Einspeiseentgelte

Streit um Einspeise-Entgelte: ARD einigt sich mit DNMG

Der Streit um Einspeiseent­gelte zwischen den Öffent­lich-Recht­lichen und Kabel­netz­betrei­bern ist in einem weiteren Fall beigelegt: Das ARD und die DNMG haben eine lang­fris­tige Verein­barung geschlossen.
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Nach einem lang­jäh­rigen Rechts­streit haben die Landes­rund­funk­anstalten der ARD und die Deut­sche Netz­mar­keting GmbH (DNMG) erfolg­reich eine lang­fris­tige Koope­rati­ons­ver­ein­barung abge­schlossen. Diese regele die Verbrei­tung der ARD-Programme und Dienste in den Netzen der DNMG-Netz­betreiber.

Mit der Verein­barung, die das Ergebnis eines konstruk­tiven und inten­siven Verhand­lungs­pro­zesses sei, werde den neuen recht­lichen und tech­nischen Anfor­derungen für die umfas­sende Verbrei­tung sämt­licher ARD Fernseh- und Hörfunk­ange­bote Rech­nung getragen und umfas­sender Rechts­frieden für die Betei­ligten gewähr­leistet, hieß es von der DNMG.

DNMG als Schnitt­stelle

Streit um Einspeiseentgelte: Die ARD einigt sich mit einem weiteren Kabelnetzbetreiber Streit um Einspeiseentgelte: Die ARD einigt sich mit einem weiteren Kabelnetzbetreiber-Konsortium
Foto: dpa
Der DNMG sind über 200 mittel­stän­dische sowie städ­tische Kabel- und IP-Netz­betreiber, City Carrier und andere Infra­struk­tur­anbieter ange­schlossen. Das Konsor­tium sieht sich als effek­tive Schnitt­stelle zwischen Content, Platt­formen und Netz­betrei­bern.

Die Verein­barung mit der ARD lege den Grund­stein für eine lang­fris­tige Part­ner­schaft zwischen den Landes­rund­funk­anstalten und den in der DNMG orga­nisierten Netz­betrei­bern und berück­sich­tige die aktu­ellen und zukünf­tigen Heraus­for­derungen im Bereich der Programm­dis­tri­bution, um sicher­zustellen, dass die ARD-Inhalte effi­zient und flächen­deckend zugäng­lich sind. Die Verein­barung biete zudem Raum für die Inte­gra­tion inno­vativer Tech­nolo­gien und die Anpas­sung an sich entwi­ckelnde recht­liche Rahmen­bedin­gungen.

Lang­jäh­riger Rechts­streit beendet

Ein bedeu­tender Aspekt der Verein­barung sei laut DNMG die Been­digung der Rechts­strei­tig­keiten im Zusam­men­hang mit den Kondi­tionen der Einspei­sung. Durch die getrof­fene Verein­barung wird ein umfas­sender Rechts­frieden im Markt herge­stellt, was eine stabile Grund­lage für die gemein­same Zusam­men­arbeit bildet.

"Diese Verein­barung ist nicht nur ein wich­tiger Schritt in Rich­tung einer stabilen und lang­fris­tigen Zusam­men­arbeit, sondern unter­streicht auch das Enga­gement beider Parteien für Trans­parenz, Fair­ness und Gleich­behand­lung im deut­schen Medi­enmarkt", ergänzt Ingo Schu­chert, Geschäfts­führer der DNMG. "Wir sind zuver­sicht­lich, dass diese Koope­ration die Bedürf­nisse der Rund­funk­anstalten, Netz­betreiber und Zuschauer glei­cher­maßen erfüllen wird und einen wich­tigen Beitrag zur Viel­falt und Qualität der Medi­enland­schaft in Deutsch­land leistet."

Zuvor erzielte bereits das ZDF eine Eini­gung mit der DNMG, nach einem 12-jährigen Rechts­streit.

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