Warnung

Verbraucherzentrale warnt vor Job-Angeboten als "Finanzagent"

Derzeit neue Spam-Welle - statt schnellem Geld droht Strafverfolgung
Von Marc Kessler

Geldkoffer Das große Geld
machen nur die Täter im Hintergrund
Foto: dpa
Die Verbraucher­zentrale Sachsen warnt vor einer neuen Welle von Spam-Mails mit scheinbar lukrativen Jobangeboten. Die Angeschriebenen sollen von zu Hause einfach Geld verdienen können, verspricht der Absender. Doch die Verbraucherschützer warnen: Wer auf das "Jobangebot" eingehe, mache sich strafbar. Aufgrund des aktuellen Mail-Versands habe man das Landes­kriminal­amt Sachsen informiert.

Viele Internet-Nutzer haben solch eine E-Mail schon einmal irgendwann erhalten: Versprochen wird ein Verdienst von mehreren Tausend Euro. Dafür soll der Nutzer nicht viel tun müssen; sein Job (oft als "Finanzagent" bezeichnet) bestehe lediglich darin, Gelder auf seinem Konto entgegen­zunehmen und an die ihm Unbekannten ins Ausland weiterzuleiten - etwa über den Finanz­dienstleister Western Union. Von den erhaltenen Beträgen dürfe er 20 Prozent als Lohn behalten.

Die Hintermänner findet man meist nicht, die deutschen Helfershelfer schon

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machen nur die Täter im Hintergrund
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Doch: "Dieses Geld stammt regelmäßig aus kriminellen Handlungen", warnt die Verbraucher­zentrale. Der Empfänger des Geldes sitze im Ausland, operiere mit gefälschten Personaldokumenten und verschwinde nach der Auszahlung der Beträge auf Nimmer­wiedersehen. Eine strafrechtliche Verfolgung sei unter diesen Umständen sehr schwierig.

Der deutsche Nutzer hingegen sei sehr wohl greifbar, warnen die Verbraucher­schützer. Wer sein Konto hierzulande für solche Transaktionen zur Verfügung stelle, müsse mit einer Strafanzeige wegen Betrugs oder Geldwäsche rechnen. "Und aus dem Verdienst wird damit grundsätzlich auch nichts."

Diese und ähnliche Maschen gibt es schon seit Jahren

teltarif.de berichtete über eine ähnliche Methode bereits im Jahr 2008: Damals suchten die Täter "Warenagenten", die Pakete entgegennehmen und anschließend weiterleiten sollten. Die Waren wurden zuvor mit Hilfe gestohlener oder gefälschter Zugangsdaten bestellt und mit Geld von Konten gezahlt, zu denen sich die Täter ebenfalls Zugang verschafft hatten. Seinerzeit warnte das Bundes­kriminalamt vor der Masche.

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