Neudefinition: Große Reform bei ARD und ZDF
Digitale Angebote wie Mediatheken sollen bei der Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr berücksichtigt werden
Screenshot: Michael Fuhr
Die Bundesländer wollen bis Juni konkrete Reformschritte zu Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland erarbeitet haben. Darauf einigte man sich auf Fachebene in der Rundfunkkommission der Länder, wie die Koordinatorin des Gremiums und rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) am Mittwoch nach der Sitzung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) sagte. Geplant sei, das Konzept und einen Zeitplan dazu im Oktober den Ministerpräsidenten vorlegen zu können.
Berücksichtigung der digitalen Welt
Digitale Angebote wie Mediatheken sollen bei der Reform von ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr berücksichtigt werden
Screenshot: Michael Fuhr
Ein Kernpunkt bei dem Reformvorhaben ist die Flexibilisierung in Richtung Digitalisierung. Angebote der öffentlichen-rechtlichen Sender sollen vermehrt auch im Netz ausgespielt werden können. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) ergänzend berichtet, soll zum Auftrag künftig der Ausbau der Mediatheken sowie eine gemeinsame Plattformstrategie gehören. Bereits am 21. März 2019 hatten die Ministerpräsidenten die Anstalten gebeten, eine solche Strategie zu entwickeln. Erfüllt worden sei diese "Bitte" bis heute aber nicht.
Die Bedeutung von Streaming und Medienkonsum abseits des fortlaufenden TV- und Radioprogramms hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Das kann man auch an den Investitionen in die Mediatheken mit den Angeboten von ARD, ZDF und Deutschlandradio ablesen und an der Präsenz von Sendern in Sozialen Netzwerken. Raab warb unlängst für ein Inhalte-Netzwerk der öffentlich-rechtlichen Sender und mehr Vernetzung.
Reform in zwei Schritten
Laut FAZ sei eine Reform in zwei Schritten geplant. In der ersten Phase soll vor allem der Auftrag neu formuliert werden. Die hier geplanten Änderungen sollen mit der Novellierung des Medienstaatsvertrages am 1. Januar 2023 in Kraft treten und somit für die nächste Beitragsfestsetzung relevant werden. Im Oktober dieses Jahres soll den Regierungschefs der Länder zu ihrer Jahreskonferenz ein Entwurf möglicher Regelungen vorliegen.
Für die zweite Phase, die "größtmögliche Beitragsstabilität und Beitragsakzeptanz" sichern soll, ist Zeit bis 2025 eingeplant. Beide Stufen sollen "entkoppelt" werden. Bisherige Überlegungen, den Auftrag neu zu formulieren, seien daran gescheitert, dass einige Länder dies mit einem veränderten Rundfunkbeitrag, dem sogenannten Index-Modell, verknüpfen wollten.
Die Bundesländer legen in Staatsverträgen Struktur und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fest - darunter auch, welche Programme es geben soll. Um journalistische Inhalte geht es in den Staatsverträgen nicht, mit Blick auf die verfassungsrechtlich geschützte Pressefreiheit. Medienpolitik ist weitgehend Ländersache.
Reformvorschläge gibt es auch aus der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) von CDU und CSU. Diese will ARD, ZDF und Deutschlandradio in bisheriger Form abschaffen und durch eine bundesweite, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt ersetzen. Doch selbst Mitglieder sind dagegen.