BGH-Entscheidung

Streit um IP-Adressen-Speicherung: Bundesrepublik steht vor Gericht (Update)

Der Bundesgerichtshof muss das letzte Wort in einem langjährigen Rechtsstreit sprechen. Dabei geht es um die Speicherung von Daten beim Besuch von Webseiten des Bundes. Der Kieler Pirat Patrick Breyer sieht darin das Recht auf anonyme Internet-Nutzung verletzt.
Von mit Material von dpa

Streit um IP-Adressen-Speicherung Streit um IP-Adressen-Speicherung: Bundesrepublik steht vor Gericht
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Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt heute über die Klage des Kieler Piraten Patrick Breyer gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Land­tags­ab­ge­ordnete wirft dem Bundes­innen­ministerien und anderen Bundesbehörden vor, mit der Speicherung von Daten bei Aufrufen ihrer Web-Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) zu verstoßen.

Konkret geht es um die IP-Adresse, die jeden Computer im Netz eindeutig identifiziert. Mit dieser Ziffernfolge können Zugangsanbieter wie die Deutsche Telekom oder Vodafone dann auch die konkrete Person bestimmen, die mit diesem Internetzugang verbunden ist. Anbieter von Internetdiensten dürfen personenbezogene Daten laut Telemediengesetz aber nur mit Einwilligung des Nutzers oder zur Abrechnung des Dienstes verwenden.

Update 14:00 Uhr: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Entscheidung zur Speicherung von IP-Adressen verschoben und für den 28. Oktober anberaumt. Ursprünglich hatten die Karlsruher Richter noch am Dienstag verkünden wollen. Ob ein eigenes Urteil fällt oder der BGH bestimmte Rechtsfragen zunächst dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt, ist offen. Ende des Updates.

Piraten-Politiker erwartet Grundsatzentscheidung

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Mit der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom Januar 2013 waren beide Seiten in dem Rechtsstreit unzufrieden und legten Revision beim Bundesgerichtshof ein. "Das wird sicherlich eine Grundsatzentscheidung", erwartet Breyer. "Denn von diesem Personenbezug der IP-Adresse hängt ganz viel ab im Internetrecht."

Warum ist die Speicherung der IP-Adressen für den Aktivisten so problematisch? "Der Staat hat Zugriff auf diese Daten und kann sie ganz leicht bestimmten Personen zuordnen", erklärt Breyer. Wenn dann beispielsweise jemand die Web-Informationen des Bundesamts für gesundheitliche Aufklärung über Alkohol- oder Drogenmissbrauch aufrufe, seien das einfach Information, die nicht gespeichert werden dürften. "Mit meiner Klage fordere ich das Recht der Generation Internet ein, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten", erklärte Breyer am Tag vor der BGH-Verhandlung.

"IP-Adressen sind Ziffernfolgen, die vernetzten Computern zugewiesen werden, um deren Kommunikation im Internet zu ermöglichen. Mit dem Ziel, Angriffe abzuwehren und die strafrechtliche Verfolgung von Angreifern zu ermöglichen, werden bei den meisten allgemein zugänglichen Internetportalen des Bundes alle Zugriffe in Protokolldateien festgehalten. Darin werden unter anderem der Name der abgerufenen Seite, der Zeitpunkt des Abrufs und die IP-Adresse des zugreifenden Rechners über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus gespeichert. Der Kläger rief in der Vergangenheit verschiedene solcher Internetseiten auf", schreibt der Bundesgerichtshof in einer Pressemitteilung zur heutigen Verhandlung.

Letztendlich geht es vor dem BGH heute also um die korrekte Auslegung des § 12 Telemediengesetz, in dem es unter "Grundsätze" heißt: "Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten zur Bereitstellung von Telemedien nur erheben und verwenden, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift, die sich ausdrücklich auf Telemedien bezieht, es erlaubt oder der Nutzer eingewilligt hat." Auch der § 15 Telemediengesetz zu Nutzungsdaten wird wahrscheinlich zur Sprache kommen, dort heißt es: "Der Diensteanbieter darf personenbezogene Daten eines Nutzers nur erheben und verwenden, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telemedien zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten)."

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