Kartellverfahren

Google klagt gegen Milliardenstrafe

Die EU-Kommission will hart gegen Google durchgreifen, weil die Shopping-Suche des US-Konzerns die Konkurrenz in Europa benachteilige. Doch das Unternehmen mit Sitz im US-amerikanischen Silicon Valley gibt nicht klein bei.
Von Stefan Kirchner mit Material von dpa

Google gegen die EU-Kommission Google will sich gegen die Kartellstrafe der EU-Kommission wehren
Foto: picture alliance / dpa
Google klagt gegen die von der EU-Kommission verhängte Wettbewerbs-Rekordstrafe in Höhe von rund 2,4 Milliarden Euro. Das teilte der US-Konzern mit, ohne dabei weitere Details zu nennen. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte der Deutschen Presse-Agentur den Eingang der formellen Beschwerde.

Google gegen die EU-Kommission Google will sich gegen die Kartellstrafe der EU-Kommission wehren
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Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten die Strafe am 27. Juni verhängt. Google habe seine dominierende Position zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern missbraucht, hieß es damals. Dabei ging es um die Platzierung von Ergebnissen in Googles sogenannter Shopping-Suche. Dort werden die von Händlern beim Internet-Konzern platzierten Anzeigen mit Fotos, Preisen und Links prominent präsentiert. Diese Anzeigen können auch bei normalen Google-Suchen über den restlichen Treffern eingeblendet werden. Andere Suchergebnisse werden erst später angezeigt.

Unfaire Bevorzugung eigener Dienste

Das sei ein Nachteil für Wettbewerber, kritisierte die in Europa zuständige Wettbewerbs­kommissarin Margrethe Vestager. Der US-Konzern habe "seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft". Google wies dies zurück und kündigte damals bereits an, eine Beschwerde zu prüfen. Damit macht der Konzern nun ernst.

Vestagers Behörde nahm inhaltlich zu der Beschwerde nicht Stellung, erklärte aber: "Die Kommission wird ihre Entscheidung vor Gericht verteidigen." Zusätzlich zu der Milliarden­strafe hatte Vestager Google auch aufgefordert, die Praxis zu ändern, wie Google Suchergebnisse für Online-Shopping auflistet. Dafür gab sie dem Konzern 90 Tage Zeit, also bis Ende September, ansonsten drohen täglich zusätzliche Strafen in Millionen­höhe. Vor wenigen Tagen bestätigte die Kommission, dass Google fristgerecht Vorschläge für die geforderten Korrekturen eingereicht habe. Inhaltlich wurde dazu nichts bekannt.

Auswirkungen auf Tagesgeschäft

Das die Strafe nicht spurlos an Googles Mutterkonzern Alphabet vorbeigehen würde, war abzusehen. Um ganze 28 Prozent ist der Gewinn von Alphabet eingebrochen, wie der Konzern Ende Juli mitteilte. Obwohl der Rückgang niedriger als erwartet ausfiel, sorgte das bei Anlegern für Missmut und einen leicht gesunkenen Börsenkurs.

Wie genau der Streit zwischen Google und der Europäischen Kommission weiter geht ist unklar, ebenso die Aussichtschancen für Google auf einen Erfolg der Klage.

Lesen Sie in einem weiteren Beitrag, warum sich Google auch gegen Vorwürfe beim Offline-Shopping erwehren muss.

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