BREKO: Gibt's ein einklagbares Recht auf schnelles Internet?
Gibt es ein Grundrecht auf schnelles Internet? Die Politik versucht die Quadratur des Kreises
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Gibt es ein Grundrecht auf schnelles Internet?
Diese Diskussion ist nicht neu. Der Staat sorgt für Lebensgrundlagen, Straßen, Strom, Abwasser kümmert sich um Gesundheit. Zu Zeiten der Deutschen Bundespost gab es auch einen Versorgungsauftrag für Telefonleitungen. Für damals 270 DM (heute ca. 135 Euro) bekam man einen neuen Telefonanschluss installiert. Dabei war es absolut egal, ob ein Techniker nur in der Vermittlung eine Brücke steckte, oder ein Techniker ins Haus kam, um Strippen zu ziehen oder gar mehrere Kilometer Leitung am Mast aufgestellt werden mussten. Die Deutsche Bundespost hatte dafür im Westen zu sorgen, im Osten die deutsche Post. Dafür betrug die Wartezeit Wochen bis Jahre, je nach verfügbarer Technik und Personal. Heute sollte es - in der Regel - schneller gehen.
Wie schnell muss es denn sein?
Gibt es ein Grundrecht auf schnelles Internet? Die Politik versucht die Quadratur des Kreises
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Seitdem hat sich einiges verändert. Es gibt Wettbewerb, es gibt Internet. Hat der Bürger Anspruch auf Internet? Wie langsam darf es, wie schnell muss es sein? Gibt es einen rechtlich einklagbaren Anspruch auf "schnelles" Internet?
Im Koalitionsvertrag von CDU und CSU aus dem Jahre 2018 findet sich auf Seite 38 folgender Satz: "Mit dem hier dargestellten Maßnahmenpaket werden wir das Ziel eines flächendeckenden Zugangs zum schnellen Internet aller Bürgerinnen und Bürger erreichen. Dazu werden wir einen rechtlich abgesicherten Anspruch zum 1. Januar 2025 schaffen und diesen bis zur Mitte der Legislaturperiode ausgestalten".
Diese Absichtserklärung wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet: Was ist "schnelles Internet"? Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) stellt sich das in seinen Eckpunkten zur TKG-Novelle wie folgt vor: "Das BMVI strebt eine ganzheitliche Lösung an, die Rechtsanspruch, Universaldienst sowie die Förderung sinnvoll miteinander verzahnt. Die Regelungen zum Universaldienst sollen dabei bereits nach Abschluss der Umsetzung ab 2021 wirksam werden. Der Rechtsanspruch wird ab 1. Januar 2025 gelten."
Gegen wen muss geklagt werden?
Kann dann ein Bürger, der nur mit einem extrem langsamen oder gar nicht funktionierenden Internet-Anschluss hantieren muss, vor Gericht auf Bau einer schnelleren Leitung klagen? Und wenn er gewinnt? Wie schnell muss gebaut werden und vor allen Dingen wer muss oder darf bauen? Zu welchen Kosten? Der Breitbandverband BREKO hat sich dazu Gedanken gemacht und ein INRIK-Rechtsgutachten erstellen lassen. Denkbar wäre ein Basis-Breitbandinternet, dass über ein Gutscheinmodell oder über Fördermodelle entstehen könnte. Nicht so ideal wären verpflichtungsbezogene Modelle, wie "Anbieter X muss in Stadt Y ein Netz bauen, das überall 1 GBit/s schafft." Verpflichtungsbezogene Modelle könnten auch mit der Verfassung oder dem EU-Recht kollidieren, findet der BREKO.
Selbst wenn so eine Regelung kommt. Die Vorstellung, dass Bürger Müller den Staat auf Aufbau eines schnellen Internets in seinem Haus oder seiner Straße "verklagen" kann, bedeutet wohl nicht, dass nach dem Urteil über Nacht alles "gut" wird.