Offen beworben

Blitzerwarner & Dashcam im Auto: Das sagt ein Rechts­anwalt dazu

Fahrer-Assistenten mit Blitzerwarner und integrierter Dashcam werden offen beworben. Doch Interessenten sollten sich bei der Nutzung solcher Geräte der recht­lichen Konsequenzen bewusst sein. teltarif.de hat bei dem Rechts­experten Matthias Böse nachgefragt.
Von Marleen Frontzeck-Hornke

Laut Böse ist die Verwendung einer Dashcam in der Rechtsprechung bisher sehr kontrovers beurteilt worden. Er meint: "Einerseits ist bis heute nicht geklärt, ob Aufzeichnungen in einem eventuellen Gerichtsverfahren verwertbar sind, weil durch die dauerhafte Aufzeichnung die Rechte anderer Personen beeinträchtigt werden. Dies wird man in einem Strafverfahren eher annehmen können als in einem Zivilprozess, z.B. bei der Frage der Verursachung eines Unfalls, für den Schadensersatz begehrt wird.

Zumindest in Ansätzen hat das Verwaltungsgericht Ansbach (VG Ansbach Urteil vom 12.08.2014 4 K 13.01634) auch einen Verstoß gegen Datenschutzrecht bejaht. Dadurch begibt sich der Verwender in die Gefahr, Ziel von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen und Bußgeldern zu werden. Ein solches Vorgehen ist aber keineswegs eine breite Massenerscheinung, eher ein Einzelfall.

Außerdem hat der Verwender einer solchen Kamera zu berücksichtigen, dass die Polizei in einigen Fällen eine solche Kamera (bzw. die Speicherkarte) auch gegen den Willen des Inhabers beschlagnahmen kann. Sollten Aufzeichnungen vorher gelöscht sein, kann sich dies in einem Zivilprozess zudem nachteilig für den Inhaber auswirken."

Das rät Matthias Böse den Interessenten

Wer ein Auge auf ein derartiges Gerät mit integrierter Dashcam- und Blitzerwarn-Funktion geworfen hat, sollte sich dies gut überlegen und Vorsicht walten lassen. Der Rechtsanwalt Böse rät den Interessenten folgendes: "Von rechtlicher Seite ist von der Verwendung (aber auch schon betriebsbereiten Mitnahme) eines solchen Gerätes abzuraten. In der Praxis sind die Konsequenzen bisher aber überschaubar."

Während bei Datenschutz-Vergehen mit Dashcams ordentliche Bußgelder drohen können, wird bezüglich des Datensammelwahns der Großen erst gar nicht ermittelt, meint Kai Petzke in seinem Editorial.

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