Verkaufsstopp

Apple vs. Samsung: Verkaufsverbot für Galaxy Tabs bleibt (Update)

Verkaufsverbot der Galaxy Tabs 10.1 und 8.9 nur in Deutschland
Von Rita Deutschbein mit Material von dpa

Apple vs. Samsung: Verkaufsverbot für Galaxy Tab 10.1 bleibt Bleibt in Deutschland verboten: Samsung Galaxy Tab 10.1
Bild: Samsung, tetarif.de / Montage: teltarif.de
Erneut musste Samsung im Patentkrieg mit Apple eine Niederlage in Deutschland einstecken. Das Oberlandesgericht in Düsseldorf bestätigte heute per einstweiliger Verfügung das Verkaufsverbot für den Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1. Bereits im vergangenen Sommer wurde der Verkauf des als iPad-Konkurrenten gehandelten Tablets durch das Düsseldorfer Landgericht gestoppt. Apple wirft den Koreanern vor, bei dem Galaxy-Tablet geschützte Design-Muster zu verletzen. Samsung wehrt sich dagegen und wirft Apple seinerseits vor, eine Technologie des schnellen UMTS-Datenfunks, mit dem Apples iPhones und einige iPad-Modelle arbeiten, kopiert zu haben.

Datenblätter

Apple vs. Samsung: Verkaufsverbot für Galaxy Tab 10.1 bleibt Bleibt in Deutschland verboten: Samsung Galaxy Tab 10.1
Bild: Samsung, tetarif.de / Montage: teltarif.de
Für Samsung ist die heutige Entscheidung des Gerichts bereits der dritte Rückschlag in Folge: Zuletzt scheiterten die Südkoreaner mit zwei Patentklagen vor dem Landgericht Mannheim. Das Mannheimer Landgericht erkannte in seinen Urteilen keine Verletzung des betroffenen Patents durch den iPhone- und iPad-Hersteller an.

Update: Auch Galaxy Tab 8.9 vom Verbot betroffen

Wie nun weiter bekannt gegeben wurde, ist von dem Verkaufsverbot in Deutschland auch das kleinere Tablet Galaxy Tab 8.9 betroffen. Die Modelle seien eine Nachahmung des iPads von Apple, mit denen Samsung unzulässige "Rufausbeutung" betreibe. Die Koreaner nutzten "das herausragende Ansehen und den Prestigewert" des Gerätes aus, befand das Gericht.

Allerdings scheiterte Apple mit seinem Versuch, ein europaweites Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 zu erwirken. Im Gegensatz zur Vorinstanz sahen die Richter keine Geschmacksmuster-Verletzung, die ein europaweites Verbot nach sich gezogen hätte, sondern einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das nur bundesweite Wirkung hat. In der Klage von Apple gegen das neu gestaltete 10.1N wolle das Düsseldorfer Landgericht in erster Instanz am 9. Februar eine Entscheidung verkünden.

Samsung zeigte sich in einer ersten Reaktion enttäuscht, verwies aber darauf, dass der Streit um das Modell 10.1 aus Sicht des Unternehmens wenig Bedeutung für die Lage im Handel habe, weil in Deutschland ohnehin bereits die Version 10.1N verkauft werde.

Grundlage des Patentstreits

Apple und Samsung werfen sich gegenseitig Ideenklau vor. Klagen laufen auch in den USA, Australien, Japan, Südkorea, den Niederlanden, Frankreich, Italien. Die entscheidenden Schlachten stehen noch bevor. Bisher gelangen den Kontrahenten eher Nadelstiche, wenn auch zum Teil schmerzhafte.

Apple hatte sich das Design eines Tablet-Computers im Jahr 2004 - schon lange vor dem Erscheinen des iPad - mit einem sogenannten Geschmacksmuster schützen lassen. Vor dem Landgericht wurde entsprechend das Galaxy Tab mit diesem Designmuster verglichen und nicht direkt mit einem iPad.

Apple setzte im Sommer zunächst eine einstweilige Verfügung gegen das Modell Galaxy Tab 10.1 durch und konnte sie anschließend verteidigen. Auch das etwas kleinere Modell Galaxy Tab 8.9 wird deswegen nicht verkauft. Samsung zog vor das Oberlandesgericht, um die Entscheidung zu kippen. Gleichzeitig wollen die Südkoreaner das Verkaufsverbot mit dem äußerlich leicht veränderten Modell 10.1N umgehen. Vor dem Düsseldorfer Gericht wollte Apple auch für dieses Gerät ein EU-weites Verkaufsverbot erreichen. In einer vorläufigen Einschätzung sah das Landgericht jedoch keinen Grund für ein Verkaufsverbot.

Aktuelle Tablets in der Übersicht

Mehr zum Thema Apple-Patentstreit