Schnelles Internet

BREKO: Gibt's ein einklagbares Recht auf schnelles Internet?

Ein Grund­recht ist ein hohes Gut. Gibt es ein einklag­bares Grund­recht auf schnelles Internet für alle? Der BREKO hat darüber nach­gedacht.
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Gibt es ein Grundrecht auf schnelles Internet? Die Politik versucht die Quadratur des Kreises Gibt es ein Grundrecht auf schnelles Internet? Die Politik versucht die Quadratur des Kreises
Binder Medienagentur-fotolia.com/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Gibt es ein Grund­recht auf schnelles Internet? Diese Diskus­sion ist nicht neu. Der Staat sorgt für Lebens­grund­lagen, Straßen, Strom, Abwasser kümmert sich um Gesund­heit. Zu Zeiten der Deut­schen Bundes­post gab es auch einen Versor­gungs­auftrag für Tele­fonlei­tungen. Für damals 270 DM (heute ca. 135 Euro) bekam man einen neuen Tele­fonan­schluss instal­liert. Dabei war es absolut egal, ob ein Tech­niker nur in der Vermitt­lung eine Brücke steckte, oder ein Tech­niker ins Haus kam, um Strippen zu ziehen oder gar mehrere Kilo­meter Leitung am Mast aufge­stellt werden mussten. Die Deut­sche Bundes­post hatte dafür im Westen zu sorgen, im Osten die deut­sche Post. Dafür betrug die Warte­zeit Wochen bis Jahre, je nach verfüg­barer Technik und Personal. Heute sollte es - in der Regel - schneller gehen.

Wie schnell muss es denn sein?

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Seitdem hat sich einiges verän­dert. Es gibt Wett­bewerb, es gibt Internet. Hat der Bürger Anspruch auf Internet? Wie langsam darf es, wie schnell muss es sein? Gibt es einen recht­lich einklag­baren Anspruch auf "schnelles" Internet?

Im Koali­tions­vertrag von CDU und CSU aus dem Jahre 2018 findet sich auf Seite 38 folgender Satz: "Mit dem hier darge­stellten Maßnah­menpaket werden wir das Ziel eines flächen­deckenden Zugangs zum schnellen Internet aller Bürge­rinnen und Bürger errei­chen. Dazu werden wir einen recht­lich abge­sicherten Anspruch zum 1. Januar 2025 schaffen und diesen bis zur Mitte der Legis­latur­periode ausge­stalten".

Diese Absichts­erklä­rung wirft mehr Fragen auf, als sie beant­wortet: Was ist "schnelles Internet"? Das Bundes­minis­terium für Verkehr und Infra­struktur (BMVI) stellt sich das in seinen Eckpunkten zur TKG-Novelle wie folgt vor: "Das BMVI strebt eine ganz­heit­liche Lösung an, die Rechts­anspruch, Univer­saldienst sowie die Förde­rung sinn­voll mitein­ander verzahnt. Die Rege­lungen zum Univer­saldienst sollen dabei bereits nach Abschluss der Umset­zung ab 2021 wirksam werden. Der Rechts­anspruch wird ab 1. Januar 2025 gelten."

Gegen wen muss geklagt werden?

Kann dann ein Bürger, der nur mit einem extrem lang­samen oder gar nicht funk­tionie­renden Internet-Anschluss hantieren muss, vor Gericht auf Bau einer schnel­leren Leitung klagen? Und wenn er gewinnt? Wie schnell muss gebaut werden und vor allen Dingen wer muss oder darf bauen? Zu welchen Kosten? Der Breit­band­verband BREKO hat sich dazu Gedanken gemacht und ein INRIK-Rechts­gutachten erstellen lassen. Denkbar wäre ein Basis-Breit­band­internet, dass über ein Gutschein­modell oder über Förder­modelle entstehen könnte. Nicht so ideal wären verpflich­tungs­bezo­gene Modelle, wie "Anbieter X muss in Stadt Y ein Netz bauen, das überall 1 GBit/s schafft." Verpflich­tungs­bezo­gene Modelle könnten auch mit der Verfas­sung oder dem EU-Recht kolli­dieren, findet der BREKO.

Selbst wenn so eine Rege­lung kommt. Die Vorstel­lung, dass Bürger Müller den Staat auf Aufbau eines schnellen Inter­nets in seinem Haus oder seiner Straße "verklagen" kann, bedeutet wohl nicht, dass nach dem Urteil über Nacht alles "gut" wird.

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