Google erhält Rekord-Kartellstrafe wegen Shopping-Suche
Rekord-Kartellstrafe für Google wegen Shopping-Suche
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Die EU-Kommission belegt Google wegen seiner
Shopping-Suche mit einer Rekord-Wettbewerbsstrafe von 2,42 Milliarden
Euro. "Google hat (...) seine marktbeherrschende Stellung als
Suchmaschinenbetreiber missbraucht", erklärte die zuständige
Kommissarin Margrethe Vestager heute in Brüssel. Der US-Konzern
habe "seinen eigenen Preisvergleichsdienst in seinen Suchergebnissen
ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz
herabgestuft".
Die Geldbuße ist mehr als doppelt so hoch wie die bislang höchste Kartellstrafe von 1,06 Milliarden Euro, die die europäischen Wettbewerbshüter 2009 dem Chipkonzern Intel aufgebrummt hatten. Die EU-Kommission verlangt, dass Google das beanstandete Verhalten innerhalb von 90 Tagen abstellt. Sonst drohen Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes seiner Muttergesellschaft Alphabet.
Bevorzugung eigener Google-Dienste
Rekord-Kartellstrafe für Google wegen Shopping-Suche
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In der Shopping-Suche von Google werden prominent die von Händlern
beim Internet-Konzern platzierten ausführlichen Anzeigen mit Fotos,
Preisen und Links präsentiert. Diese Anzeigen sind Teil auch einer
ganz normalen Google-Suche. Die EU-Kommission und einige
Preissuchmaschinen betrachten das als Bevorzugung eigener
Google-Dienste.
Die Entscheidung über die Milliardenstrafe gegen Google basiert nach Angaben der EU-Kommission auf der Analyse gigantischer Datenmengen. So hätten die Wettbewerbshüter 5,2 Terabyte an Suchergebnissen ausgewertet, sagte Kommissarin Margrethe Vestager in Brüssel. Das seien 1,7 Milliarden Suchanfragen.
Vestager zog einen Vergleich: Die Datenmenge entspreche 460 Millionen Kopien ihres Sprechzettels für die Pressekonferenz. "Ich hoffe, Sie haben etwas gegessen, bevor sie gekommen sind, denn es wird 17 000 Jahre dauern, das vorzulesen", sagte sie und schloss: "Es ist eine Menge Daten."
Noch weitere Verfahren gegen Google
Der US-Internetgigant konterte in dem bereits seit 2010 laufenden Verfahren bisher, die mit Fotos und Details "verbesserten" Suchergebnisse in der Shopping-Suche erleichterten den Nutzern die Auswahl und den Kontakt zu Händlern.
Auch der Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia hatte bereits einige Anläufe eingeleitet, um eine Einigung zu erzielen. Allerdings wurden die Vorschläge von Google seitens der EU-Kommission abgewiesen, weil sie unzureichend waren.
Google prüfe nun in diesem Fall eine Berufung einzulegen, da das Unternehmen einer völlig anderen Meinung sei und betont: "Wenn man online einkauft, will man die Produkte, die man sucht, schnell und einfach finden." Das Verfahren könnte sich weitere Jahre hinziehen, wenn Google wirklich aufgrund der EU-Entscheidung vor Gericht zieht. Dies zeigt zumindest das Beispiel von Intel, dessen Streit um die Strafe bis heute noch kein Ende findet. Zudem ist das genannte Verfahren nur eines von dreien, indem die Kartellwächter dem Suchmaschinen-Riesen eine Wettbewerbsverzerrung vorwerfen. In welchen Verfahren die EU-Kommission Google noch weitere Vorwürfe macht, erfahren Sie in einer separaten Meldung.