Patent-Streit um Entsperrung vom iPhone landet vorm BGH
Patent-Streit um Entsperrung vom iPhone landet vorm BGH
Bild: Apple
Update 18:10 Uhr: Der BGH hat das Patent zur Entsperrung des iPhone für nichtig erklärt. Update Ende
Eine Entscheidung aus der heißen Zeit des Smartphone-Patentkriegs beschäftigt heute den Bundesgerichtshof. Es geht um ein Patent für die typische Schiebe-Geste zum Entsperren der iPhones und iPads von Apple.
Der Apple-Konkurrent Motorola hatte das Schutzrecht des iPhone-Herstellers in Frage gestellt, und das Bundespatentgericht erklärte im Frühjahr 2013 das Europäische Patent mit der Nummer EP1964022 für nichtig.
Patent-Streit um Entsperrung vom iPhone landet vorm BGH
Bild: Apple
In Europa lässt sich Software nicht patentieren. Patente sind nur
dann möglich, wenn ein technisches Problem mit einer herausragenden
Technik gelöst wird. Diese kann auch Software beinhalten. Allerdings
handelt es sich bei der Wischgeste auf einem Touchscreen nicht um eine
herausragende technische Neuerung, was auch das Gericht in seiner Begründung
anführte. Apple nutzte die Möglichkeit, beim BGH in Berufung zu
gehen.
Die Streitgeschichte zwischen den Smartphone-Größen
Der Streit kochte damals hoch, weil Apple auf einer Seite und Samsung und Motorola auf der anderen sich gegenseitig in großem Stil die Verletzung von Patenten vorwarfen. Vor allem der Mobilfunk-Pionier Motorola nennt ein riesiges Arsenal an Standard-Patenten sein Eigen. Google hatte das Unternehmen auch deshalb für die hohe Summe von 12,5 Milliarden Dollar übernommen, im vergangenen Jahr allerdings an Lenovo verkauft - für "nur noch" 2,91 Milliarden Dollar.
Inzwischen sind die Patentkonflikte in der Smartphone-Branche weitgehend abgeklungen und haben an Bedeutung verloren - so auch der Streit um die Wischgeste zum Entsperren. Das patentierte Verfahren ist mittlerweile von der technischen Entwicklung überholt worden. Die neuen iPhones können mit Hilfe des Fingerabdruck-Sensors entsperrt werden.