Öffentliche Hotspots

EU will Ausbau kostenloser WLAN-Hotspots vorantreiben

Gratis-Internet im Bahnhof, in der Bücherei oder auf dem Marktplatz? Sehr praktisch für Nutzer, die beim Handy-Datenverbrauch sparen wollen oder den Laptop dabei haben. Die EU will solche Angebote nun unterstützen.
Von dpa / David Rist

Ein junger Mann hält ein Smartphone mit dem Symbol für eine W-LAN-Verbindung. EU: Öffentliche Hotspots sollen gefördert werden
Bild: (c) dpa
Bürger in Europa sollen bald auf Tausenden öffentlichen Plätzen, in Kranken­häusern oder Büchereien über EU-geförderte Hotspots gratis surfen können. Darauf haben sich Vertreter der EU-Staaten, des Europa­parlaments und der EU-Kommission am Montag­abend in Brüssel verständigt. Die Einigung der Unter­händler muss noch offiziell bestätigt werden.

Nach Angaben der EU-Kommission sind sich alle drei Seiten einig, dass 120 Millionen Euro bereit­gestellt werden sollen, um in 6000 bis 8000 Gemeinden kosten­lose öffentliche Internet-Zugänge einzurichten. Aus welchen Töpfen die Mittel kommen, muss noch geklärt werden. Bis Jahres­ende soll das Programm fertig sein.

Bis zu 100 Prozent der Anfangs­kosten sollen gedeckt werden

Ein junger Mann hält ein Smartphone mit dem Symbol für eine W-LAN-Verbindung. EU: Öffentliche Hotspots sollen gefördert werden
Bild: (c) dpa
Um den büro­kratischen Aufwand möglichst gering zu halten, sollen sich Interessenten wie Gemeinden, Kranken­häuser, Büchereien oder andere öffentliche Orte zum Beispiel für Internet-Gutscheine bewerben können. Diese sollen bis zu 100 Prozent der Anfangs­kosten abdecken. Wer einen Zuschlag bekommt, muss den Hotspot für mindestens drei Jahre zur Verfügung stellen und die Unterhalts­kosten tragen.

Nutzer sollen sich dabei über einen in ganz Europa einheitlichen Log-in mit dem Internet verbinden können. Ihnen darf dabei keine Werbung angezeigt werden, und ihre persönlichen Daten dürfen nicht für kommerzielle Zwecke weiter­verwendet werden.

Ziel ist, Hotspots in möglichst vielen unter­schiedlichen EU-Ländern einzurichten. Einrichtungen, die sich früher bewerben, sollen aber bessere Chancen haben. Orte, an denen es schon öffentlich oder privat finanzierte Internet­zugänge gibt, sind ausgeschlossen. Dies würde dann beispiels­weise auf die Fußgänger­zone der Kreis­stadt Waiblingen zutreffen.

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