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Fluggastrecht-Portale prüfen: Hohe Gebühren drohen

Sie setzen die Rechte von Flug­gästen durch, wenn die Maschine sich verspätet oder nicht abhebt: Flug­gast­recht-Portale. Doch selbstlos kümmern sie sich nicht. Was Reisende wissen müssen.
Von dpa /

Am Boden geblieben: Vorsicht bei Fluggastrecht-Portalen Am Boden geblieben: Vorsicht bei Fluggastrecht-Portalen
Bild: dpa
Der Flieger ist über­bucht, zu spät oder fällt aus: In solchen Fällen steht Passa­gieren oft eine Entschä­digung zu - abhängig von der Flug­strecke sind bis zu 600 Euro möglich. Voraus­set­zung ist, dass keine außer­gewöhn­lichen Umstände vorliegen.

Wann und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, regelt die EU-Flug­gast­rech­tever­ord­nung. Betrof­fene müssen ihre Rechte bei den Flug­gesell­schaften durch­setzen. Im Internet gibt es zahl­reiche Portale, die Verbrau­chern dabei ihre Unter­stüt­zung anbieten.

Doch Vorsicht: Bevor Betrof­fene den Service nutzen, sollten sie die Geschäfts­bedin­gungen genauer ansehen. Einige Anbieter kassieren einen beacht­lichen Teil der Entschä­digung als Honorar für ihre Dienste. Und einige der Legal-Tech-Unter­nehmen arbeiten nicht ganz seriös, warnt das Euro­päi­sche Verbrau­cher­zen­trum Deutsch­land (EVZ).

Vor allem diese drei Punkte sollten Flug­rei­sende prüfen

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1. Preise: Zwar werben viele Anbieter damit, dass Betrof­fene bis zu 600 Euro erhalten können - doch davon gehen meist das Honorar und die Mehr­wert­steuer ab.

Tipp: Die volle Entschä­digung erhalten Reisende nur, wenn sie sich selbst an die Airline wenden. Online gibt es kosten­lose Muster­schreiben, sogar in verschie­dene Spra­chen über­setzt. Und viele Flug­gesell­schaften stellen auf ihren Webseiten Online-Beschwerde-Formu­lare zur Verfü­gung.

2. Rechts­lage: Manche Dienst­leister nehmen nur Fälle an, die recht­lich eindeutig sind und die sie somit auf jeden Fall gewinnen.

Tipp: Nicht resi­gnieren. Auch wenn ein Portal eine Anfrage ablehnt, kann dem Flug­gast das Geld zustehen. Bei recht­lich kompli­zierten Fällen helfen etwa Schlich­tungs­stellen. Befindet sich deren Sitz in Deutsch­land, ist sie für Verbrau­cher kostenlos.

3. Kündi­gungs­bedin­gungen: Manche Anbieter verlangen Geld, wenn Betrof­fene oder auch das Portal selbst den Vertrag kündigen - etwa weil eine erste Prüfung ergeben hat, dass der Fall zu komplex ist.

Tipp: Auf Kündi­gungs­bedin­gungen sowie Exklu­sivi­täts­klau­seln achten, wonach der Platt­form Geld zusteht, wenn Verbrau­cher ihre Rechte selbst geltend machen. So lassen sich unnö­tigen Gebühren vermeiden.

Beim Handy­kauf und beim Abschluss von Fest­netz-, Mobil­funk- oder DSL-Verträgen gibt es aller­hand zu beachten. In Meldungen und Ratge­bern finden Sie bei teltarif.de Tipps und Hinter­grund-Infos, um als Verbrau­cher gut infor­miert zu sein.

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