Blitzerwarner & Dashcam im Auto: Das sagt ein Rechtsanwalt dazu
Laut Böse ist die Verwendung einer Dashcam in der Rechtsprechung bisher sehr kontrovers beurteilt worden. Er meint: "Einerseits ist bis heute nicht geklärt, ob Aufzeichnungen in einem eventuellen Gerichtsverfahren verwertbar sind, weil durch die dauerhafte Aufzeichnung die Rechte anderer Personen beeinträchtigt werden. Dies wird man in einem Strafverfahren eher annehmen können als in einem Zivilprozess, z.B. bei der Frage der Verursachung eines Unfalls, für den Schadensersatz begehrt wird.
Zumindest in Ansätzen hat das Verwaltungsgericht Ansbach (VG Ansbach Urteil vom 12.08.2014 4 K 13.01634) auch einen Verstoß gegen Datenschutzrecht bejaht. Dadurch begibt sich der Verwender in die Gefahr, Ziel von aufsichtsbehördlichen Maßnahmen und Bußgeldern zu werden. Ein solches Vorgehen ist aber keineswegs eine breite Massenerscheinung, eher ein Einzelfall.
Das rät Matthias Böse den Interessenten
Wer ein Auge auf ein derartiges Gerät mit integrierter Dashcam- und Blitzerwarn-Funktion geworfen hat, sollte sich dies gut überlegen und Vorsicht walten lassen. Der Rechtsanwalt Böse rät den Interessenten folgendes: "Von rechtlicher Seite ist von der Verwendung (aber auch schon betriebsbereiten Mitnahme) eines solchen Gerätes abzuraten. In der Praxis sind die Konsequenzen bisher aber überschaubar."