BREKO: Neues TKG soll auch Glasfaser regulieren
Jährlich lädt der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) zu einem Sommer-Presse-Workshop ein. Die Zahl der Themen geht nicht aus, trotz "Sommerloch".
Der Verband repräsentiert nach eigenen Angaben den Großteil der deutschen Festnetzwettbewerber, wobei der Schwerpunkt auf "Breitband" liegt. Beim VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten sind auch Service-Provider, Dienstleister und Mobilfunknetzbetreiber (wie z.B. Vodafone) mit dabei. Der Buglas (Bundesverband Glasfaser) hat ähnliche Ziele wie der BREKO mit dem eindeutigen Schwerpunkt Glasfaser. Regelmäßig stehen die Verbände untereinander in Kontakt, oft werden Presseerklärungen miteinander abgestimmt.
BREKO: 334 Mitgliedsunternehmen
Zurück zum BREKO: 334 Mitgliedsunternehmen hat der Verband, wovon 193 Netzbetreiber sind und davon wiederum 80 Stadtwerke, die hier und da nicht nur Strom, Wasser, Gas oder Abwasser im Programm haben, sondern auch die Telekommunikation, also Telefon, Internet und teilweise sogar TV-Angebote über Koaxkabel oder das Internet.
Dr. Stephan Albers ist Geschäftsführer des Bundesverbandes Breitbandkommunikation, der 334 Mitgliedsunternehmen hat
Foto: BREKO
Der BREKO hat seinen Sitz in Berlin, verfügt aber auch über Büros in Bonn und Brüssel, weil viele Regulierungsthemen in Bonn, Berlin oder in Brüssel entschieden oder vorbereitet werden. Drei Arbeitskreise beschäftigen sich bei BREKO mit Glasfaser, Regulierung und der Technik. Fünf Projektgruppen beraten über Gebäudenetzwerke, innovative Verlegetechniken, dem Verbandsrechenzentrum, der Vorratsspeicherung und der Standardisierung des Endpunktes bei Glasfaser in das Haus oder die Wohnung (FTTH). Geleitet wird der Verband von einem 12-köpfigen Vorstand, dem ein 10-köpfiger Beirat zur Seite steht.
Und ewig wird das TKG novelliert
Seitdem es das Telekommunikationsgesetz (TKG [Link entfernt] ) gibt, wird es geändert, oder wie das im Jargon heißt "novelliert". Aktueller Auslöser ist der Europäische Kodex für elektronische Kommunikation (EKEK oder englisch European Electronic Communications Codex, kurz EECC). Der ist im Dezember 2018 in Kraft getreten und muss bis zum 19.12.2020 im deutschen TKG umgesetzt sein.
Schon im Februar ging ein "Eckpunkte-Papier" an das deutsche Wirtschaftsministerium, die vermutlich bis zum Herbst 2019 einen Referenten-Entwurf [Link entfernt] vorlegen wollen. Den könnte das Bundeskabinett im Frühjahr 2020 beschließen, danach ginge es zu Bundestag und Bundesrat vielleicht im Sommer/Herbst 2020.
Im Gesetz sollen Punkte wie das Wegerecht (bisher geregelt im DigiNetzGesetz), die Frage der Grundstücks- und Gebäudenutzung bei der Verlegung oder Nutzung von Breitbandkabeln, die Planungstools und Kartographie (Wo gibt es Netz, so sind die Funklöcher?), ferner die Frage der symmetrischen Regulierung ("wie du mir so ich Dir", "Gleiches Recht für alle, auch die Telekom?"), die Vergabe von Frequenzen (wie gerade die erfolgte "5G-Versteigerung") und der Verbraucherschutz behandelt werden sollen. Neu darin ist die Regulierung der Glasfasernetze. Die soll nicht so strikt verlaufen, wie bisher beim Kupfer, wo die Telekom bekanntlich eine unbestrittene Marktmacht hat.
Auch im neuen TKG wird die Bundesnetzagentur die Aufsicht und die Schiedsrichterfunktion haben. Die Agentur stellt "Marktbeherrschung" fest. Das "marktbeherrschende" Unternehmen (meist die Telekom) muss per "Verpflichtungszusage" ein "Open-Access-Angebot" machen, andere Anbieter ihr Netz nutzen lassen. Kommt es zum Streit, ist die Netzagentur gefragt.
Märkte für den Zugang
Beim Markt "für den lokalen Zugang zum Teilnehmeranschluss" wurde bisher von der Regulierung nur der "sachlich relevante Markt untersucht. Ein Beispiel: Eine Telefongesellschaft X möchte den Kunden A anschließen, dort liegen aber nur (Kupfer-)Kabel der Telekom. Also muss die Telekom der Gesellschaft X diese Leitungen zu festgelegten Preisen vermieten. Längst aber gibt es auch Koaxial-Leitungen ("Besseres Kupfer") und inzwischen auch Glasfaser möglicherweise von anderen Anbietern, wofür ebenfalls Regelungen zu finden sind.
Unter räumlichen Markt versteht man derzeit die gesamte Bundesrepublik. Deutlicher: Für Klein-Posemuckel-Süd gelten dabei die gleichen Regeln wie für Düsseldorf am Seestern.
Das könnte sich irgendwann aber auch einmal ändern. Dann wären regionale Spielregeln denkbar, wobei es viele lokale Marktbeherrscher geben könnte, die dann reguliert werden müssten. Stärkerer Wettbewerb in den Ballungszentren könnte günstigere Preise, als auf dem Land ergeben, was politisch oft nicht gewollt ist.
Der Zugang zum Kunden
Verwirrend sind die Begriffe für den Kundenzugang. Unter TAL (=Teilnehmer-Anschluss-Leitung) kann man sich noch was vorstellen. Zwei oder mehr Drähte vom Kunden (Teilnehmer) zum Netzbetreiber, meist über Leitungen der Telekom durch den Kvz (Kabelverzweiger) und den Hvt (Hauptverteiler, Vermittlungsstelle). Wo Internet ins Spiel kommt, sprach man zwischendurch von "Layer-2-BSA" (BSA=Bitstream-Access), künftig wird es BNG-VULA genannt. Hinter diesem "Ungetüm" verbirgt sich "Broadband-Network-Gateway-Virtual-Unbundled-Local-Access".
Die "virtuelle" Leitung besteht aus einem Datensignal, das die Telekom oder ein anderer vor Ort aktiver Betreiber liefern kann, was zum eigentlichen Anbieter weitergeleitet wird. Es wird also nicht mehr eine elektrisch durchgehende Kupferleitung geschaltet, sondern es sind aktive Netzelemente, welche die Datenpakete des Kunden zu seinem Anbieter transportieren. Für fortgeschrittene Produkte ist auch Layer-3-BSA und IP-BSA zu regeln.
Kupfer oder Glasfaser?
Regelmäßig lädt der BREKO interessierte Fachjournalisten zu Workshops ein, wo komplexe Themen möglichst anschaulich erklärt werden.
Foto: Henning Gajek / teltarif.de
Während bei Kupfer (der Telekom) die Preise durch Regulierung festliegen, ist das bei Glasfaser nicht der Fall. Hier gibt es verschiedene Anbieter von Leitungen, die nicht immer unbedingt von der Telekom kommen müssen. Durch Open Access muss ein Kabelbetreiber jeden auf sein Kabel lassen, der das möchte. Über den Preis müssen sich die Beteiligten einigen. Klappt das nicht, kommt die Bundesnetzagentur als Schiedsrichter ins Spiel.
Künftig ist mit neuem Wettbewerb zu rechnen. Koaxkabel (Kabelfernsehen) nach DOCSIS-Protokoll gegen Vectoring, auch Preisschlachten um die Nutzung von " zuviel verlegten Glasfasernkabeln wären eines Tages denkbar, soweit ist es noch lange nicht.
Im Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur um die letzte Meile, soll die Regulierung bei Kupfer weitgehend unverändert bleiben. Denkbar wäre ein Wegfall des Kündigungsrechts der Telekom bei Vectoring. Bisher kann das Unternehmen, das in einem Kabelabschnitt Vectoring ausbaut, andere Anbieter rauswerfen, weil Vectoring nur funktioniert, wenn ein Anbieter die "Hoheit" über das gesamte Kabelbündel hat, um gegenseitige Störungen herausrechnen zu können.
Neu könnten auch erweiterte Zugangsregelungen für Leerrohre kommen. Bisher musste ein Leerrohr-Inhaber (z.B. die Telekom) nur den Weg vom Hvt zum Kvz hergeben, jetzt könnten auch Querverbindungen einfacher werden.
EoI oder EoO?
Bei der Glasfaserregulierung wird über eine Nichtdiskriminierungsverpflichtung (EoI = Equivalent of Inputs" oder EoO = Equivalents of Outputs") diskutiert. Bei EoI gibt es ein Standardprodukt, dass der Drittanbieter (meist von der Telekom) nehmen muss, bei EoO könnten auch "leere" Leitungen geschaltet werden, mit denen der Drittanbieter eigene Dienste oder Protokolle fährt. Die Telekom würde gerne ganz auf eine Regulierung verzichten und nur noch das Kartellrecht gelten lassen. Der BREKO möchte, dass die Netzagentur weiterhin die Schiedsrichterfunktion behält.
Streit um die Leitungen im Haus
Liegt die Glasfaser im Haus, kann es zu Streit kommen, wenn verschiedene Internet-Anbieter ihre Signale durch die meist schon vorhandene Kupfer-Installation ins Haus zwängen müssen.
Während die Telekom mit Vectoring-DSL oder Super-Vectoring DSL über Kupfer arbeitet, setzen die privaten Wettbewerber auf G.fast. Beide Systeme auf dem gleichen Leitungsbündel können zu gegenseitigen Störungen führen. Wer hat nun das Sagen? Der Inhaber der Leitungen? Die Netzagentur sieht hier Vorfahrt für die Telekom vor, neue Anbieter mit anderer Technik müssten also einen Gang zurückschalten, was die Vorteile der Glasfaser (extrem schnelles Internet im Industriebereich) wieder zunichte machen würde.
Dem BREKO schwebt vor, dass grundsätzlich die bessere Technik Vorfahrt haben soll. Anderen Anbietern soll dann ein "open access"-Angebot über die bessere Technik gemacht werden müssen. Im Klartext: in einem Gebäude, wo keine Glasfaser bis zum Endverbraucher möglich wäre, müsste dann beispielsweise die Telekom die schnelleren Leitungen des privaten G.fast-Mitbewerbers verwenden. Was sich einfach anhört, ist praktisch konfliktgeladen.
Der BREKO kümmert sich auch um Gedanken wie "Gibt es ein einklagbares Recht auf schnelles Internet?" Mehr zu dem Thema lesen Sie in einem weiteren Bericht.