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Kein Ende: ARD kann bis 2036 auf UKW weitersenden

Die ARD kann bis mindes­tens 2036 auf UKW weiter­senden. Darüber freut sich vor allem der Privat­funk, denn so entsteht keine neue Debatte über eine analoge Abschal­tung. Kommer­zielle Veran­stalter wollen weiter frei entscheiden, auf welchem Weg sie senden wollen.
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Die Kommis­sion zur Ermitt­lung des Finanz­bedarfs der Rund­funk­anstalten (KEF) wollte die ARD zu einem schnel­leren Umstieg von UKW zum Digi­tal­funk DAB+ drängen und hatte ursprüng­lich beschlossen, die Gesamt­kosten der Ausstrah­lung von UKW und DAB+ gemeinsam zu betrachten und das Modell der Kosten­ver­rin­gerung bis zur Periode 2029 bis 2032 fort­zuführen. Das hätte bedeutet, dass die ARD sich bis dahin auf ein Verfahren hätte fest­legen müssen und dann Mittel aus dem Rund­funk­bei­trag nur noch für einen Verbrei­tungsweg - entweder UKW oder für DAB+ - erhalten hätte.

Jetzt hat die KEF jedoch die Anpas­sung des Abschmelz­modells für die Finan­zie­rung der Distri­bution der Hörfunk­pro­gramme von ARD und Deutsch­land­radio über UKW um vier Jahre beschlossen. Die ursprüng­lich für die Beitrags­periode ab 2029 vorge­sehenen Einspa­rungen bei UKW werden damit frühes­tens ab der Beitrags­periode ab 2033 reali­siert. Das bedeutet, dass der analoge Hörfunk auch bei den Öffent­lich-Recht­lichen bis mindes­tens 2036 weiter­laufen kann, wenn das Modell nicht noch einmal verlän­gert wird.

Privat­funk fürch­tete neue Debatte um UKW-Abschal­tung

Die ARD darf bis mindestens 2036 auf UKW weitersenden Die ARD darf bis mindestens 2036 auf UKW weitersenden
Foto: Retekess via Amazon
Man kann es nicht anders sagen: Das Thema UKW-Abschal­tung ist damit auch bei den Öffent­lich-Recht­lichen de facto vom Tisch. Die Rund­funk­anstalten können noch länger beide Wege - UKW und DAB+ - parallel nutzen und erhalten dafür auch die entspre­chenden Gebüh­ren­gelder. Es ist nicht verwun­der­lich, dass sich darüber vor allem der Privat­funk freut. Dort lehnt man eine erzwun­gene UKW-Abschal­tung schon lange ab. Ein UKW-Ausstieg bei der ARD spätes­tens 2032 hätte die Abschalt­debatte erneut auch seitens der Politik befeuern können. Dass es nun nicht dazu kommt, davon profi­tieren frei­lich in erster Linie die Veran­stalter mit guten UKW-Frequenzen: In der Bevöl­kerung bleibt der Wille zum Umstieg somit eher gering, alle können ihre alten Radios noch lange weiter­nutzen, und Konkur­renten, die nur über DAB+ senden, haben es weiter schwer.

"Die aus der KEF-Entschei­dung resul­tie­rende Absi­che­rung der UKW-Verbrei­tung bis mindes­tens Ende 2032 ist eine weit­sich­tige und realis­tische Einschät­zung zur weiteren Entwick­lung bei den Verbrei­tungs­wegen des Radios", freut sich Marco Maier, Vorsit­zender des Fach­bereichs Radio und Audio­dienste des Privat­radio­ver­bands Vaunet und CEO der hessi­schen FFH-Medi­engruppe. "Sie entspricht den Markt­anfor­derungen und der Einschät­zung des Vaunet. Im dualen Rund­funk­system schafft die KEF damit auch auf privater Seite Planungs­sicher­heit für den Verbrei­tungsweg UKW".

Vaunet gegen neue UKW-Dead­line

Dennoch werbe der Verband beim Thema UKW/DAB+ weiterhin für Tech­nolo­gie­neu­tra­lität und die freie Entschei­dung der Rund­funk­anbieter für ihre Verbrei­tungs­wege. "Hier darf nicht schon wieder die nächste einsei­tige Dead­line für UKW geschaffen werden. Der Hörer­markt soll und wird das regeln. Nach wie vor sind die Verbrei­tungs­kosten im Simul­cast durch die KEF-Entschei­dung nur für den öffent­lich-recht­lichen Rund­funk geklärt, eine adäquate finan­zielle Unter­stüt­zung der Privaten wäre ein wich­tiger Schritt zu mehr Wett­bewerbs­gerech­tig­keit."

UKW wurde am gest­rigen Mitt­woch 75 Jahre alt: Der erste europäi­sche UKW-Sender wurde am 28. Februar 1949 in München-Frei­mann vom Baye­rischen Rund­funk (90,1 MHz) in Betrieb genommen.

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