Gerichtsurteil

Facebook: Gericht verbietet Löschung von Kommentar

Prinzipiell ist Facebooks Idee, gegen Hass-Kommentare und Fake-News vorzugehen und sie zu löschen, eine löbliche. Jetzt wurde dem Netzwerk aber zum ersten Mal gerichtlich verboten, einen Kommentar zu löschen.
Von dpa / Dominik Haag

Landgericht Berlin Das Landgericht Berlin verurteilte Facebook.
dpa
Das Landgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung gegen die Löschung eines Facebooks-Kommentars erlassen und betritt damit juristisches Neuland in Deutschland. Der Kommentar war von Facebook unter Hinweis auf einen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards des Online-Netzwerk gelöscht worden und der Nutzer wurde für 30 Tage gesperrt, wie seine Anwälte heute erläuterten. Das Landgericht Berlin verbot Facebook per einstweiliger Verfügung, den Kommentar zu löschen beziehungsweise den Nutzer zu sperren. Zuvor hatte die Funke Mediengruppe über die Entscheidung berichtet.

Urteil kann angefochten werden

Landgericht Berlin Das Landgericht Berlin verurteilte Facebook.
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Facebook kommentierte den Fall zunächst nicht. Die einstweilige Verfügung war dem Online-Netzwerk noch nicht zugestellt worden. Den Anwälten des Nutzers von einer Hamburger Kanzlei zufolge wurde der Beschluss am 23. März erlassen und ihnen am 6. April zugestellt. Das Gericht gab keine Begründung an. Facebook war in dem Verfügungsverfahren nicht gehört worden und kann Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.

Der Nutzer hatte einen Zeitungsartikel, in dem es unter anderem um Äußerungen des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban zur Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland ging, kommentiert. Er schrieb: "Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über 'Facharbeiter', sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt."

Den Anwälten des Nutzers zufolge hob Facebook nach einer Abmahnung die Sperre auf, die Löschung aber nicht. Zur Begründung habe es geheißen, eine erneute sorgfältige Überprüfung habe ergeben, "dass die Gemeinschafsstandards korrekt angewendet worden waren und der Inhalt daher nicht wiederhergestellt werden kann". Die Gemeinschaftsstandards - sozusagen die Hausregeln von Facebook - verbieten unter anderem Hassbotschaften und Gewaltaufrufe.

Doch das Urteil ist, verglichen mit dem Datenskandal rund um das soziale Netzwerk, derzeit wohl das kleinere Übel.

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