Zugriffsregeln für Handy-Daten im Vermittlungsausschuss
Der Vermittlungsausschuss für Bundestag und Bundesrat (Symbolbild)
Bild: dpa
Die neuen präziseren Vorgaben für Sicherheitsbehörden, die zur
Strafverfolgung und Terrorabwehr auf sogenannte Bestandsdaten
zugreifen wollen, hat der Bundestag zwar gebilligt. Im Bundesrat kam
aber nicht die nötige Mehrheit für den künftigen Umgang mit den
sogenannten Bestandsdaten zusammen.
Der Vermittlungsausschuss ist je zur Hälfte mit Vertretern von Bundestag und Bundesrat besetzt, die versuchen, eine Lösung zu finden.
Hass-Attacken nehmen sichtlich zu
Der Vermittlungsausschuss für Bundestag und Bundesrat (Symbolbild)
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Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) forderte
"Kompromissbereitschaft auf allen Seiten". Die Neuregelung ist die
Voraussetzung dafür, dass auch das Gesetz zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Hasskriminalität vorankommt. "Die aktuellen
Hass-Attacken gegen Wissenschaftler, Journalistinnen und Politiker
zeigen einmal mehr, wie dringend erforderlich unser Gesetz gegen
Rechtsextremismus und Hasskriminalität ist", sagte Lambrecht der
Deutschen Presse-Agentur. "Die zahlreichen Strafschärfungen, die wir
beschlossen haben, sind überfällig, um Abschreckung und
Ermittlungsdruck zu erhöhen."
Vertreter der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD machten Grünen und auch FDP schwere Vorwürfe. Diese hätten das Gesetz im Bundesrat blockiert. Die Grünen bemängeln unter anderem, dass die Möglichkeiten zur Datenübermittlung weiterhin zu weit gefasst, Löschfristen unklar und die Rechte von Betroffenen nicht ausreichend geschützt seien. Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, bezeichnete die Pläne als verworren. "Der Gesetzentwurf lässt außerdem jede Sensibilität hinsichtlich der Tatsache vermissen, dass Daten, die bei der Nutzung von Internetdiensten anfallen, sensibler sind als einfache Telefonnummern."
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Vorgaben zum Zugriff auf Bestandsdaten im vergangenen Jahr beanstandet und eine Reform bis Ende 2021 verlangt. Bis dahin gelten die aktuellen Regelungen, allerdings mit Einschränkungen. Zu den sogenannten Bestandsdaten gehören neben Name und Adresse der Nutzer unter anderem auch Passwörter und die Bankverbindung sowie die IP-Adresse eines Computers. Sie umfassen keine Inhalte etwa von Anrufen oder E-Mails und auch keine Verkehrsdaten, aus denen zum Beispiel ersichtlich ist, wer wann mit wem telefoniert hat.
Die Verfassungsrichter hatten die Bestandsdatenauskunft übrigens 2012 schon einmal beanstandet.