Flugverspätungen

Editorial: Nur mit Druck

Airlines müssen bei Verspä­tung hohe Entschä­digungen zahlen. Doch der Anspruch ist für Verbrau­cher alles andere als einfach durch­setzbar
Von

Wenn Flugreisen wieder unbeschwert möglich werden, gibt es viel Nachholbedarf. Staus und Verspätungen sind vorprogrammiert. Wenn Flugreisen wieder unbeschwert möglich werden, gibt es viel Nachholbedarf. Staus und Verspätungen sind vorprogrammiert.
Foto: Picture Alliance / dpa
Auch, wenn derzeit nur vergleichs­weise wenige Flüge statt­finden: Wenn kommendes Früh­jahr hoffent­lich die ersten Covid-Impf­pro­gramme Erfolg zeigen und die Infek­tions­zahlen wegen der Impfungen und der stei­genden Tempe­raturen gene­rell zurück­gehen, dann wird es zum Sommer hin am Himmel wieder voll werden. Denn die Menschen haben einen gewal­tigen Nach­hol­bedarf an unter­las­senen Geschäfts­reisen, Verwandten-/Bekann­ten­besu­chen und Urlaubs­fahrten. Dann wird es auch wieder verstärkt zu Flug­ver­spä­tungen kommen, und damit eine zwar gut gemeinte, aber bisher nicht gut umge­setzte EU-Richt­linie wichtig werden: die EU-Flug­gast­rechte.

Die Beträge, die Airlines bei Verspä­tung oder kurz­fris­tigen Flug­strei­chungen bezahlen müssen, sind durchaus beträcht­lich: Schon für einen verspä­teten Kurz­stre­cken­flug gibt es 250 Euro, bei einem Lang­stre­cken­flug nach Asien oder Amerika gar 600 Euro. Da ist der Ärger über einen verlo­renen Urlaubstag schnell verflogen, wenn man als Entschä­digung dafür sogar mehr Geld bekommt, als der Flug über­haupt gekostet hat. Schließ­lich ist man ja trotzdem sicher am Zielort ange­kommen, nur eben einige Stunden später als erwartet.

Aller­dings gibt es einen Haken: Die Erstat­tung bei Verspä­tung steht den Flug­gästen nur dann zu, wenn die Verspä­tung auf zu eng gestrickte Flug­pläne, mangel­hafte Wartung oder orga­nisa­tori­sches Chaos bei der Airline zurück­geht. Beruht die Verspä­tung hingegen auf "außer­gewöhn­lichen Umständen", gibt es kein Geld. Und solche "außer­gewöhn­lichen Umstände" gibt es viele: Der eigene Flug muss wegen eines medi­zini­schen Notfalls vorzeitig landen, ein Sturm wirbelt den Flug­plan durch­ein­ander, ein Bummel­streik der Flug­lotsen verzö­gert den Umlauf, ein Flug­zeug einer anderen Airline muss notlanden und blockiert anschlie­ßend die Start­bahn oder das Kabi­nen­per­sonal der eigenen Flug­gesell­schaft streikt. In all diesen Fällen müssen die Flug­gäste die Verspä­tung doch hinnehmen.

Verwei­gerung mit vorge­scho­benen Gründen

Wenn Flugreisen wieder unbeschwert möglich werden, gibt es viel Nachholbedarf. Staus und Verspätungen sind vorprogrammiert. Wenn Flugreisen wieder unbeschwert möglich werden, gibt es viel Nachholbedarf. Staus und Verspätungen sind vorprogrammiert.
Foto: Picture Alliance / dpa
Das Problem ist: Wenn ein Luft­fahrt­unter­nehmen mit Hinweis auf eines der genannten Ereig­nisse die Zahlung der Erstat­tung verwei­gert, dann kann der Passa­gier im Einzel­fall meist nicht prüfen, ob diese Verwei­gerung zu Recht erfolgt. Zwar findet man zu den meisten verspä­tungs­aus­lösenden Groß­ereig­nissen Meldungen in den Medien. Doch war es unver­meidbar, dass der eigene abend­liche Flug nach Korsika mit drei Stunden Verspä­tung abhebt, weil in Paris Charles De Gaulle die Sicher­heits­kon­trollen aufgrund einer Terror­war­nung verschärft wurden und dort die Abfer­tigung zusam­men­brach?

Auf der einen Seite gehören Korsika und Paris beide zu Frank­reich und durch den Umlauf der Flug­zeuge können Verzö­gerungen in der Stadt auch Flüge auf die Insel beein­flussen. Auf der anderen Seite müssen Airlines eine gewisse Reserve an Flug­zeugen und Crews bereit­halten. Wenn dann eine oder zwei Maschinen in Paris fest­sitzen, lässt sich das bei ausrei­chender Bereit­schaft entspre­chend kompen­sieren, das andere Flüge trotzdem (fast) pünkt­lich statt­finden. Doch wie soll der durch­schnitt­liche Flug­gast erkennen können, ob ein bestä­tigtes "außer­gewöhn­liches Ereignis" zwangs­läufig auch seinen Flug negativ beein­flusst hat? Und selbst, wenn der Flug­gast das richtig erkennt: Ist der Flug­gast auch rede­gewandt genug, um nicht doch den profes­sio­nellen Abwimm­lern in den Rechts­abtei­lungen der Airlines zu unter­liegen?

Die Alter­native ist der Rechtsweg. Wegen einigen hundert Euro vor Gericht zu gehen, erzeugt aber schnell höhere Kosten als der Wert, über den man sich über­haupt streitet. Unter­liegt man, muss man die Kosten selber bezahlen, es sei denn, man hat eine gute Rechts­schutz­ver­siche­rung, die den Fall auch über­nimmt. Und selbst dann muss man noch einen guten Anwalt finden, der den profes­sio­nellen Rechts­abtei­lungen der Konzerne zumin­dest eben­bürtig ist. Das ist schwierig, denn die guten Anwälte inter­essieren sich in der Regel für die großen Strei­tig­keiten, wo ihre Gebühren viel­fach höher ausfallen.

Am Ende landen viele Flug­gäste mit ihrer Forde­rung nach Entschä­digung daher bei den Flug­gast­rechte-Portalen. Diese bieten meist an, den Streit ohne Kosten­risiko für den Kunden durch­zuführen. Im Gegenzug verlangen sie aber eine Provi­sion für die eigene Arbeit. Zahlt die Airline nach der Einschal­tung des Flug­gast­rechte-Portals, bekommt der Gast also nur einen Teil der ihm zuste­henden Erstat­tung. Zahlt die Airline auch nach einem Gerichts­ver­fahren nichts, hat der Flug­gast aber immerhin keinen Verlust.

Mehr Durch­sicht dank Masse

Der große Vorteil der Flug­gast­rechte-Portale ist, dass sie die Verfahren bündeln können. Wenn durch einen Flug 200 Passa­giere Verspä­tung hatten und 30 davon über ein bestimmtes Portal eine Entschä­digung einfor­dern, dann kann das Portal eine dieser 30 Forde­rungen als Muster­pro­zess führen und die anderen 29 Fälle analog behan­deln: Verliert das Portal den Muster­pro­zess, wird es auch die anderen 29 Forde­rungen nicht einklagen. Gewinnt es, wird es der Airline eine Frist zur Aner­ken­nung der anderen 29 Fälle setzen und die analogen Fälle mit den dann hohen Erfolgs­aus­sichten durch­klagen, wenn die Airline nicht bis Fris­tende zahlt.

Zudem sehen die Portale, wie sich die Verspä­tungen auf die Airlines verteilen: Wenn an einem Tag alle Airlines Verspä­tungen bei Flügen von Palma de Mallorca hatten, dann gab es wohl dort ein allge­meines Problem, das man kaum einer bestimmten Airline anlasten kann. Wenn es an einem anderen Tag insge­samt 15 Flüge mit einer erstat­tungs­wür­digen Verspä­tung gab, davon 14 Flüge bei einer bestimmten Airline, dann ist der Fehler wohl dort zu suchen. Wenn die Airline dann nicht einen Streik nach­weisen kann, wird sie wohl zahlen müssen. Alles dieses Wissen hilft den Flug­gast­rechte-Portalen im argu­men­tativen Kampf mit den Airlines.

Helfer nötig

All dieses Wissen hat aber der einzelne Flug­gast als Einzel­kämpfer aber nicht, auch dann nicht, wenn er einen Anwalt beauf­tragt. Daher kommen immer weniger an der Hilfe der Flug­gast­rechte-Portale vorbei. Entspre­chend verdienen die Portale (außer aktuell zu Covid-Zeiten) ihre Provi­sion immer sicherer. Hier sehe ich das Problem der EU-Flug­gast­rechte: Dem Kunden auf der einen Seite eine hohe Entschä­digungs­zah­lung zuzu­spre­chen, auf der anderen Seite aber gegen große und starke Konzerne auf den allge­meinen Rechtsweg zu verweisen, ist nicht sonder­lich verbrau­cher­schüt­zend. Es führt zu Frust, sowohl bei denen, die über die Flug­gast­rechte-Portale gehen, aber so nur einen Teil des Geldes erhalten, als auch bei denen, die klagen, aber vor Gericht verlieren, und dann auf hohen Prozess­kosten sitzen bleiben.

Weitere Edito­rials