Urteil

OLG-Urteil: Telekom darf IP-Adressen sieben Tage speichern

Speicherung von Daten darf ohne Anlass erfolgen
Von Thorsten Neuhetzki

Die Telekom darf IP-Adressen speichern Die Telekom darf IP-Adressen speichern
Foto: dpa
Die Deutsche Telekom darf ohne Anlass die IP-Adressen von Nutzern bis zu sieben Tage speichern. Darauf weist die Rechts­anwaltskanzlei Dr. Bahr hin und bezieht sich damit auf ein Urteil des Oberlandes­gerichtes (OLG) Frankfurt am Main. Zuvor hatte dasselbe Gericht in dem gleichen Verfahren im Jahr 2010 bereits ein ähnliches Urteil gefällt, was dann jedoch als Revisions­verfahren vor dem Bundes­gerichtshof (BGH) landete.

Der Kläger war Kunde bei der Deutschen Telekom und verlangte hier die sofortige Löschung seiner IP-Adressen. Er argumentierte, dass die Speicherung der Information zu Abrechnungszwecken nicht erforderlich sei und es daher keinen sachlichen Grund für die Aufbewahrung der Daten gebe. Gebucht hatte der Kunde eine DSL-Flatrate.

OLG musste klären, ob Telekom die Daten wirklich zur Gefahrenabwehr benötigt

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Beim BGH entschieden die Karlsruher Richter 2011, dass ein Internet-Service-Provider die IP-Adressen seiner Kunden für bis zu sieben Tage speichern darf, wenn dies zur Abwehr von Gefahren und zur Beseitigung von Störungen erforderlich ist (BGH, Urteil vom 13.01.2011, Az.: III ZR 146/10). Beim OLG ging es nun in der Folge um die Frage, ob die Deutsche Telekom tatsächlich faktisch die Daten zur Gefahrenabwehr speichert oder ob es andere Möglichkeiten der Störungsbeseitigung gibt.

Mit relativ klaren und deutlichen Worten wies das Gericht den Antrag des Klägers, die Daten zu löschen, ab. Die Telekom habe nachweisen können, dass die Speicherung der IP-Adressen unerlässlich sei für die Abwehr von System-Angriffen. Auch die Speicherungsdauer sei nicht zu kritisieren, da die Fehlerbehandlung mindestens fünf Tage andauere, so dass der gewählte Zeitraum passend sei.

Wäre die sofortige Löschung der Verbindungsdaten Pflicht, so könnte beispielsweise ein Spam-Versender nur so lange erkannt und lokalisiert werden, wie er seine Verbindung zum Internet aufgebaut hat.

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