Breitbandausbau

BREKO: Neues TKG soll auch Glasfaser regulieren

Der Bundes­verband Breit­band­kommu­nika­tion (BREKO) möchte, dass auch der Zugang via Glas­faser von der Netz­agentur kontrol­liert wird.
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Jähr­lich lädt der Bundes­verband Breit­band­kommu­nika­tion (BREKO) zu einem Sommer-Presse-Work­shop ein. Die Zahl der Themen geht nicht aus, trotz "Sommer­loch".

Der Verband reprä­sentiert nach eigenen Angaben den Groß­teil der deut­schen Fest­netz­wett­bewerber, wobei der Schwer­punkt auf "Breit­band" liegt. Beim VATM (Verband der Anbieter von Tele­kommu­nika­tions- und Mehr­wert­diensten sind auch Service-Provider, Dienst­leister und Mobil­funk­netz­betreiber (wie z.B. Voda­fone) mit dabei. Der Buglas (Bundes­verband Glas­faser) hat ähnliche Ziele wie der BREKO mit dem eindeu­tigen Schwer­punkt Glas­faser. Regel­mäßig stehen die Verbände unter­einander in Kontakt, oft werden Pres­seer­klärungen mitein­ander abge­stimmt.

BREKO: 334 Mitglieds­unter­nehmen

Zurück zum BREKO: 334 Mitglieds­unter­nehmen hat der Verband, wovon 193 Netz­betreiber sind und davon wiederum 80 Stadt­werke, die hier und da nicht nur Strom, Wasser, Gas oder Abwasser im Programm haben, sondern auch die Tele­kommu­nika­tion, also Telefon, Internet und teil­weise sogar TV-Ange­bote über Koax­kabel oder das Internet.

Dr. Stephan Albers ist Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation, der 334 Mitgliedsunternehmen hat Dr. Stephan Albers ist Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation, der 334 Mitgliedsunternehmen hat
Foto: BREKO
Der BREKO hat seinen Sitz in Berlin, verfügt aber auch über Büros in Bonn und Brüssel, weil viele Regu­lierungs­themen in Bonn, Berlin oder in Brüssel entschieden oder vorbe­reitet werden. Drei Arbeits­kreise beschäf­tigen sich bei BREKO mit Glas­faser, Regu­lierung und der Technik. Fünf Projekt­gruppen beraten über Gebäu­denetz­werke, inno­vative Verle­getech­niken, dem Verbands­rechen­zentrum, der Vorrats­spei­cherung und der Stan­dardi­sierung des Endpunktes bei Glas­faser in das Haus oder die Wohnung (FTTH). Geleitet wird der Verband von einem 12-köpfigen Vorstand, dem ein 10-köpfiger Beirat zur Seite steht.

Und ewig wird das TKG novel­liert

Seitdem es das Tele­kommu­nika­tions­gesetz (TKG [Link entfernt] ) gibt, wird es geän­dert, oder wie das im Jargon heißt "novel­liert". Aktu­eller Auslöser ist der Euro­päische Kodex für elek­troni­sche Kommu­nika­tion (EKEK oder englisch European Elec­tronic Commu­nica­tions Codex, kurz EECC). Der ist im Dezember 2018 in Kraft getreten und muss bis zum 19.12.2020 im deut­schen TKG umge­setzt sein.

Schon im Februar ging ein "Eckpunkte-Papier" an das deut­sche Wirt­schafts­minis­terium, die vermut­lich bis zum Herbst 2019 einen Refe­renten-Entwurf [Link entfernt] vorlegen wollen. Den könnte das Bundes­kabi­nett im Früh­jahr 2020 beschließen, danach ginge es zu Bundestag und Bundesrat viel­leicht im Sommer/Herbst 2020.

Im Gesetz sollen Punkte wie das Wege­recht (bisher gere­gelt im DigiNetzGesetz), die Frage der Grund­stücks- und Gebäu­denut­zung bei der Verle­gung oder Nutzung von Breit­band­kabeln, die Planungs­tools und Karto­graphie (Wo gibt es Netz, so sind die Funk­löcher?), ferner die Frage der symme­trischen Regu­lierung ("wie du mir so ich Dir", "Glei­ches Recht für alle, auch die Telekom?"), die Vergabe von Frequenzen (wie gerade die erfolgte "5G-Verstei­gerung") und der Verbrau­cher­schutz behan­delt werden sollen. Neu darin ist die Regu­lierung der Glas­faser­netze. Die soll nicht so strikt verlaufen, wie bisher beim Kupfer, wo die Telekom bekannt­lich eine unbe­strit­tene Markt­macht hat.

Auch im neuen TKG wird die Bundes­netz­agentur die Aufsicht und die Schieds­rich­terfunk­tion haben. Die Agentur stellt "Markt­beherr­schung" fest. Das "markt­beherr­schende" Unter­nehmen (meist die Telekom) muss per "Verpflich­tungs­zusage" ein "Open-Access-Angebot" machen, andere Anbieter ihr Netz nutzen lassen. Kommt es zum Streit, ist die Netz­agentur gefragt.

Märkte für den Zugang

Beim Markt "für den lokalen Zugang zum Teil­nehmer­anschluss" wurde bisher von der Regu­lierung nur der "sach­lich rele­vante Markt unter­sucht. Ein Beispiel: Eine Tele­fonge­sell­schaft X möchte den Kunden A anschließen, dort liegen aber nur (Kupfer-)Kabel der Telekom. Also muss die Telekom der Gesell­schaft X diese Leitungen zu fest­gelegten Preisen vermieten. Längst aber gibt es auch Koaxial-Leitungen ("Besseres Kupfer") und inzwi­schen auch Glas­faser mögli­cher­weise von anderen Anbie­tern, wofür eben­falls Rege­lungen zu finden sind.

Unter räum­lichen Markt versteht man derzeit die gesamte Bundes­repu­blik. Deut­licher: Für Klein-Pose­muckel-Süd gelten dabei die glei­chen Regeln wie für Düssel­dorf am Seestern.

Das könnte sich irgend­wann aber auch einmal ändern. Dann wären regio­nale Spiel­regeln denkbar, wobei es viele lokale Markt­beherr­scher geben könnte, die dann regu­liert werden müssten. Stär­kerer Wett­bewerb in den Ballungs­zentren könnte güns­tigere Preise, als auf dem Land ergeben, was poli­tisch oft nicht gewollt ist.

Der Zugang zum Kunden

Verwir­rend sind die Begriffe für den Kunden­zugang. Unter TAL (=Teil­nehmer-Anschluss-Leitung) kann man sich noch was vorstellen. Zwei oder mehr Drähte vom Kunden (Teil­nehmer) zum Netz­betreiber, meist über Leitungen der Telekom durch den Kvz (Kabel­verzweiger) und den Hvt (Haupt­verteiler, Vermitt­lungs­stelle). Wo Internet ins Spiel kommt, sprach man zwischen­durch von "Layer-2-BSA" (BSA=Bitstream-Access), künftig wird es BNG-VULA genannt. Hinter diesem "Ungetüm" verbirgt sich "Broad­band-Network-Gateway-Virtual-Unbundled-Local-Access".

Die "virtu­elle" Leitung besteht aus einem Daten­signal, das die Telekom oder ein anderer vor Ort aktiver Betreiber liefern kann, was zum eigent­lichen Anbieter weiter­geleitet wird. Es wird also nicht mehr eine elek­trisch durch­gehende Kupfer­leitung geschaltet, sondern es sind aktive Netz­elemente, welche die Daten­pakete des Kunden zu seinem Anbieter trans­portieren. Für fort­geschrit­tene Produkte ist auch Layer-3-BSA und IP-BSA zu regeln.

Kupfer oder Glas­faser?

Regelmäßig lädt der BREKO interessierte Fachjournalisten zu Workshops ein, wo komplexe Themen möglichst anschaulich erklärt werden. Regelmäßig lädt der BREKO interessierte Fachjournalisten zu Workshops ein, wo komplexe Themen möglichst anschaulich erklärt werden.
Foto: Henning Gajek / teltarif.de
Während bei Kupfer (der Telekom) die Preise durch Regu­lierung fest­liegen, ist das bei Glas­faser nicht der Fall. Hier gibt es verschie­dene Anbieter von Leitungen, die nicht immer unbe­dingt von der Telekom kommen müssen. Durch Open Access muss ein Kabel­betreiber jeden auf sein Kabel lassen, der das möchte. Über den Preis müssen sich die Betei­ligten einigen. Klappt das nicht, kommt die Bundes­netz­agentur als Schieds­richter ins Spiel.

Künftig ist mit neuem Wett­bewerb zu rechnen. Koax­kabel (Kabel­fern­sehen) nach DOCSIS-Proto­koll gegen Vecto­ring, auch Preis­schlachten um die Nutzung von " zuviel verlegten Glas­fasern­kabeln wären eines Tages denkbar, soweit ist es noch lange nicht.

Im Eckpunk­tepa­pier der Bundes­netz­agentur um die letzte Meile, soll die Regu­lierung bei Kupfer weit­gehend unver­ändert bleiben. Denkbar wäre ein Wegfall des Kündi­gungs­rechts der Telekom bei Vecto­ring. Bisher kann das Unter­nehmen, das in einem Kabel­abschnitt Vecto­ring ausbaut, andere Anbieter raus­werfen, weil Vecto­ring nur funk­tioniert, wenn ein Anbieter die "Hoheit" über das gesamte Kabel­bündel hat, um gegen­seitige Störungen heraus­rechnen zu können.

Neu könnten auch erwei­terte Zugangs­rege­lungen für Leer­rohre kommen. Bisher musste ein Leer­rohr-Inhaber (z.B. die Telekom) nur den Weg vom Hvt zum Kvz hergeben, jetzt könnten auch Quer­verbin­dungen einfa­cher werden.

EoI oder EoO?

Bei der Glas­faser­regu­lierung wird über eine Nicht­diskri­minie­rungs­verpflich­tung (EoI = Equi­valent of Inputs" oder EoO = Equi­valents of Outputs") disku­tiert. Bei EoI gibt es ein Stan­dard­produkt, dass der Dritt­anbieter (meist von der Telekom) nehmen muss, bei EoO könnten auch "leere" Leitungen geschaltet werden, mit denen der Dritt­anbieter eigene Dienste oder Proto­kolle fährt. Die Telekom würde gerne ganz auf eine Regu­lierung verzichten und nur noch das Kartell­recht gelten lassen. Der BREKO möchte, dass die Netz­agentur weiterhin die Schieds­rich­terfunk­tion behält.

Streit um die Leitungen im Haus

Liegt die Glas­faser im Haus, kann es zu Streit kommen, wenn verschie­dene Internet-Anbieter ihre Signale durch die meist schon vorhan­dene Kupfer-Instal­lation ins Haus zwängen müssen.

Während die Telekom mit Vecto­ring-DSL oder Super-Vecto­ring DSL über Kupfer arbeitet, setzen die privaten Wett­bewerber auf G.fast. Beide Systeme auf dem glei­chen Leitungs­bündel können zu gegen­seitigen Störungen führen. Wer hat nun das Sagen? Der Inhaber der Leitungen? Die Netz­agentur sieht hier Vorfahrt für die Telekom vor, neue Anbieter mit anderer Technik müssten also einen Gang zurück­schalten, was die Vorteile der Glas­faser (extrem schnelles Internet im Indus­trie­bereich) wieder zunichte machen würde.

Dem BREKO schwebt vor, dass grund­sätz­lich die bessere Technik Vorfahrt haben soll. Anderen Anbie­tern soll dann ein "open access"-Angebot über die bessere Technik gemacht werden müssen. Im Klar­text: in einem Gebäude, wo keine Glas­faser bis zum Endver­brau­cher möglich wäre, müsste dann beispiels­weise die Telekom die schnel­leren Leitungen des privaten G.fast-Mitbe­werbers verwenden. Was sich einfach anhört, ist prak­tisch konflikt­geladen.

Der BREKO kümmert sich auch um Gedanken wie "Gibt es ein einklag­bares Recht auf schnelles Internet?" Mehr zu dem Thema lesen Sie in einem weiteren Bericht.

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