Entkoppelt

teltarif hilft: Vodafone-TV-Paket läuft länger als Kabelvertrag

Die vorzei­tige Verlän­gerung von Verträgen kann zu skur­rilen Ergeb­nissen führen, wenn Zusatz­optionen plötz­lich eine andere Lauf­zeit haben. Wie kann ein TV-Paket noch ohne Kabel-Anschluss genutzt werden? Wir mussten einem Voda­fone-Kunden helfen.
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Wie kann ein Vodafone-TV-Paket ohne Basisvertrag weiter genutzt werden Wie kann ein Vodafone-TV-Paket ohne Basisvertrag weiter genutzt werden?
Bild: Vodafone
Dadurch, dass sich die Bürger aktuell über­wie­gend zu Hause aufhalten, buchen sie auch vermehrt wieder Fest­netz-Internet-Anschlüsse mit hoher Geschwin­dig­keit. Voda­fone hat bekannt gegeben, dass zum Beispiel die Hälfte der Neukunden im Kabel­netz im September einen Gigabit-Vertrag gebucht hat.

Und dadurch, dass die Bürger zu Hause blieben sollen, brau­chen sie außer einem ordent­lichen Internet-Anschluss fürs Home-Office auch Unter­hal­tung nach Feier­abend, was die Internet-Provider veran­lasst, vermehrt ihre TV- und Strea­ming-Ange­bote zu vermarkten. Dabei kann es zu surrealen Vertrags-Konstruk­tionen kommen. Ein teltarif.de-Leser musste erleben, dass auf einmal seine TV-Zusatz­option länger lief als der bereits gekün­digte Kabel-Basis­ver­trag.

Problemen nach vorzei­tiger Verlän­gerung des Haupt-Vertrags

Mitte Oktober schrieb uns ein teltarif.de-Leser:

Bei der Kündi­gung meiner Kabel-TV-Verträge mit Voda­fone habe ich Schwie­rig­keiten mit dem Unter­nehmen. Ich habe alle meine Verträge im August 2020 gekün­digt. Dabei handelt es sich um einen Haupt­ver­trag mit der Bezeich­nung "Kabel­anschluss HD zum monat­lichen Treue­preis" für monat­lich 13,90 Euro und einen Zusatz­ver­trag mit der Bezeich­nung "Kabel Digital Home+" für monat­lich 13 Euro. Die beiden Verträge habe ich seit April 2011 und die Vertrags­lauf­zeit war bis 2016 synchron.

Im November 2016 hatte ich mich tele­fonisch über eine Kündi­gung dieser beide Verträge infor­miert. Daraufhin habe ich von der Kunden­rück­gewin­nung von Voda­fone ein Angebot erhalten, bei dem sich die Grund­gebühr für den Haupt­ver­trag dauer­haft von 16,90 Euro auf 13,90 Euro pro Monat verrin­gern würde. Dieses Angebot fand ich attraktiv und habe es ange­nommen. Aber: Bei der Umstel­lung der Verträge wurden die Lauf­zeiten von Haupt- und Zusatz­ver­trag entkop­pelt. Der Haupt­ver­trag bekam eine neue Lauf­zeit, die im November 2016 begann. Die Lauf­zeit des Zusatz­ver­trages erneu­erte sich dagegen weiterhin im April. Das hatte ich damals nicht bemerkt, aber jetzt bei der Kündi­gung meiner Verträge gibt das ein Problem.

Im Weiteren führt der Leser aus, dass der Haupt­ver­trag frist­gerecht zum 18. November 2020 gekün­digt sei, darüber herr­sche zwischen ihm und Voda­fone Einig­keit. Aber Voda­fone sei der Meinung, dass der Zusatz­ver­trag noch bis April 2021 läuft und dass der Kunde bis dahin den Beitrag für den Zusatz­ver­trag zahlen müsse. Voda­fone wollte hierfür die 5 Monate in einer Summe im November 2020 in Rech­nung stellen.

Mit dieser Forde­rung von Voda­fone war der Kunde natür­lich nicht einver­standen, denn erstens war es nicht seine Entschei­dung, die Lauf­zeiten der beiden Verträge zu entkop­peln. Er hatte sich 2016 nur über eine Kündi­gung beider Verträge erkun­digt, und der Mitar­beiter von Voda­fone habe dann die Lauf­zeiten von sich aus entkop­pelt. Zwei­tens leuchtet es dem Kunden nicht ein, warum Voda­fone über­haupt Zusatz­pro­dukte mit entkop­pelten Lauf­zeiten anbietet. Denn ohne den Haupt­ver­trag kann er die Zusatz­sender nicht empfangen.

"Ich bin der Meinung, dass Voda­fone keinen Anspruch auf Bezah­lung des Zusatz­ver­trages über November hinaus hat, da sie ja auch nicht in der Lage sind, die vertrag­lich verein­barte Leis­tung zu erfüllen. Insge­samt halte ich das Vorgehen von Voda­fone für hoch­gradig unse­riös. Das riecht für mich nach einer unzu­läs­sigen Form der Kunden­bin­dung", fasste der Kunde seinen Bericht zusammen, als er sich an unsere Redak­tion wandte.

Voda­fone erlässt die "Vertrags­strafe"

Der Kunde sandte uns den bishe­rigen Schrift­ver­kehr in dieser Sache zu. Beson­ders auffällig für uns war eine Formu­lie­rung von Voda­fone im Bestä­tigungs­schreiben zur Kündi­gung:

Sie kündigen vor Ablauf der verein­barten Mindest­lauf­zeit. Bis zum Vertrags­ende berechnen wir als Scha­dens­ersatz antei­lige Monats­kosten. Ohne Ihren Kabel­anschluss können Sie keine TV-Zusatz­pro­dukte mehr empfangen.
Nach unserer Inter­ven­tion bei Voda­fone dauerte es fünf Tage, bis Voda­fone sich bei uns meldete und schrieb:
Unser Kunden­ser­vice hat den Sach­ver­halt klären können. Wir werden alle Verträge - wie der Kunde es wünscht - zum Kündi­gungs­termin 18. November 2020 beenden und aus reiner Kulanz auf die so genannte "Vertrags­strafe" für die Rest­lauf­zeit des Digital Plus Paketes verzichten. Herr [...] wird per neuer Kündi­gungs­bestä­tigung hierzu schrift­lich infor­miert.

Es hat einen sehr einfa­chen Grund, warum der Kabel­anschluss und der Digital Plus Vertrag nicht mehr dieselbe Lauf­zeit hatten: Herr [...] hatte am 18. November 2016 ein Angebot zur Kündi­gungs­rück­nahme ange­nommen. Bei diesem Angebot wurde dem Kunden der Kabel­anschluss deut­lich güns­tiger ange­boten. Durch die Annahme des Ange­bots änderte sich natür­lich die Lauf­zeit für diesen Vertrag - nicht jedoch die Lauf­zeit für den Vertrag, der nicht gekün­digt worden war.

Wie kann ein Vodafone-TV-Paket ohne Basisvertrag weiter genutzt werden Wie kann ein Vodafone-TV-Paket ohne Basisvertrag weiter genutzt werden?
Bild: Vodafone
Auf unsere Frage, warum Voda­fone in diesem Fall dann nicht gleich 2016 auch die Lauf­zeit des Zusatz­ver­trages ange­passt hatte, antwor­tete Voda­fone nicht. Der Kunde bedankte sich nach Erhalt der neuen Kündi­gungs­bestä­tigung wie folgt sehr ausführ­lich bei unserer Redak­tion:
Ich habe eine neue Kündi­gungs­bestä­tigung mit Datum 28. Oktober 2020 erhalten. Diese Bestä­tigung ist völlig iden­tisch zu der vom 12. August 2020 bis auf eine Ausnahme. In der neuen Bestä­tigung fehlt folgender Satz: "Sie kündigen vor Ablauf der verein­barten Mindest­lauf­zeit. Bis zum Vertrags­ende berechnen wir als Scha­dens­ersatz antei­lige Monats­kosten." Das Anschreiben enthielt keinerlei weitere Erklä­rung, aber ich nehme mal an, dass damit genau das umge­setzt wurde, was Sie gestern geschrieben haben. [...]

Insge­samt möchte ich mich schon mal ganz herz­lich für die Unter­stüt­zung von teltarif.de bedanken. Die Klärung verlief sehr schnell und unpro­ble­matisch. Anfangs dachte ich ja, das wäre ein Spezi­alfall bei mir, dass die Lauf­zeiten der beiden Verträge nicht synchron sind, weil ich in 2016 den Haupt­ver­trag umge­stellt hatte. Beim Zusam­men­stellen der Unter­lagen für teltarif.de war mir dann aber aufge­fallen, dass die beiden Verträge ja schon von Beginn an unter­schied­liche Lauf­zeiten hatten. Inso­fern bin ich viel­leicht doch kein Einzel­fall und es könnte auch für andere Leser von teltarif.de hilf­reich sein, wenn Sie über meinen Fall berichten. [...]

Vielen Dank, damit ist der Fall zufrie­den­stel­lend für mich gelöst. Ich bin mir sicher, ohne die Unter­stüt­zung von teltarif.de wäre das nicht so reibungslos abge­laufen (immerhin hatte ich ja schon mit zwei Mitar­bei­tern von der Voda­fone Hotline gespro­chen). Ich weiß nicht, wie Sie das sehen, aber aus meiner Perspek­tive handelt es sich hier nicht um "reine Kulanz" - auch wenn Ihre Kontakt­person bei Voda­fone das so darstellt. Es mag sein, dass der Haupt­ver­trag und der Zusatz­ver­trag aufgrund meiner Kündi­gung vor 4 Jahren vonein­ander getrennt wurden, aber mir war dabei nicht klar, dass dadurch auch die Lauf­zeiten der beiden Verträge entkop­pelt wurden. Ich denke, Voda­fone dürfte eine derar­tige Entkop­pelung der Lauf­zeiten von Haupt- und Zusatz­ver­trag gar nicht erst anbieten. Damit ist der Ärger bei der Kündi­gung ja bereits vorpro­gram­miert. In der Kündi­gungs­bestä­tigung gibt Voda­fone ja selbst zu, dass der Zusatz­ver­trag ohne den Haupt­ver­trag gar nicht erfüllbar ist. Ich bin mir sicher, dass wir wegen 65 Euro keinen Prozess ange­strengt hätten aber in meinen Augen stellt diese ursprüng­lich gefor­derte "Vertrags­strafe" einen Verstoß gegen den Grund­satz von Treu und Glauben dar.

Seit einigen Tagen können Kabel-Netz-Kunden von Voda­fone übri­gens zwei exklu­sive Sport­pro­gramme von DAZN gegen Aufpreis buchen, die es "außer­halb" nicht gibt.

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