BGH: Patent zur Entsperrung des iPhone ist nichtig
BGH entscheidet gegen Apple im Patentstreit um Wisch-Geste
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Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt das Patent zur Entsperrung des Apple iPhone und iPad
für nichtig und schließt sich damit dem Urteil des Bundespatentgerichts an, das schon
im Frühjahr 2013 das gleiche Urteil gefällt hatte.
Bei der heutigen Verhandlung ging es um die Frage,
ob die typische Wischbewegung über den
Bildschirm als technische Lösung patentfähig war. Anders als das
Bundespatentgericht bewertet der BGH die Erfindung zwar als eine über
den Stand der Technik hinausgehende Entwicklung. Allerdings sei eine
benutzerfreundliche Anzeige für Fachleute durch den Stand der Technik
bereits nahegelegt gewesen.
Das Streitpatent beruhe daher nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, begründete der BGH seine Entscheidung. Auch das Bundespatentgericht hatte Motorola recht gegeben. (Az.: X ZR 110/13)
Die Anfänge des Patentstreits
BGH entscheidet gegen Apple im Patentstreit um Wisch-Geste
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Apple hatte im Frühjahr 2011 den Patentstreit begonnen, um das
iPhone vor der Konkurrenz des Google-Betriebssystems Android zu
schützen. Firmengründer Steve Jobs sah Design und Bedienung des
Apple-Telefons kopiert und wollte dem einen Riegel vorschieben. Apple
nahm nicht Google als Android-Entwickler, sondern Geräte-Hersteller
wie Samsung und Motorola ins Visier, die konterten mit eigenen
Patent-Klagen.
Die Ergebnisse des weltweiten Konflikts mit dutzenden Verfahren blieben bisher überschaubar. Apple erstritt zwar rund eine Milliarde Dollar Schadensersatz von Samsung in Kalifornien - aber das Urteil geht nach drei Jahren immer noch durch die Instanzen.
Samsung und Motorola handelten sich wiederum Ärger mit den Regulierern ein, weil sie Verkaufsverbote gegen Apple auf Basis von Standard-Patenten erreichen wollten. Apple konnte am Ende keine Android-Geräte stoppen, die internationalen Klagen wurden größtenteils beigelegt.
Motorola wechselte in dieser Zeit gleich zweimal den Besitzer: Erst kaufte Google die Firma - als Ziel wurde dabei auch ausdrücklich genannt, das Patentarsenal des Handy-Pioniers solle Android absichern. Inzwischen gehört Motorola dem chinesischen PC-Marktführer Lenovo, der mit der Marke auch im europäischen Smartphone-Geschäft vorrücken will.
Fachanwalt äußert sich zur BGH-Entscheidung
Nach der Einschätzung des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz, Anton Horn von der Sozietät Heuking Kühn Lüer Wojtek, ist der BGH mit seiner Entscheidung dem weltweiten Trend gefolgt, dass es Patentschutz nur noch für echte Technik gibt. Das wären zum Beispiel die Sensoren im Bildschirm, die die Wischbewegung aufnehmen. "Gerade für die IT-Branche hat dieser Trend enorme Auswirkungen, da viele Unternehmen ihre Produkte durch patentgeschützte nicht-technische Vorteile - wie zum Beispiel durch gut gestaltete Nutzeroberflächen - einzigartig machen wollen", teilte Horn mit. Der Trend, Patente anzugreifen, die den Bedienkomfort erhöhen, werde dadurch noch verstärkt.
Eine Übersicht zu den bisherigen Patentkriegen in der Smartphones-Branche erhalten Sie auf einer separaten Seite.