Auto

"i-KfZ": So funktioniert die digitale Auto-Zulassung

Digital zulassen und sofort losfahren. Das verspricht die Fahr­zeug­zulas­sung "i-Kfz". Möglich ist das nur unter bestimmten Voraus­set­zungen.
Von dpa /

Das Projekt "i-Kfz" hat sich über Jahre hinge­zogen. Doch jetzt soll es soweit sein: "Ab dem 1. September 2023 ist es möglich, unmit­telbar nach der digi­talen Neuzu­las­sung des Fahr­zeugs am Stra­ßen­ver­kehr teil­zunehmen". Das schreibt das Bundes­minis­terium für Digi­tales und Verkehr (BMDV) auf seiner Webseite. Dann tritt eine neue Verord­nung in Kraft, der der Bundesrat Ende März grund­sätz­lich zuge­stimmt hat.

Bereits seit Oktober 2019 können Bürge­rinnen und Bürger Stan­dard­zulas­sungs­vor­gänge im Internet abwi­ckeln. Aller­dings: Bevor sie auch losfahren dürfen, müssen sie bislang noch Post von den Behörden abwarten. Denn bevor nicht Fahr­zeug­doku­mente und Plaketten zuge­stellt sind und diese für Kontrollen vorzeigbar, bezie­hungs­weise auf die Kenn­zei­chen geklebt sind, ist der Stra­ßen­ver­kehr tabu.

Zehn Tage als Nach­weis gültig

"i-Kfz" soll Autozulassungen digital ermöglichen "i-Kfz" soll Autozulassungen digital ermöglichen
Bild: picture alliance / dpa | Marc Müller
Der ab September im Zuge der Online­zulas­sung ausge­gebene digi­tale Zulas­sungs­bescheid soll dem Echt­zeit­cha­rakter der digi­talen Möglich­keiten auf die Sprünge helfen. Er verspricht schnelles Durch­starten: Um die Zustel­lung auf dem Postweg zu über­brü­cken, gilt er für zehn Tage als gültiger Nach­weis.

"Am besten, man druckt ihn aus und legt in gut sichtbar ins Auto", rät Sören Heinze vom Auto Club Europa (ACE). Das Kenn­zei­chen muss dem im Online­pro­zess hinter­legten entspre­chen.

Womit wir beim Knack­punkt wären: Denn um die Nummern­schilder müssen sich Halte­rinnen und Halter nach wie vor selbst kümmern. Weil die Kenn­zei­chen­kom­bina­tion erst im Online­pro­zess ausge­wählt wird, kann man sich erst danach um das Prägen der Schilder kümmern. Wer das online macht, muss wenigs­tens einen Tag Zeit einplanen, wenn Webshops ihre Verspre­chen einlösen, binnen 24 Stunden zu liefern.

Abhilfe verspricht das Reser­vieren eines Wunsch­kenn­zei­chens vorab. Bei vielen Zulas­sungs­behörden ist das gegen Gebühr möglich. Erst wer sich die Schilder schon vor dem Online­pro­zess besorgt hat und während der Digi­tal­zulas­sung das reser­vierte Kenn­zei­chen zuge­teilt bekommt, kann tatsäch­lich sofort losfahren, sofern die entspre­chenden Schilder am Auto sind.

"Wirk­lich unkom­pli­ziert ist das Verfahren daher nur bei Umschrei­bung und Kenn­zei­chen­mit­nahme", sagt Heinze. "Man kauft ein Auto und kann die vorhan­denen Schilder weiter­ver­wenden."

Perso­nal­aus­weis mit Online-Funk­tion ist nötig

Für die Online­zulas­sung selbst gibt es weitere Voraus­set­zungen, dazu zählen ein neuer Perso­nal­aus­weis (nPA) mit Online-Ausweis­funk­tion (eID). Diese muss akti­viert sein. Alter­nativ kann ein elek­tro­nischer Aufent­halts­titel (eAT) dem Iden­titäts­nach­weis dienen.

Auch eine Zulas­sungs­beschei­nigung Teil II (früher Fahr­zeug­brief genannt) neuer Art mit verdecktem Sicher­heits­code zum Frei­rub­beln ist notwendig. Damit fällt "i-Kfz" für viele Autos jedoch flach:

"Da bei finan­zierten Fahr­zeugen die Zulas­sungs­beschei­nigung Teil II (ZB II) meist bei der Bank hinter­legt ist und nicht zur Verfü­gung steht, ist die Nutzung der inter­net­basierten Fahr­zeug­zulas­sung für diese Fahr­zeuge nicht möglich", heißt es exem­pla­risch auf der Website der bran­den­bur­gischen Landes­regie­rung.

So funk­tio­niert die Online-Zulas­sung laut BMDV grund­sätz­lich:

  • Anmelden: Zunächst weist man auf der Website der zustän­digen Zulas­sungs­behörde seine Iden­tität nach. Hilf­reich dabei ist die "AusweisApp2". Oder man nutzt dafür das vorge­sehene Karten­lese­gerät - die umständ­lichere Vari­ante.
  • Daten­ein­gabe: Die Antrags­maske wird mit Sicher­heits­code der Zulas­sungs­beschei­nigung II, Fahr­zeug-Iden­tifi­zie­rungs­nummer (FIN), eVB-Nummer der Versi­che­rung zum Nach­weis der Kfz-Haft­pflicht­ver­siche­rung gefüt­tert. Weil die Kfz-Steuer im Last­schrift­ver­fahren abge­bucht wird, wird eine Konto­nummer (IBAN) abge­fragt.
  • Nummern­wahl: Eine verfüg­bare Kenn­zei­chen­kom­bina­tion wird einge­tragen, oder man gibt das reser­vierte Kenn­zei­chen an.
  • Bezahlen: Nach auto­mati­scher Prüfung der Daten zahlen Halter abschlie­ßend eine Gebühr per ePayment-System (SEPA-Last­schrift, Kredit­karte, Giropay, PayPal et cetera).
Anschlie­ßend versendet die Behörde per Post Papiere wie Zulas­sungs­bescheid inklu­sive Gebüh­ren­bescheid sowie die Stem­pel­pla­ket­ten­träger und den Plaket­ten­träger für die Haupt­unter­suchung (HU), die Halter auf das Kenn­zei­chen aufkleben müssen. Den digi­talen Zulas­sungs­bescheid aber gibt es direkt im Down­load.

Ähnlich funk­tio­nieren:

  1. die erst­malige Neuan­mel­dung
  2. die Außer­betrieb­set­zung
  3. die Wieder­zulas­sung eines Fahr­zeugs
  4. die Umschrei­bung unter Kenn­zei­chen­bei­behal­tung auch bei Halter­wechsel
Für alle Vari­anten hat das Minis­terium ausführ­liche Anlei­tungen in Wort und Video ins Netz gestellt. Doch funk­tio­niert das inter­net­basierte Verfahren nur bei Fahr­zeugen, die ab 1. Januar 2015 erst­mals zuge­lassen wurden, denn erst seitdem gibt es verdeckte Sicher­heits­codes auf Zulas­sungs­beschei­nigungen.

Auch für E-Autos, Oldies und Autos mit Saison­kenn­zei­chen

Zu den ab September geltenden Neue­rungen zählt auch, dass nicht mehr nur Stan­dard­zulas­sungs­vor­gänge online möglich sind. Auch für E-Autos mit E-Kenn­zei­chen, Oldtimer mit H-Kenn­zei­chen oder Fahr­zeuge mit Saison­kenn­zei­chen sollen die "i-Kfz"-Portale laut BMDV genutzt werden können.

Die Kosten: "Digi­taler, schneller und güns­tiger" sei das neue Verfahren, so das Minis­terium. Zumin­dest der letzte Punkt stimmt bezogen auf die anfal­lenden Gebühren nicht ganz. Zwar spart man gegen­über dem Gang zur Zulas­sungs­stelle, wo sich gerade in Ballungs­räumen oft lange Warte­schlangen bilden, Zeit. Aller­dings verlangen die Behörden auch mehr Geld.

Laut ADAC beträgt die Gebühr für die Zulas­sung 27,90 statt 27 Euro vor Ort, die Umschrei­bung in einen anderen Zulas­sungs­bezirk und Zutei­lung eines neuen Kenn­zei­chens mit und ohne Halter­wechsel 28,20 statt 27 Euro. Das Bundes­ver­kehrs­minis­terium verweise auf Sach- und Perso­nal­kosten bei der Online-Abwick­lung, zum Beispiel für die Erstel­lung von erklä­renden Begleit­schreiben.

Güns­tiger ist laut dem Club die Abmel­dung eines Fahr­zeugs - sie kostet online 5,70 statt 6,90 Euro. "Die Preise bezie­hungs­weise Gebühren sind bundes­weit einheit­lich", so der ADAC. Hinzu kommen Porto­gebühren für den Versand der Doku­mente.

Zulas­sung kann auch über den Versi­cherer laufen

Eben­falls neu zum Herbst ist, dass Auto­käufer bei vielen Kfz-Versi­che­rern auch die Zulas­sung für ihr Auto bean­tragen können. Der Gesamt­ver­band der Deut­schen Versi­che­rungs­wirt­schaft (GDV) begrüßt dies als nahe liegenden Schritt, zumal Halter etwa nach einem Fahr­zeug­kauf ohnehin mit ihrem Versi­cherer in Kontakt stünden.

Möglich macht es die soge­nannte Zentrale Groß­kun­den­schnitt­stelle beim Kraft­fahrt-Bundesamt, über die juris­tische Personen des Privat­rechts, wie Auto­häuser und Zulas­sungs­dienst­leister, dann Zulas­sungs­anträge in die "i-Kfz"-Portale einsteuern können.

Mit der neuen Möglich­keit könnten sich auch die Auto­käufer den Gang zur Zulas­sungs­stelle sparen, ohne dafür den elek­tro­nischen Perso­nal­aus­weis nutzen zu müssen. Für nicht ganz so inter­net­affine Verbrau­cher ist das eine gute Nach­richt.

Laut GDV geht das Bundes­ver­kehrs­minis­terium davon aus, dass perspek­tivisch jedes zweite Auto nicht mehr persön­lich vom Auto­käufer, sondern von Kfz-Versi­che­rern oder anderen Dienst­leis­tern inter­net­basiert zuge­lassen wird.

In unserem Podcast hören Sie: Das leisten Android Auto und Apple CarPlay.

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