Rundfunk

Neudefinition: Große Reform bei ARD und ZDF

Der Auftrag des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks soll in Deutsch­land neu defi­niert werden. Hierzu hat die Rund­funk­kom­mis­sion der Länder nun erste Reform­schritte einge­leitet.
Von / dpa

Digitale Angebote wie Mediatheken sollen bei der Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr berücksichtigt werden Digitale Angebote wie Mediatheken sollen bei der Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr berücksichtigt werden
Screenshot: Michael Fuhr
Die Bundes­länder wollen bis Juni konkrete Reform­schritte zu Auftrag und Struktur des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks in Deutsch­land erar­beitet haben. Darauf einigte man sich auf Fach­ebene in der Rund­funk­kom­mis­sion der Länder, wie die Koor­dina­torin des Gremiums und rhein­land-pfäl­zische Medi­enstaats­sekre­tärin Heike Raab (SPD) am Mitt­woch nach der Sitzung der Deut­schen Presse-Agentur (dpa) sagte. Geplant sei, das Konzept und einen Zeit­plan dazu im Oktober den Minis­ter­prä­sidenten vorlegen zu können.

Berück­sich­tigung der digi­talen Welt

Digitale Angebote wie Mediatheken sollen bei der Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr berücksichtigt werden Digitale Angebote wie Mediatheken sollen bei der Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr berücksichtigt werden
Screenshot: Michael Fuhr
Ein Kern­punkt bei dem Reform­vor­haben ist die Flexi­bili­sie­rung in Rich­tung Digi­tali­sie­rung. Ange­bote der öffent­lichen-recht­lichen Sender sollen vermehrt auch im Netz ausge­spielt werden können. Wie die Frank­furter Allge­meine Zeitung (FAZ) ergän­zend berichtet, soll zum Auftrag künftig der Ausbau der Media­theken sowie eine gemein­same Platt­form­stra­tegie gehören. Bereits am 21. März 2019 hatten die Minis­ter­prä­sidenten die Anstalten gebeten, eine solche Stra­tegie zu entwi­ckeln. Erfüllt worden sei diese "Bitte" bis heute aber nicht.

Die Bedeu­tung von Strea­ming und Medi­enkonsum abseits des fort­lau­fenden TV- und Radio­pro­gramms hat in den vergan­genen Jahren stark zuge­nommen. Das kann man auch an den Inves­titionen in die Media­theken mit den Ange­boten von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio ablesen und an der Präsenz von Sendern in Sozialen Netz­werken. Raab warb unlängst für ein Inhalte-Netz­werk der öffent­lich-recht­lichen Sender und mehr Vernet­zung.

Reform in zwei Schritten

Laut FAZ sei eine Reform in zwei Schritten geplant. In der ersten Phase soll vor allem der Auftrag neu formu­liert werden. Die hier geplanten Ände­rungen sollen mit der Novel­lie­rung des Medi­enstaats­ver­trages am 1. Januar 2023 in Kraft treten und somit für die nächste Beitrags­fest­set­zung rele­vant werden. Im Oktober dieses Jahres soll den Regie­rungs­chefs der Länder zu ihrer Jahres­kon­ferenz ein Entwurf mögli­cher Rege­lungen vorliegen.

Für die zweite Phase, die "größt­mög­liche Beitrags­sta­bilität und Beitrags­akzep­tanz" sichern soll, ist Zeit bis 2025 einge­plant. Beide Stufen sollen "entkop­pelt" werden. Bishe­rige Über­legungen, den Auftrag neu zu formu­lieren, seien daran geschei­tert, dass einige Länder dies mit einem verän­derten Rund­funk­bei­trag, dem soge­nannten Index-Modell, verknüpfen wollten.

Die Bundes­länder legen in Staats­ver­trägen Struktur und Auftrag des öffent­lich-recht­lichen Rund­funks fest - darunter auch, welche Programme es geben soll. Um jour­nalis­tische Inhalte geht es in den Staats­ver­trägen nicht, mit Blick auf die verfas­sungs­recht­lich geschützte Pres­sefrei­heit. Medi­enpo­litik ist weit­gehend Länder­sache.

Reform­vor­schläge gibt es auch aus der Mittel­stands- und Wirt­schafts­union (MIT) von CDU und CSU. Diese will ARD, ZDF und Deutsch­land­radio in bishe­riger Form abschaffen und durch eine bundes­weite, öffent­lich-recht­liche Rund­funk­anstalt ersetzen. Doch selbst Mitglieder sind dagegen.

Mehr zum Thema ARD/Das Erste