ARD/ZDF: Fünf TV-Sender könnten ins Internet abwandern
Der Spartensender One von der ARD könnte nur noch im Internet verbreitet werden
Screenshot: Michael Fuhr
Die Staats- und Senatskanzleien der Länder haben ihren Plan, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks flexibler zu gestalten, konkretisiert. Nach einem dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegenden Entwurf der Rundfunkreferenten sollen die fünf Fernsehprogramme ZDFneo, ZDFinfo, Tagesschau24, One und ARD-Alpha nicht mehr im Medienstaatsvertrag beauftragt werden. Die Sender könnten somit selbst entscheiden, ob sie diese Kanäle weiter betreiben oder in Online-Angebote überführen. Dabei wäre auch eine non-lineare Verbreitung als On-Demand-Streamingangebot denkbar. Die Überführung in Online-Angebote müsse allerdings durch die Gremien genehmigt werden.
Streamingkosten noch offen
Der Spartensender One von der ARD könnte nur noch im Internet verbreitet werden
Screenshot: Michael Fuhr
Die neuen Angebote dürfen laut dem Entwurf nicht teurer werden als die bisherigen Kanäle. Ob Streamingkosten dabei berücksichtigt werden oder nicht, sei noch umstritten.
Wenn ARD und ZDF neue Fernsehkanäle starten wollen, müssen sie alte aufgeben, denn sie dürfen nicht mehr Fernsehkanäle betreiben als derzeit genehmigt sind. Die gemeinsam von ARD und ZDF veranstalteten Kulturprogramme 3sat und Arte ebenso wie Phoenix und der Kinderkanal Kika sollen weiter beauftragt werden.
ARD, ZDF und das Deutschlandradio werden in dem Entwurf aufgefordert, eine gemeinsame Plattformstrategie für ihre Telemedienangebote zu entwickeln. Empfehlungssysteme in den Online-Angeboten sollen "einen offenen Meinungsbildungsprozess und breiten inhaltlichen Diskurs ermöglichen". Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen auch weiterhin Plattformen wie Youtube oder Facebook zu Verbreitung ihrer Inhalte nutzen, "soweit dies zur Erreichung der Zielgruppe aus journalistisch-redaktionellen Gründen geboten ist".
Neue Qualitätsvorgaben
Für die Berichte über die Erfüllung des Auftrags, die ARD, ZDF und das Deutschlandradio alle zwei Jahre veröffentlichen, sollen die Aufsichtsgremien Zielvorgaben setzen, "die Qualität messbar und Leistung nachvollziehbar machen". Die Gremien sollen unabhängige Experten beauftragen können, die überprüfen, ob die Zielvorgaben erreicht wurden.
Die Staatskanzleien wollen die Vorschläge im Sommer in einer öffentlichen Konsultation zur Diskussion stellen, laut Plan soll der neue Medienstaatsvertrag spätestens 2023 in Kraft treten. Erst in einer zweiten Phase wollen die Länder ab 2023 die Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags angehen.
Indexierung: Rundfunkbeitrag könnte alle zwei oder vier Jahre steigen
Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Staatsminister Oliver Schenk (CDU), sagte am Dienstag in Leipzig bei den Medientagen Mitteldeutschland, es sei möglich, dass noch einmal das Modell der Indexierung ins Gespräch komme. Darüber berichtet die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) auf ihrer Website. Danach würde der Rundfunkbeitrag nach einem festzulegenden Index alle zwei oder vier Jahre steigen. Hier soll laut Entwurf "größtmögliche Beitragsstabilität und Beitragsakzeptanz" gesichert werden.
In Zukunft wollen die Länder den Sendern laut APR ermöglichen, "projektbezogene Rücklagen" zu bilden. Das würde bedeuten, dass Überschüsse in der neuen Beitragsperiode nicht automatisch vom Bedarf abgezogen werden.
Mit der Reform von ARD und ZDF hatte sich auch die Mittelstands- und Wirtschaftsunion auseinandergesetzt.