Themenspezial: Verbraucher & Service Datenschutz

Zugriffsregeln für Handy-Daten im Vermittlungsausschuss

Im Ringen um höhere Hürden für den staat­lichen Zugriff auf persön­liche Daten von Handy­nut­zern schaltet die Bundes­regie­rung den Vermitt­lungs­aus­schuss ein. Das beschloss das Kabi­nett heute in Berlin.
Von dpa /

Der Vermittlungsausschuss für Bundestag und Bundesrat Der Vermittlungsausschuss für Bundestag und Bundesrat (Symbolbild)
Bild: dpa
Die neuen präzi­seren Vorgaben für Sicher­heits­behörden, die zur Straf­ver­fol­gung und Terror­abwehr auf soge­nannte Bestands­daten zugreifen wollen, hat der Bundestag zwar gebil­ligt. Im Bundesrat kam aber nicht die nötige Mehr­heit für den künf­tigen Umgang mit den soge­nannten Bestands­daten zusammen.

Der Vermitt­lungs­aus­schuss ist je zur Hälfte mit Vertre­tern von Bundestag und Bundesrat besetzt, die versu­chen, eine Lösung zu finden.

Hass-Atta­cken nehmen sicht­lich zu

Der Vermittlungsausschuss für Bundestag und Bundesrat Der Vermittlungsausschuss für Bundestag und Bundesrat (Symbolbild)
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Bundes­jus­tiz­minis­terin Chris­tine Lambrecht (SPD) forderte "Kompro­miss­bereit­schaft auf allen Seiten". Die Neure­gelung ist die Voraus­set­zung dafür, dass auch das Gesetz zur Bekämp­fung von Rechts­extre­mismus und Hass­kri­mina­lität voran­kommt. "Die aktu­ellen Hass-Atta­cken gegen Wissen­schaftler, Jour­nalis­tinnen und Poli­tiker zeigen einmal mehr, wie drin­gend erfor­der­lich unser Gesetz gegen Rechts­extre­mismus und Hass­kri­mina­lität ist", sagte Lambrecht der Deut­schen Presse-Agentur. "Die zahl­rei­chen Straf­schär­fungen, die wir beschlossen haben, sind über­fällig, um Abschre­ckung und Ermitt­lungs­druck zu erhöhen."

Vertreter der Koali­tions­frak­tionen CDU/CSU und SPD machten Grünen und auch FDP schwere Vorwürfe. Diese hätten das Gesetz im Bundesrat blockiert. Die Grünen bemän­geln unter anderem, dass die Möglich­keiten zur Daten­über­mitt­lung weiterhin zu weit gefasst, Lösch­fristen unklar und die Rechte von Betrof­fenen nicht ausrei­chend geschützt seien. Der digi­tal­poli­tische Spre­cher der FDP-Frak­tion, Manuel Höferlin, bezeich­nete die Pläne als verworren. "Der Gesetz­ent­wurf lässt außerdem jede Sensi­bilität hinsicht­lich der Tatsache vermissen, dass Daten, die bei der Nutzung von Inter­net­diensten anfallen, sensi­bler sind als einfache Tele­fon­num­mern."

Das Bundes­ver­fas­sungs­gericht hatte die bishe­rigen Vorgaben zum Zugriff auf Bestands­daten im vergan­genen Jahr bean­standet und eine Reform bis Ende 2021 verlangt. Bis dahin gelten die aktu­ellen Rege­lungen, aller­dings mit Einschrän­kungen. Zu den soge­nannten Bestands­daten gehören neben Name und Adresse der Nutzer unter anderem auch Pass­wörter und die Bank­ver­bin­dung sowie die IP-Adresse eines Compu­ters. Sie umfassen keine Inhalte etwa von Anrufen oder E-Mails und auch keine Verkehrs­daten, aus denen zum Beispiel ersicht­lich ist, wer wann mit wem tele­foniert hat.

Die Verfassungs­richter hatten die Bestands­daten­aus­kunft übri­gens 2012 schon einmal bean­standet.

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