Messwerte

DSL & Kabel zu langsam: So will die BNetzA dagegen vorgehen

Wenn ein Anbieter seine Versprechen zu DSL oder Kabel-Internet nicht einhält, sollen die Kunden eine Handhabe dagegen bekommen. Die BNetzA hat jetzt erste mögliche Maßnahmen vorgestellt.
Von Thorsten Neuhetzki

Nutzer sollen eine handhabe gegen zu langsame Leitungen bekommen. Nutzer sollen eine handhabe gegen zu langsame Leitungen bekommen.
Foto: dpa
Die Bundesnetzagentur hat heute Pläne zu einer "Mitteilung zu Abweichungen bei Breitbandgeschwindigkeiten" zur Anhörung gestellt. Damit reagiert sie auf die vor einigen Wochen vorgestellten Messergebnisse zahlreicher Festnetzanschlüsse. Hier hatte sich herausgestellt, dass die Kunden in vielen Fällen die gebuchten Datenraten nicht erreichen können. Die BNetzA hatte daraufhin bereits Bußgelder für möglich erachtet.

"Wir wollen für den Nutzer klar definieren, wann bei stationären Breitbandanschlüssen eine nicht vertragskonforme Leistung bezüglich der Downloadgeschwindigkeit vorliegt", sagt der Präsident des Regulierers Jochen Homann. "Nutzer sollen dies ihrem Anbieter gegenüber anhand klarer Kriterien nachweisen können." Dabei will die BNetzA auf die von den Anbietern vertraglich in Aussicht gestellten Geschwindigkeiten abzielen. "Die Anbieter müssen sich an ihren Versprechen messen lassen", so Homann.

BNetzA: Dann ist eine Leistung nicht vertragskonform

Nutzer sollen eine handhabe gegen zu langsame Leitungen bekommen. Nutzer sollen eine handhabe gegen zu langsame Leitungen bekommen.
Foto: dpa
Konkret liegt nach dem Entwurf der Bundesnetzagentur eine nicht vertragskonforme Leistung vor, wenn beispielsweise nicht mindestens einmal in einem Messzeitraum 90 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden. Auch wurde die Leistung nicht erreicht, wenn die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent der Messungen erreicht wird. Ein weiteres mögliches Kriterium ist, wenn die vertraglich vereinbarte Mindestgeschwindigkeit im Messzeitraum auch nur einmalig unterschritten wird.

Bei stationären Breitbandanschlüssen ist seitens der Anbieter die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende, die maximale und die beworbene Download-Geschwindigkeit im Vertrag anzugeben. Die in der Werbung genannten Geschwindigkeiten stellen in der Regel die Maximalwerte da. Wer mit "bis zu 100 Mbit/s" surften will dürfte daher in der Regel langsamer im Internet unterwegs sein.

Software für betroffene Kunden geplant

Der Entwurf der Bundesnetzagentur enthält zudem Vorgaben zum Nachweis von Abweichungen. Dieser soll mittels Breitbandmessung der Bundesnetzagentur erfolgen. Dabei hält es die Bundesnetzagentur für erforderlich, dass mindestens 20 Messungen an zwei unterschiedlichen Tagen vorgenommen werden. Zudem sollen die Messungen mit LAN-Verbindung erfolgen. Für das Nachweisverfahren beabsichtigt die Bundesnetzagentur im Rahmen der Breitbandmessung eine installierbare Version zur Verfügung zu stellen, die die Protokollierung für Nutzer vereinfachen soll.

Weitere Informationen sowie der Anhörungstext sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht [Link entfernt] . Interessierte Kreise können zum Entwurf der Mitteilung bis zum 10. Mai Stellung nehmen.

Die Messergebnisse der BNetzA ergaben übrigens auch für mobile Internetzugänge ein enttäuschendes Bild: Nur 30 Prozent der Kunden bekommen gebuchte Datenrate.

Mehr zum Thema Breitband-Internet