Spielzubehör

Klage gegen Werbung zum Fantasy-Rollenspiel Runes of Magic

BGH verbietet Werbung in Internetspielen für Kinder
Von Paulina Heinze / dpa

Screenshot: Runes of Magic BGH verbietet Internet-Werbung für Kinder
Screenshot: Runes of Magic
In Internetspielen dürfen Kinder nicht zum Kauf von Spielzubehör animiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) gestern in Karlsruhe entschieden. Der Schutz der Kinder gebiete es, dass auch im Internet eine gewisse Zurück­haltung gewahrt werde, begründete das Gericht seine Entscheidung. Der BGH gab damit dem Bundesverband der Verbraucher­zentralen (vzbv) Recht, der die Softwarefirma Gameforge wegen Werbung zu dem Fantasy-Rollen­spiel "Runes of Magic" verklagt hatte (Aktenzeichen: I ZR 34/12). Das Urteil ist ausnahmsweise noch nicht rechts­kräftig.

Klage gegen Fantasy-Rollenspiel Runes of Magic

Screenshot: Runes of Magic BGH verbietet Internet-Werbung für Kinder
Screenshot: Runes of Magic
"Runes of Magic" funktioniert wie viele Internet­spiele nach dem sogenannten "Free-to-play"-Modell: Die Spieler erhalten die Software zur Teilnahme an diesem Spiel kostenlos. Weitergehende Ausstattung ihrer Spiel­charaktere etwa mit Waffen oder Zeitvor­teile können sie dazukaufen. 2009 bewarb Gameforge weiteres Spielzubehör mit folgendem Slogan: "Schnapp' Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse "Etwas"". Das sei verbotene Werbung für Kinder, argumentierten die Verbraucher­schützer und klagten.

Gameforge: Werbeaktion wurde nicht wiederholt

Der Text sei eindeutig auch an Kinder gerichtet, entschied der BGH. Das sehe man an der Wortwahl sowie der Möglichkeit, per SMS zu bezahlen. Dass man sich für den Kauf weiter­klicken müsse, ergebe nichts Anderes. Denn wie in einem Laden­geschäft seien Werbung und direkte Kaufmög­lichkeit nah beieinander. Gameforge verwies in einer Stellungnahme darauf, dass die Werbeaktion nicht wiederholt worden sei. Gameforge kündigte zudem diese Woche an, die Browser-Version des Rollenspiels zum 1. August einzustellen, so dass die Nutzer auf die Client-Version ausweichen müssen. Ebenso wird das "Score for More" zum 13. August beendet.

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