Bei Anruf Abzocke

Bundesländer: Telefonischer Vertrag erst nach Unterschrift gültig?

Das Problem ist nicht neu, wird aber immer schlimmer: Unerlaubte Anrufer verkaufen irgendetwas am Telefon. Der Vertrag ist mittels "Ja" gültig, die Kündigung hingegen schwierig.
Von mit Material von dpa

Bei Verträgen am Telefon ist Vorsicht geboten. Wird künftig die generelle schriftliche Nachbestätigung kommen? Bei Verträgen am Telefon ist Vorsicht geboten. Wird künftig die generelle schriftliche Nachbestätigung kommen?
Fotos: artivista werbeatelier - fotolia.com/teltarif.de, Montage: teltarif.de
Wenn das Telefon klingelt und der Kunde im falschen Moment "Ja" sagt, kann sich daraus schon ein Vertrag entwickeln. Mann kann mit "Ja" am Telefon ein Produkt mit Folgekosten ohne weiteres bestellen, aber zum Kündigen braucht es was Schriftliches und auf einmal sind Fristen zu beachten.

Verträge erst nach Unterschrift wirksam?

Bei Verträgen am Telefon ist Vorsicht geboten. Wird künftig die generelle schriftliche Nachbestätigung kommen? Bei Verträgen am Telefon ist Vorsicht geboten. Wird künftig die generelle schriftliche Nachbestätigung kommen?
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Schon sehr lange sind Verbraucherschützer der Ansicht, dass am Telefon geschlossene Verträge erst durch eine nachträgliche Unterschrift zu bestätigen sein müssten, damit sich der Verbraucher in Ruhe überlegen kann, ob er das Produkt überhaupt kaufen will. Aber die Politik konnte sich - nach jahrelangem Tauziehen - mit dieser sinnvollen Lösung bislang nur für am Telefon abgeschlossene Gewinnspielverträge anfreunden.

Umdenken?

Nun findet - zumindest im Bundesland Nordrhein-Westfalen - ein zaghaftes Umdenken statt.

Um Verbraucher vor Abzocke per Telefon oder im Internet zu schützen, will der dortige Justizminister Peter Biesenbach (CDU) die Rechte der Verbraucher stärken. Obwohl ungebetene Werbeanrufe unzulässig seien, würden Gutgläubige telefonisch immer wieder über den Tisch gezogen, kritisierte der CDU-Politiker am Montag bei einem Besuch der Verbraucherzentrale in Remscheid.

NRW-Initiative im Bundesrat

Viele Verbraucher würden unter Druck gesetzt und später abkassiert. Um Kunden wirksam zu schützen, habe NRW mit weiteren Bundesländern eine Gesetzes-Initiative auf den Weg gebracht, die nach Zustimmung des Bundesrats nun im Bundestag liege.

Der Minister wörtlich: „Wir brauchen eine Bestätigungslösung: Mündlich geschlossene Verträge müssen vom Verbraucher schriftlich ausdrücklich bestätigt werden“, sagte Biesenbach zu dem Vorstoß.

Fremdabrechnung über Telefonrechnung

Ähnliches gelte für Beträge, die Anbieter direkt über die Telefonrechnung einziehen - der Missbrauch dieses Verfahrens sei ein europaweit bekanntes und wachsendes Problem, das auch europaweit gelöst werden müsse. Ein Beispiel: Ein telefonisch angepriesenes vermeintliches Gratis-Zeitschriften-Abo wird dem Verbraucher tatsächlich versteckt über die Telefonrechnung berechnet. Denkbar sei auch hier, eine schriftliche Kunden-Zustimmung zwingend vorzuschreiben, meinte Biesenbach.

Die Verbraucherzentrale NRW bestätigte die Problematik ausdrücklich. Von solcher Abzocke seien häufig ältere Mitbürger oder auch Menschen mit Migrationshintergrund betroffen, welche nicht gut Deutsch sprechen oder verstehen.

Falschen Vertrag abgeschlossen - falsche Rechnung?

Wenn Sie einen falschen Vertrag abgeschlossen oder eine falsche Rechnung erhalten haben, kühlen Kopf bewahren und Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen. Tipps bei einer falschen Rechnung gibt unser Ratgeber.

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