EuGH-Urteil

EuGH bestätigt Vorratsdatenspeicherung (aktualisiert)

Europäischer Gerichtshof: Richtlinie aus dem Jahr 2006 rechtmäßig
Von dpa / Marc Kessler

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein umstrittenes EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für rechtmäßig erklärt. Die Richtlinie sei auf eine "geeignete Rechtsgrundlage gestützt", urteilten die obersten EU-Richter heute in Luxemburg (Rechtssache C-301/06). Das Gesetz besagt, dass Europas Telefon- und Internet-Anbieter sämtliche Verbindungsdaten für mindestens sechs Monate speichern müssen. Irland hatte beim EuGH beantragt, das Gesetz für nichtig zu erklären. Auch Datenschützer kritisieren die Richtlinie.

Die zuständigen EU-Minister beschlossen das Gesetz 2006 mit qualifizierter Mehrheit gegen die Stimmen Irlands und der Slowakei. Rechtsgrundlage war damals das Regelwerk für den gemeinsamen EU-Binnenmarkt. Dieser garantiert Unternehmen in der EU gleiche Rahmenbedingungen. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.

Irland: Überstimmung nicht rechtmäßig

Irland hingegen vertrat der Auffassung, Schwerpunkt der Richtlinie sei nicht das Funktionieren des Binnenmarktes, sondern die Verfolgung von Straftaten. In diesem Bereich hätten die Minister das Gesetz nur einstimmig beschließen und Irland nicht überstimmen können.

Dagegen urteilten nun die Richter, dass die Verpflichtungen für Diensteanbieter in der EU 2006 in den einzelnen Mitgliedstaaten "erhebliche Unterschiede aufwiesen". Da Maßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung "hohe Investitionen und Betriebskosten nach sich ziehen können" und zudem "absehbar" gewesen sei, dass weitere EU-Staaten entsprechende und jeweils unterschiedliche Gesetze erlassen würden, sei das Ziel eines einheitlichen Rechtsrahmens auf EU-Ebene "gerechtfertigt" gewesen.

Darüber hinaus betreffe die Richtlinie im Wesentlichen die Tätigkeiten der Unternehmen. Sie regele nicht den Zugang zu den Daten oder deren Nutzung durch Polizei oder Justizbehörden der Mitgliedstaaten.

Klageabweisung stößt auf Kritik

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar betonte in Berlin kurz nach der Urteilsverkündung, er halte eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der nationalen Regelung für die Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht weiterhin für erforderlich.

Der EuGH habe nur über die formelle Frage entschieden, ob die Verpflichtung der EU-Mitgliedsstaaten zur Vorratsdatenspeicherung mittels einer Richtlinie geregelt werden dürfe. Die inhaltliche Rechtmäßigkeit einer solchen Regelung sei noch nicht entschieden, stellte Schaar klar.

Ähnlich äußerte sich die Innenexpertin der Linksfraktion, Petra Pau. Aus ihrer Sicht sei die Vorratsspeicherung aller Telekommunikationsdaten mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag nannte die Entscheidung des EuGH eine "große Enttäuschung". Er betonte, die Vorratsdatenspeicherung sei rechtsstaatlich fragwürdig und "zur Bekämpfung schwerer Kriminalität weder besonders geeignet noch effektiv."

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