Urteil: Blitzer-Apps auch für Beifahrer tabu
Die Nutzung von Radarwarn-Apps stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die seit rund drei Jahren gültige Fassung der Straßenverkehrsordnung schaffte hierzu Rechtssicherheit. Als Grauzone galt bislang die Nutzung auf Smartphones, die nicht dem Fahrer des jeweiligen Autos gehören. In der Straßenverkehrsordnung heißt es wörtlich: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören." In der Folge werden eindeutig auch Geräte "zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen" erwähnt.
Nicht genannt werden weitere Personen, die im Auto mitfahren. Anbieter von Radarwarn-Apps argumentierten in der Vergangenheit gerne damit, dass ihre Anwendungen weiterhin angeboten werden dürfen und die gesetzliche Regelung nur den Fahrer erwähnt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe urteilte nun, dass ein Autofahrer auch dann eine Ordnungswidrigkeit begeht, "wenn ein anderer Fahrzeuginsasse mit Billigung des Fahrzeugführers auf seinem Mobiltelefon eine App geöffnet hat, mit der vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gewarnt wird."
Handy mit geöffneter Blitzer-App der Mittelkonsole
Urteil gegen Blitzer-Apps
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Der 2. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Karlsruhe hatte über die Rechtsbeschwerde eines 64 Jahre alten Autofahrers aus dem Rhein-Neckar-Kreis gegen Ein Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom
7. Oktober 2022 zu entscheiden. Demnach fuhr der Mann am 31. Januar 2022 mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg. Dabei war ihm laut Amtsgericht bekannt, dass auf dem in der Mittelkonsole abgelegten Smartphone seiner Beifahrerin eine "Blitzer-App" in Betrieb war. Auf diese Kenntnis des Fahrers schloss das Amtsgericht insbesondere aus dem Umstand, dass er das Mobiltelefon bewusst zur Seite schob, als er von Polizeibeamten wegen seines auffälligen Fahrverhaltens kontrolliert wurde.
Das Amtsgericht Heidelberg verhängte eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen den Autofahrer. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Geldbuße und stellte fest, dass die Beweisführung durch das Amtsgericht Heidelberg korrekt erfolgt ist. Zudem greife die Regelung der Straßenverkehrsordnung auch dann, wenn die fragliche App auf dem Handy eines Beifahrers installiert und aktiviert sei und der Fahrer sich die Warn-Funktion der App zunutze macht.
Entscheidung rechtskräftig
Wie es weiter heißt, gibt es gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Aktenzeichen: 2 ORbs 35 Ss 9/23) keine weiteren Rechtsmittel. Somit bleibt es bei der Geldstrafe für den Fahrer. Ungeachtet dessen werden Radarwarn-Apps auch weiterhin in Deutschland angeboten. Navi-Anwendungen wie TomTom weisen auf die geltende Rechtslage speziell in Deutschland hin und bieten die Möglichkeit, das Feature abzuschalten. Apple Maps und Google Maps haben die Blitzer-Warnungen speziell für den deutschen Markt komplett deaktiviert.
Wer nicht in Konflikt mit der geltenden Rechtslage geraten möchte, sollte Blitzer-Apps daher deinstallieren und sich anderweitig über drohende "Gefahrenstellen" im Straßenverkehr erkundigen. In vielen Regionen veröffentlicht die Polizei selbst die Standorte für geplante Kontrollen. Diese Informationen werden oft in der lokalen Presse aufgegriffen. Auch Hinweise im Radio können genutzt werden. Am sichersten ist es freilich, das jeweils geltende Tempolimit einzuhalten.
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