Klage gegen Werbung zum Fantasy-Rollenspiel Runes of Magic
BGH verbietet Internet-Werbung für Kinder
Screenshot: Runes of Magic
In Internetspielen dürfen Kinder nicht zum Kauf
von Spielzubehör animiert werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH)
gestern in Karlsruhe entschieden. Der Schutz der Kinder gebiete
es, dass auch im Internet eine gewisse Zurückhaltung gewahrt werde,
begründete das Gericht seine Entscheidung. Der BGH gab damit dem
Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) Recht, der die
Softwarefirma Gameforge wegen Werbung zu dem Fantasy-Rollenspiel
"Runes of Magic" verklagt hatte (Aktenzeichen: I ZR 34/12). Das
Urteil ist ausnahmsweise noch nicht rechtskräftig.
Klage gegen Fantasy-Rollenspiel Runes of Magic
BGH verbietet Internet-Werbung für Kinder
Screenshot: Runes of Magic
"Runes of Magic" funktioniert wie viele Internetspiele nach dem
sogenannten "Free-to-play"-Modell: Die Spieler erhalten die Software
zur Teilnahme an diesem Spiel kostenlos. Weitergehende Ausstattung
ihrer Spielcharaktere etwa mit Waffen oder Zeitvorteile können sie
dazukaufen. 2009 bewarb Gameforge weiteres Spielzubehör mit folgendem
Slogan: "Schnapp' Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner
Rüstung & Waffen das gewisse "Etwas"". Das sei verbotene Werbung für
Kinder, argumentierten die Verbraucherschützer und klagten.
Gameforge: Werbeaktion wurde nicht wiederholt
Der Text sei eindeutig auch an Kinder gerichtet, entschied der BGH. Das sehe man an der Wortwahl sowie der Möglichkeit, per SMS zu bezahlen. Dass man sich für den Kauf weiterklicken müsse, ergebe nichts Anderes. Denn wie in einem Ladengeschäft seien Werbung und direkte Kaufmöglichkeit nah beieinander. Gameforge verwies in einer Stellungnahme darauf, dass die Werbeaktion nicht wiederholt worden sei. Gameforge kündigte zudem diese Woche an, die Browser-Version des Rollenspiels zum 1. August einzustellen, so dass die Nutzer auf die Client-Version ausweichen müssen. Ebenso wird das "Score for More" zum 13. August beendet.