Streit um Rundfunkbeitrag: Recht auf Barzahlung besteht
Der Rundfunkbeitrag steigt moderat, aber nur, wenn Sachsen-Anhalt zustimmt
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In einem Streit über die Barzahlung des deutschen Rundfunkbeitrags hat der zuständige Gutachter am Europäischen Gerichtshof klargestellt, dass in aller Regel eine Pflicht zur Annahme von Scheinen und Münzen besteht. Nur in Ausnahmen könne dies im öffentlichen Interesse begrenzt werden, erklärte EuGH-Generalanwalt Giovanni Pitruzzella am Dienstag in seinen Schlussanträgen. Ein Urteil wird in einigen Wochen erwartet. (Rechtssachen C-422/19 und C-432/19).
Im konkreten Fall hatten zwei Deutsche geklagt
Der Rundfunkbeitrag steigt moderat, aber nur, wenn Sachsen-Anhalt zustimmt
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In dem Fall geht es um zwei Deutsche, die ihren Rundfunkbeitrag beim Hessischen Rundfunk (hr) bar begleichen wollen. Die Satzung des hr schließt das aber aus. Der Rechtsstreit ist inzwischen vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig, das die obersten EU-Richter um Rat gebeten hat. Es will unter anderem wissen, ob eine öffentliche Stelle Bargeld akzeptieren muss.
Grundsätzlich ja, meint Generalanwalt Pitruzzella. Es gebe von der Pflicht, Banknoten anzunehmen, nur zwei Ausnahmen: wenn sich zwei Vertragspartner auf eine andere Zahlungsweise einigen; und wenn nationale Gesetzgeber im öffentlichen Interesse die Verwendung von Euro-Banknoten als Zahlungsmittel begrenzen. Hier sieht der Gutachter aber nur wenig Spielraum, da Währungspolitik ausschließlich EU-Sache sei.
Er verweist auch auf die große Bedeutung von Bargeld für Menschen, die keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen haben und somit nur in Münzen und Scheinen ihre Zahlungspflichten ableisten könnten. Bargeld sei "ein Element sozialer Eingliederung".
Im konkreten Rechtsstreit um die Barzahlung des Rundfunkbeitrags müsste aus Sicht des Gutachters das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Pitruzzella lässt aber starke Zweifel an der Satzung des hr erkennen. Die Richter des EuGH sind an die Empfehlung ihrer Gutachter nicht gebunden, folgen ihr aber oft.
Hessen stimmt Rundfunkbeitragserhöhung zu
Der hessische Landtag hat unterdessen grünes Licht für die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags gegeben. Wenn alle Länderparlamente zustimmen, dann steigt der Betrag zum Januar 2021 erstmals seit 2009 wieder - und zwar von 17,50 Euro auf 18,36 Euro. Widerstand gibt es vor allem aus Sachen-Anhalt, hier wird sich entscheiden, ob die geplante Erhöhung tatsächlich kommt.
Die Ministerpräsidenten hatten einen entsprechenden Staatsvertrag bereits unterschrieben. Der Rundfunkbeitrag ist die Haupteinnahmequelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio.