Bundeskartellamt zeigt Ausweg im Streit um UKW-Antennen
Bundeskartellamt äußert sich zur UKW-Abschaltung (Symbolbild)
Bild: dpa
Das Bundeskartellamt hat einen Ausweg im Streit um die
künftige Nutzung der UKW-Antennen aufgezeigt, über die rund 40 öffentlich-rechtliche und private Radiosender in Deutschland ihre
Programme ausstrahlen. Die Beschlussabteilung der Behörde kam im
Schreiben an einen der neuen Sendernetzbetreiber zu dem Schluss, dass
die Preise für die Antennennutzung nicht allein wegen eines Wechsels
der Eigentümer erhöht werden dürften.
Bei dem Konflikt, bei dem Anfang April sogar eine Abschaltung der betroffenen Sender im Raum stand, geht es um die kommerziellen Rahmenbedingungen der Nutzung der Antennen, über die etliche private Radiosender sowie der MDR, der NDR in Mecklenburg-Vorpommern, der RBB und das Deutschlandradio Programme verbreiten.
Verhandlungen über neue Mietpreise bislang erfolglos
Bundeskartellamt äußert sich zur UKW-Abschaltung (Symbolbild)
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Der Dienstleister Media Broadcast hatte mit der Privatisierung des
Antennenmarktes 2016 den Betrieb der Anlagen übernommen, dann aber
das Geschäft an mehrere Finanzinvestoren verkauft. Neue
Sendernetzbetreiber wie Divicon (Leipzig) oder Uplink (Düsseldorf)
müssen nun mit den neuen Antennenbesitzern Mietpreise aushandeln. Das
scheiterte bisher. Zuletzt hatten die Sendenetzbetreiber als
Zwischenlösung Media Broadcast mit der Fortführung des
Übergangsbetriebs bis zum 30. Juni beauftragt.
Das Bundeskartellamt kommt nun zur Einschätzung, dass die Kaufpreiskalkulation der neuen Antennenbesitzer bei der Versteigerung der Antennen für die Betriebsentgelte keine Rolle spielen dürfe. "Insbesondere dürfte die Höhe eines durch Renditeerwartungen getriebenen Kaufpreises keinen Einfluss auf die Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen haben", heißt es in dem Schreiben der Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes an die Anwälte des Dienstleisters Uplink. Vielmehr hätten sich umgekehrt die Renditeerwartungen daran orientieren müssen, welche Entgelte ein "Inhaber einer marktbeherrschenden Stellung" maximal fordern dürfe.
Lösung: Einfach alte Preise beibehalten
Sollten die neuen Antennenbesitzer nur noch die alten Mietpreise aufrufen, die vor dem Verkauf gültig waren, wäre der Konflikt aus Sicht der Sendedienstleister gelöst. Das Kartellamt wird aber in der Sache zunächst nicht weiter formell vorgehen, sondern verweist derzeit auf eine Prüfung der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur untersucht derzeit "intensiv und mit Hochdruck", ob und inwieweit nach dem Verkauf der Antennen auf den UKW-Märkten die Erwerber dieser Antennen - insbesondere die Finanzinvestoren - künftig einer Marktregulierung unterliegen". Ein Sprecher der Netzagentur sagte der dpa, es sei eine "gewisse Eile geboten", da sich die beteiligten Akteure bislang nur auf ein Übergangsszenario geeinigt hätten.
Was bei uns noch diskutiert wird, ist andernorts Realität: Die Schweiz macht Ernst mit der UKW-Abschaltung.