GEZ-Nachfolger

Streit um Rundfunkbeitrag: Recht auf Barzahlung besteht

In einem Streit über die Barzah­lung des deut­schen Rund­funk­bei­trags hat der zustän­dige Gutachter am Euro­päi­schen Gerichtshof klar­gestellt, dass in aller Regel eine Pflicht zur Annahme von Scheinen und Münzen besteht.
Von / dpa

Der Rundfunkbeitrag steigt moderat Der Rundfunkbeitrag steigt moderat, aber nur, wenn Sachsen-Anhalt zustimmt
Foto: dpa
In einem Streit über die Barzah­lung des deut­schen Rund­funk­bei­trags hat der zustän­dige Gutachter am Euro­päi­schen Gerichtshof klar­gestellt, dass in aller Regel eine Pflicht zur Annahme von Scheinen und Münzen besteht. Nur in Ausnahmen könne dies im öffent­lichen Inter­esse begrenzt werden, erklärte EuGH-Gene­ral­anwalt Giovanni Pitruz­zella am Dienstag in seinen Schluss­anträgen. Ein Urteil wird in einigen Wochen erwartet. (Rechts­sachen C-422/19 und C-432/19).

Im konkreten Fall hatten zwei Deut­sche geklagt

Der Rundfunkbeitrag steigt moderat Der Rundfunkbeitrag steigt moderat, aber nur, wenn Sachsen-Anhalt zustimmt
Foto: dpa
In dem Fall geht es um zwei Deut­sche, die ihren Rund­funk­bei­trag beim Hessi­schen Rund­funk (hr) bar beglei­chen wollen. Die Satzung des hr schließt das aber aus. Der Rechts­streit ist inzwi­schen vor dem Bundes­ver­wal­tungs­gericht anhängig, das die obersten EU-Richter um Rat gebeten hat. Es will unter anderem wissen, ob eine öffent­liche Stelle Bargeld akzep­tieren muss.

Grund­sätz­lich ja, meint Gene­ral­anwalt Pitruz­zella. Es gebe von der Pflicht, Bank­noten anzu­nehmen, nur zwei Ausnahmen: wenn sich zwei Vertrags­partner auf eine andere Zahlungs­weise einigen; und wenn natio­nale Gesetz­geber im öffent­lichen Inter­esse die Verwen­dung von Euro-Bank­noten als Zahlungs­mittel begrenzen. Hier sieht der Gutachter aber nur wenig Spiel­raum, da Währungs­politik ausschließ­lich EU-Sache sei.

Er verweist auch auf die große Bedeu­tung von Bargeld für Menschen, die keinen Zugang zu Finanz­dienst­leis­tungen haben und somit nur in Münzen und Scheinen ihre Zahlungs­pflichten ableisten könnten. Bargeld sei "ein Element sozialer Einglie­derung".

Im konkreten Rechts­streit um die Barzah­lung des Rund­funk­bei­trags müsste aus Sicht des Gutach­ters das Bundes­ver­wal­tungs­gericht entscheiden. Pitruz­zella lässt aber starke Zweifel an der Satzung des hr erkennen. Die Richter des EuGH sind an die Empfeh­lung ihrer Gutachter nicht gebunden, folgen ihr aber oft.

Hessen stimmt Rund­funk­bei­trags­erhö­hung zu

Der hessi­sche Landtag hat unter­dessen grünes Licht für die geplante Erhö­hung des Rund­funk­bei­trags gegeben. Wenn alle Länder­par­lamente zustimmen, dann steigt der Betrag zum Januar 2021 erst­mals seit 2009 wieder - und zwar von 17,50 Euro auf 18,36 Euro. Wider­stand gibt es vor allem aus Sachen-Anhalt, hier wird sich entscheiden, ob die geplante Erhö­hung tatsäch­lich kommt.

Die Minis­ter­prä­sidenten hatten einen entspre­chenden Staats­ver­trag bereits unter­schrieben. Der Rund­funk­bei­trag ist die Haupt­ein­nah­mequelle von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio.

Mehr zum Thema Rundfunkbeitrag