Staatsvertrag

ARD/ZDF: Fünf TV-Sender könnten ins Internet abwandern

Die Staats- und Senats­kanz­leien der Länder haben einen ersten Entwurf zur Reform des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks vorge­legt. Bis zu fünf TV-Sender von ARD und ZDF könnten künftig ins Internet abwan­dern.
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Der Spartensender One von der ARD könnte nur noch im Internet verbreitet werden Der Spartensender One von der ARD könnte nur noch im Internet verbreitet werden
Screenshot: Michael Fuhr
Die Staats- und Senats­kanz­leien der Länder haben ihren Plan, den Auftrag des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks flexi­bler zu gestalten, konkre­tisiert. Nach einem dem Evan­geli­schen Pres­sedienst (epd) vorlie­genden Entwurf der Rund­funk­refe­renten sollen die fünf Fern­seh­pro­gramme ZDFneo, ZDFinfo, Tages­schau24, One und ARD-Alpha nicht mehr im Medi­enstaats­ver­trag beauf­tragt werden. Die Sender könnten somit selbst entscheiden, ob sie diese Kanäle weiter betreiben oder in Online-Ange­bote über­führen. Dabei wäre auch eine non-lineare Verbrei­tung als On-Demand-Strea­ming­angebot denkbar. Die Über­füh­rung in Online-Ange­bote müsse aller­dings durch die Gremien geneh­migt werden.

Strea­ming­kosten noch offen

Der Spartensender One von der ARD könnte nur noch im Internet verbreitet werden Der Spartensender One von der ARD könnte nur noch im Internet verbreitet werden
Screenshot: Michael Fuhr
Die neuen Ange­bote dürfen laut dem Entwurf nicht teurer werden als die bishe­rigen Kanäle. Ob Strea­ming­kosten dabei berück­sich­tigt werden oder nicht, sei noch umstritten.

Wenn ARD und ZDF neue Fern­seh­kanäle starten wollen, müssen sie alte aufgeben, denn sie dürfen nicht mehr Fern­seh­kanäle betreiben als derzeit geneh­migt sind. Die gemeinsam von ARD und ZDF veran­stal­teten Kultur­pro­gramme 3sat und Arte ebenso wie Phoenix und der Kinder­kanal Kika sollen weiter beauf­tragt werden.

ARD, ZDF und das Deutsch­land­radio werden in dem Entwurf aufge­for­dert, eine gemein­same Platt­form­stra­tegie für ihre Tele­medi­enan­gebote zu entwi­ckeln. Empfeh­lungs­sys­teme in den Online-Ange­boten sollen "einen offenen Meinungs­bil­dungs­pro­zess und breiten inhalt­lichen Diskurs ermög­lichen". Die öffent­lich-recht­lichen Sender dürfen auch weiterhin Platt­formen wie Youtube oder Face­book zu Verbrei­tung ihrer Inhalte nutzen, "soweit dies zur Errei­chung der Ziel­gruppe aus jour­nalis­tisch-redak­tio­nellen Gründen geboten ist".

Neue Quali­täts­vor­gaben

Für die Berichte über die Erfül­lung des Auftrags, die ARD, ZDF und das Deutsch­land­radio alle zwei Jahre veröf­fent­lichen, sollen die Aufsichts­gre­mien Ziel­vor­gaben setzen, "die Qualität messbar und Leis­tung nach­voll­ziehbar machen". Die Gremien sollen unab­hän­gige Experten beauf­tragen können, die über­prüfen, ob die Ziel­vor­gaben erreicht wurden.

Die Staats­kanz­leien wollen die Vorschläge im Sommer in einer öffent­lichen Konsul­tation zur Diskus­sion stellen, laut Plan soll der neue Medi­enstaats­ver­trag spätes­tens 2023 in Kraft treten. Erst in einer zweiten Phase wollen die Länder ab 2023 die Reform des Verfah­rens zur Fest­set­zung des Rund­funk­bei­trags angehen.

Inde­xie­rung: Rund­funk­bei­trag könnte alle zwei oder vier Jahre steigen

Der Chef der säch­sischen Staats­kanzlei, Staats­minister Oliver Schenk (CDU), sagte am Dienstag in Leipzig bei den Medi­entagen Mittel­deutsch­land, es sei möglich, dass noch einmal das Modell der Inde­xie­rung ins Gespräch komme. Darüber berichtet die Arbeits­gemein­schaft Privater Rund­funk (APR) auf ihrer Website. Danach würde der Rund­funk­bei­trag nach einem fest­zule­genden Index alle zwei oder vier Jahre steigen. Hier soll laut Entwurf "größt­mög­liche Beitrags­sta­bilität und Beitrags­akzep­tanz" gesi­chert werden.

In Zukunft wollen die Länder den Sendern laut APR ermög­lichen, "projekt­bezo­gene Rück­lagen" zu bilden. Das würde bedeuten, dass Über­schüsse in der neuen Beitrags­periode nicht auto­matisch vom Bedarf abge­zogen werden.

Mit der Reform von ARD und ZDF hatte sich auch die Mittel­stands- und Wirt­schafts­union ausein­ander­gesetzt.

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