EuGH-Urteil

EuGH urteilt über Speicherung von IP-Adressen

Der Europäische Gerichtshof hat heute in einem Urteil verkündet, dass die Speicherung von IP-Adressen grundsätzlich erlaubt sein könnte. Geklagt hatte der Abgeordnete der Piraten-Partei und Jurist Patrick Breyer.
Von David Rist mit Material von dpa

Die beiden Türme des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Für den Europäischen Gerichtshof sind IP-Adressen keine personenbezogenen Daten
Bild: dpa
Die Speicherung von Nutzer­daten auf Internet­portalen kann nach einem Ur­teil des Europäischen Gerichts­hofs rechtens sein. Das EU-Recht erlaubt die Verarbeitung personen­bezogener Daten wie der IP-Adresse, etwa wenn dies im "berechtigten Interesse" jener liegt, die die Daten verarbeiten, erklärten die Luxemburger Richter am Mittwoch (Rechtssache C-582/14). Das sei aber abzuwägen gegen das Interesse oder die Grund­rechte und Grund­freiheiten der betroffenen Internet­nutzer.

Anlass des EuGH-Urteils war eine Klage des schleswig-holsteinischen Piraten-Abgeordneten Patrick Breyer. Der Jurist und Datenschutz-Aktivist wehrt sich gegen die Speicherung von dynamischen IP-Adressen beim Besuch von Bundes-Websites, etwa der Home­page des Bundes­justiz­ministeriums. Dynamische IP-Adressen werden anders als eine feste IP-Adresse eines Rechners bei jeder Internet­nutzung neu zugeteilt. Der Bund könnte aber bei einem Verdacht auf Straf­taten ermitteln lassen, welche Person zu einem bestimmten Zeit­punkt die dynamisch vergebene IP-Adresse genutzt hat.

Die Speicherung soll helfen, Cyber-Attacken abzuwehren und straf­rechtlich zu verfolgen. Der zuständige Bundes­gerichtshof (BGH) bat die Luxemburger Kollegen um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Ob die deutsche Regelung rechtmäßig ist, muss nun der BGH entscheiden.

Telemediengesetz: Speichern von personen­bezogenen Daten nicht erlaubt

Die beiden Türme des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg. Für den Europäischen Gerichtshof sind IP-Adressen keine personenbezogenen Daten
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Ein Gutachter hatte den Fall bereits im Mai geprüft und kam damals bereits zum Ent­schluss, dass die Speicherung von IP-Adressen zulässig wäre. Breyer beruft sich auf das Tele­medien­gesetz und argumentiert, demnach sei die Speicherung von personen­bezogenen Daten nur temporär erlaubt. Es sei denn, die Daten würden zur weiteren Abrechnung noch gebraucht werden, was im Fall der Seiten der Bundes­regierung aber nicht zutreffen würde. Die eigentliche Frage im Prozess war also, ob die IP-Adressen als personen­bezogene Daten gewertet werden oder nicht.

Weil hierüber der Bundes­gerichtshof nicht entscheiden konnte - in der EU besteht ein ein­heitliches Daten­schutz-Gesetz - landete der Fall nun vor dem Europäischen Gerichts­hof. Zwar hatte Breyer exemplarisch die Bundes­republik Deutschland verklagt, das endgültige Urteil würde aber alle Internet­seiten in Deutschland betreffen. Der Prozess ist heute durch die vierte Instanz gegangen, nachdem die erste Klage bereits 2008 beim Amtsgericht Berlin Tiergarten eingegangen war. Vor zwei Jahren war der Streit um die IP-Adressen-Speicherung zum ersten Mal vor dem Bundesgerichtshof.