Rechtsstreit

iPhone-Verkaufsverbot: Apple wehrt sich gegen Qualcomm

Apple will das Verkaufsverbot für mehrere ältere iPhone-Modelle in Deutschland wie angekündigt kippen. Der Konzern hat Berufung gegen das entsprechende Urteil vom 20. Dezember eingelegt.
Von dpa /

Apple will das Verkaufs­verbot für mehrere ältere iPhone-Modelle in Deutsch­land wie ange­kün­digt kippen. Der Konzern hat Beru­fung gegen das entspre­chende Urteil vom 20. Dezember einge­legt, wie eine Spre­cherin des Münchner Land­ge­richts heute bestä­tigte. Der Chip­kon­zern Qual­comm hatte am Vortag das Verkaufs­verbot in Kraft gesetzt, indem er als Sicher­heit Wert­pa­piere im Wert von 1,34 Milli­arden Euro hinter­legte.

Das Verkaufs­verbot betrifft die Modelle iPhone 7 und 8 sowie das iPhone X von 2017. Das Land­ge­richt München hatte die Verlet­zung eines Qual­comm-Patents durch Apple fest­ge­stellt. Bei dem Patent geht es um eine Tech­no­logie, die den Strom­ver­brauch von Tele­kom­mu­ni­ka­tions-Chips anpasst, damit der Akku länger hält.

Beru­fung in beiden Verfahren

Die Unter­nehmen zeigen aller­dings unter­schied­liche Auffas­sungen über das Ausmaß des Verkaufs­ver­bots. Die Geräte sind weiterhin bei Mobil­funk-Anbie­tern und anderen Händ­lern verfügbar. Apple stoppte ledig­lich den Verkauf des iPhone 7 und des iPhone 8 in den 15 deut­schen Stores des Konzerns und inzwi­schen auch auf der eigenen Website.

Datenblätter

Das iPhone X hatte Apple in seinem Angebot bereits selbst durch das XS ersetzt. Qual­comm hält dagegen, dass Apple die be­troffenen Geräte laut Gerichts­ur­teil auch bei allen Einzel­händ­lern in Deutsch­land einziehen müsse. Die von Qual­comm hinter­legte Sicher­heits­leis­tung von jeweils 668,4 Millionen Euro für die beiden Verfahren, in denen es um das Patent ging, soll den iPhone-Konzern gegen mögliche Verluste absi­chern, falls er in dem Prozess am Ende Recht bekommen sollte. Apple legte Beru­fung in beiden Verfahren ein, sagte die Gerichts­spre­cherin.

Die Verkaufs­zahlen der aktu­ellen iPhones floppten offenbar im Weih­nachts­ge­schäft. Details lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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