Verbraucherfeindlich

Krasse Mängel in den AGB: vzbv mahnt App-Store-Anbieter ab

Einige Stores hatten nicht einmal ein Impressum - vzbv erhebt Klage
Von Marc Kessler

App-Stores Der vzbv hat insgesamt zehn Abmahnungen
gegen App-Store-Betreiber ausgesprochen
Logos: Anbieter; Montage: teltarif.de
Der Verbraucher­zentrale Bundes­verband (vzbv) hat die Webauftritte und die Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) von großen App-Stores untersucht - und hält weite Teile der Nutzungs­bestimmungen für rechtswidrig. Bei vielen Anbietern habe es nicht einmal ein Impressum gegeben, moniert die Dachorganisation der deutschen Verbraucherzentralen. Der Verband hat darum zehn Abmahnungen ausgesprochen und zwei Anbieter verklagt.

iTunes-AGB waren 21 DIN-A4-Seiten lang - in Schriftgröße 9

App-Stores Der vzbv hat insgesamt zehn Abmahnungen
gegen App-Store-Betreiber ausgesprochen
Logos: Anbieter; Montage: teltarif.de
Meist seien die Vertragsbedingungen viel zu lang gewesen, in vielen Klauseln der Kunde benachteiligt worden, so die Verbraucherschützer. Bei Google und Apple Appstore wurden je 25 Klauseln beanstandet, 19 bei Samsung, 15 bei Nokia und 10 bei Microsoft. Besonders negativ fiel Apple auf - der vzbv wörtlich: "So waren die Bedingungen bei Apple 21 DIN A4-Seiten lang und fast ohne Nummerierung sowie in Schriftgröße 9 gehalten." Oftmals seien die Formulierungen "nicht verständlich, nicht nachvollziehbar und schränken sogar Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher ein".

Besonders beim Thema Datenschutz hapere es, kritisiert der Verbraucher­schutz­verband. "Zum Beispiel wurden nach den Bestimmungen von Google, Apple und Nokia personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass die Nutzer aktiv zugestimmt hatten. Die Vertragsbedingungen lassen eine Kontrolle über diese sensiblen Daten nicht zu."

App-Stores vielfach ohne Impressum

Auf den App-Store-Websites von Microsoft, Google und Nokia habe es nicht einmal ein Impressum gegeben. Nach Abmahnung durch den vzbv sei dies mittlerweile korrigiert worden. Schließlich seien diese (Pflicht-) Angaben "insbesondere erforderlich, um mit dem Unternehmen bei Beschwerden in Kontakt treten zu können".

Klage gegen Google und Apple eingereicht

Insgesamt hätten nur Microsoft und Nokia vollständige Unterlassungs­erklärungen abgegeben "und die Beanstandungen umfassend abgestellt". Gegenüber Google und Apple indes habe man aufgrund deren Weigerung Klage am Landgericht Berlin erhoben, teilte der vzbv mit.

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