EU-weit

Grenzübergreifender Zugriff auf Streaming und Spiele

Online-Dienste wie Netflix oder Spotify sollen künftig EU-weit verfügbar sein. Die neuen Regeln werden voraussichtlich ab 2018 gelten.
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

EU-Kommissar Andrus Ansip EU-Kommissar Andrus Ansip
Bild: dpa
Verbraucher in Europa können auf ihre Online-Abos für Filme, Musik oder Videospiele schon bald auch auf Reisen uneingeschränkt zugreifen. Verhandlungsführer des Europaparlaments, der EU-Staaten und der EU-Kommission kamen gestern Abend zu einer entsprechenden Einigung, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. "Wer zuhause seine Lieblingsserien, Musik und Sportereignisse abonniert hat, wird diese nun auch auf Reisen in Europa anschauen und anhören können", meinte der zuständige EU-Kommissar Andrus Ansip.

EU-Kommissar Andrus Ansip EU-Kommissar Andrus Ansip
Bild: dpa
Anbieter von Online-Inhalten wie etwa Netflix oder Spotify sollen "vernünftige und angemessene Maßnahmen" ergreifen können, um das EU-Land des Wohnsitzes des jeweiligen Teilnehmers zu überprüfen. Eine geschlossene Liste der zulässigen Überprüfungsmethoden umfasst unter anderem die Prüfung der elektronischen Identifizierung, der Zahlungsdetails, der Postanschrift oder der IP-Adressenprüfung. Die Dienstleister müssen die Kunden über die angewandten Prüfverfahren informieren und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, um ihre Daten zu schützen.

Neue Regeln ab 2018

Bislang wurde ein grenzüberschreitender Zugriff oftmals wegen des urheberrechtlichen Schutzes durch Geoblocking verhindert. So konnten zum Beispiel deutsche Abo-Kunden von Videodiensten ihre zu Hause bezahlten Inhalte im Urlaub in vielen Fällen nicht nutzen. Der Zugriff im Ausland soll auf einige Wochen im Jahr begrenzt bleiben, eine dauerhafte Nutzung des eigenen Abos im Ausland wird nicht möglich sein.

Nach der noch ausstehenden formellen Einigung der Staaten und des Europaparlaments sollen die neuen Bestimmungen ab Anfang 2018 gelten. Sie gelten allerdings nur für kostenpflichtige Online-Dienste. Kostenlose Dienste unterliegen diesen Regeln nicht automatisch, aber ihre Anbieter sollen die Möglichkeit haben, sie ebenfalls EU-weit verfügbar zu machen.

Mehr zum Thema EU-Kommission