Mehr Schutz für Bestandsdaten von Handy-Nutzern
Neues Gesetz zur Bestandsdatenauskunft im Bundestag beschlossen
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Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gelten
künftig höhere Hürden für den staatlichen Zugriff auf persönliche
Daten von Handy- und Internetnutzern.
Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ein Gesetz, das es den Sicherheitsbehörden schwerer macht, zur Strafverfolgung und Terrorabwehr sogenannte Bestandsdaten abzurufen. Gleichzeitig wird damit auch das bereits verabschiedete Gesetz gegen Hasskriminalität nachgebessert, in dem bislang ähnliche Regelungen zur Datenabfrage vorgesehen waren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte das Gesetz im vergangenen Jahr wegen verfassungsrechtlicher Bedenken gestoppt.
Was sind Bestandsdaten?
Neues Gesetz zur Bestandsdatenauskunft im Bundestag beschlossen
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Zu den sogenannten Bestandsdaten gehören neben Name und Adresse der
Nutzer unter anderem auch Passwörter und die Bankverbindung. Bisher
waren solche Datenabfragen allgemein zur Gefahrenabwehr, zur
Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und zur Erfüllung
nachrichtendienstlicher Aufgaben erlaubt. Die Karlsruher Richter
entschieden jedoch, dass dies nur noch bei einer konkret drohenden
Gefahr zulässig ist, weshalb das Gesetz geändert werden musste.
Die gesetzlichen Regelungen müssen laut dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts insbesondere folgende Grundsätze beachten: Die Übermittlungs- und Abrufregelungen müssen die Verwendungszwecke der Daten hinreichend begrenzen, indem sie insbesondere "tatbestandliche Eingriffsschwellen" und einen "hinreichend gewichtigen Rechtsgüterschutz" vorsehen.
Trotz ihres moderaten Eingriffsgewichts bedürfen die allgemeinen Befugnisse zur Übermittlung und zum Abruf von Bestandsdaten für die Gefahrenabwehr und für die Tätigkeit der Nachrichtendienste grundsätzlich einer im Einzelfall vorliegenden konkreten Gefahr und für die Strafverfolgung eines Anfangsverdachts.
Findet eine Zuordnung dynamischer IP-Adressen statt, muss diese "im Hinblick auf ihr erhöhtes Eingriffsgewicht" darüber hinaus auch dem Schutz oder der Bewehrung von Rechtsgütern von "zumindest hervorgehobenem Gewicht dienen".
Die Verfassungsrichter hatten die Bestandsdatenauskunft übrigens 2012 schon einmal beanstandet.