Themenspezial: Verbraucher & Service Gläserner Kunde

Verbraucherschützer: Beschwerde gegen Googles Offline-Tracking

Google analysiert das Kaufverhalten von Konsumenten auch in Ladengeschäften. Die Verbraucher­schutz­organi­sation EPIC hat Sicherheitsbedenken.
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Adwords ermöglicht auch das Tracking im Laden Adwords ermöglicht auch das Tracking im Laden
Google
Google generiert einen großen Teil seiner Einnahmen über digitale Werbeeinblendungen. Diese lassen sich mittels eines AdWords-Tools auch mit lokalen Läden verknüpfen. Das Programm zeigt Ladenbesitzern an, wenn eine Reklame den Kunden zum Kauf im Geschäft veranlasste. Google versichert zwar, dass die Daten vertraulich behandelt werden, doch die Verbraucherorganisation EPIC äußert Bedenken. Zum einen gäbe es keine Einsicht in den von Google verwendeten Adwords ermöglicht auch das Tracking im Laden Adwords ermöglicht auch das Tracking im Laden
Google
Anony­misierungs­prozess, zum anderen würde das verwendete System CryptDB Sicherheits­lücken aufweisen. Aufgrund potenzieller Gefahren für die Privatsphäre beschwerte sich EPIC nun bei der FTC, um die Behörde zur Überprüfung des Google-Systems zu veranlassen.

Gibt Googles Kaufverhalten-Analyse persönliche Daten preis?

Google stellt Geschäftstreibenden mit einem Analyseprogramm zum Konsumverhalten der Kunden ein mächtiges Werkzeug zur Seite, das zur Optimierung von Werbung dient. Dieses legt über Kreditkartenkäufe in einem Ladengeschäft Profile der Verbraucher an, die registrieren, welche Online-Anzeigen die Kunden zum Shop gelotst haben. Diese und weitere Daten werden übermittelt, um dem Verkäufer aufzuzeigen, für welche Produkte und Dienstleistungen sich die Kunden interessieren. Auf diese Weise sollen Shop-Manager ihre Werbung optimieren können, was laut Google anonym geschieht. Daran hat die US-amerikanische Verbraucherorganisation Electronic Privacy Information Center, kurz EPIC, jedoch erhebliche Zweifel. Mangelnde Transparenz beim Verfahren zur Anonymisierung und eine unsichere Datenbank werden in einem Gespräch mit ArsTechnica angeprangert.

EPIC reicht Beschwerde bei der FTC ein

"Die Verbraucher können nicht einfach Googles Nachverfolgung ihres Kaufverhaltens vermeiden", gibt EPIC zu bedenken. Der einzige Weg um eine solche Verfolgung wirksam zu vermeiden, sei die Deaktivierung des GPS. Dieser Umstand wäre den Kunden jedoch häufig nicht bewusst. Außerdem weist die Verbraucherorganisation darauf hin, dass CryptDB, der für das Google-System genutzte Fundamentalalgorithmus zur Verschlüsselung, bekannte Sicherheitslücken aufweise. Im Jahr 2015 konnten sich Forscher in eine mit CryptDB geschützte Datenbank hacken und auf über 50  Prozent (manchmal sogar 100 Prozent) der sensiblen Patentdaten zugreifen. Aufgrund der zweifelhaften Sicherheitssituation und der Ungewissheit, ob tatsächlich keine persönlichen Einträge wie der Name und die Kreditkartennummern übertragen werden, reichte EPIC nun eine Beschwerde bei der unabhängigen US-Behörde Federal Trade Commission, kurz FTC, ein.

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