Urteil: E-Mail-Anbieter muss IP-Adressen herausgeben
Der E-Mail-Provider Posteo weigert sich, die
IP-Adressen seiner Anwender zu protokollieren.
picture alliance/Franz-Peter Tschauner/dpa
E-Mail-Anbieter müssen bei einer ordnungsgemäß
angeordneten Telekommunikationsüberwachung auch die IP-Adressen der
Nutzer übermitteln. Das gilt nach einem heute veröffentlichten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2018 auch
dann, wenn der Dienstanbieter die IP-Adressen aus Datenschutzgründen
grundsätzlich nicht protokollieren will. Die 3. Kammer des Zweiten
Senats nahm eine entsprechende Verfassungsbeschwerde des Providers
Posteo nicht zur Entscheidung an. (2 BvR 2377/16)
Besonders effektiver Schutz der Kundendaten
Der E-Mail-Provider Posteo weigert sich, die
IP-Adressen seiner Anwender zu protokollieren.
picture alliance/Franz-Peter Tschauner/dpa
Posteo hatte bei seinem E-Mail-Dienst mit einem besonders effektiven
Schutz der Kundendaten geworben. Das Amtsgericht Stuttgart hatte 2016
wegen Ermittlungen im Zusammenhang mit Drogen und Kriegswaffen eine
Telekommunikationsüberwachung von Verdächtigen angeordnet. Das
Unternehmen gab an, die IP-Daten nicht zur Verfügung stellen zu
können. Daraufhin setzte das Amtsgericht ein Ordnungsgeld von
500 Euro fest. In der Folge reichte das Unternehmen eine
Verfassungsbeschwerde ein, weil es seine Grundrechte verletzt sah.
Nach Angaben der Verfassungsrichter ist ein Verstoß gegen Grundrechte nicht erkennbar. Paragraf 100a der Strafprozessordnung zur Telekommunikationsüberwachung sei verfassungskonform. Artikel 12 Absatz ein des Grundgesetzes zur Berufsfreiheit befreie nicht von gesetzlichen Vorgaben, die einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege dienen.
Posteo zeigte sich von dem Urteil "sehr überrascht". Die Entscheidung stelle die bisherige rechtliche Auskunftssystematik auf den Kopf. "Bisher war unbestritten, dass sich die Auskunftspflicht nur auf Daten bezieht, die bei TK-Anbietern nach § 96 TKG tatsächlich auch vorliegen. Nun sollen Daten auch alleinig zu Ermittlungszwecken erhoben werden: Daten, die beim TK-Anbieter im Geschäftsbetrieb nachweislich so gar nicht anfallen - und die er für im Geschäftsbetrieb auch nicht benötigt", argumentierte Posteo. Der Anbieter werde nicht damit beginnen, die IP-Adressen der Kunden zu loggen. "Ein konservativer System-Umbau ist für uns keine Option."
Vor Kurzem wurden erneut Erpressungsversuche per E-Mail bekannt. Mehr dazu lesen Sie in einer weiteren Meldung.