Patentstreit

Editorial: Goliath gegen Goliath

Der Patentstreit Apple gegen Qualcomm schadet den Verbrauchern.. Doch die Fronten sind extrem verhärtet.
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Qualcomm erwirkt Verkaufsstopp gegen Apple Qualcomm erwirkt Verkaufsstopp gegen Apple
Bild: Matthias Balk / dpa
Mal wieder ist der Patentstreit zwischen Apple und dem Rest der Mobilbranche eskaliert. Dem Netzwerkspezialisten Qualcomm gelang es, vor dem Landgericht München wegen durch von Apple begangenen Patentverletzungen einen Verkaufsstopp für iPhone 7 und iPhone 8 zu erwirken. Allerdings ist die Entscheidung nicht so positiv für Qualcomm, wie sie im ersten Moment klingt. Denn das Urteil bezieht sich lediglich auf den Direktvertrieb der genannten iPhone-Modelle durch Apple in Deutschland. iPhone-Verkäufe anderer Händler und der Netzbetreiber sind nicht betroffen. Letztere dürften aber gerade bei den "günstigen" älteren iPhone-Modellen das Gros der Umsätze ausmachen.

Qualcomm erwirkt Verkaufsstopp gegen Apple Qualcomm erwirkt Verkaufsstopp gegen Apple
Bild: Matthias Balk / dpa
Allerdings kann niemand Qualcomm daran hindern, nicht nur Apple selber, sondern auch Händler und Netzbetreiber zu verklagen, die iPhone 7 und 8 weiterhin verkaufen. Und wenn solche Klagen ebenfalls beim Landgericht München eingereicht werden, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass es gleich urteilt wie im Verfahren gegen Apple. Folglich sind Händler und Netzbetreiber gut beraten, iPhone 7 und 8 schleunigste aus dem Sortiment zu nehmen, sobald Qualcomm sie dazu auffordert.

Gravierender für Qualcomm ist, dass der Verkaufsstopp an eine Sicherheitsleistung gebunden ist: Erst dann, wenn Qualcomm mehrere hundert Millionen Euro hinterlegt hat, muss Apple tatsächlich den Verkauf von iPhone 7 und 8 in Deutschland einstellen. Und es besteht die Gefahr, dass Qualcomm dieses Geld verliert. Denn sollte die Entscheidung in höheren Instanzen (Berufung vor dem OLG München oder Revision beim Bundesgerichtshof) gekippt werden, kann Apple Schadensersatz für die wegen des Verkaufsstopps entgangenen Erlöse von Qualcomm verlangen.

Ärgernis für Verbraucher

Für Verbraucher ist dieser Patentstreit erstmal nur lästig. Sie können in den kommenden Wochen und Monaten möglicherweise nicht alle iPhone-Modelle bei allen Händlern erwerben. Schlimmstenfalls werden iPhone 7 und 8 gar nicht mehr in Deutschland angeboten. Dann müssen Kaufinteressenten entweder die teureren 2018er iPhones kaufen, die Wunsch-iPhones im Ausland besorgen, oder gar auf Android-Geräte ausweichen.

Ein Verkaufsverbot ist in Patentstreitigkeiten immer die ultima ratio. Eigentlich will Qualcomm, dass Apple weiterhin viele iPhones mit patentierten Qualcomm-Technologien produziert und verkauft, und anschließend die von Qualcomm geforderten Lizenzgebühren bezahlt. Qualcomm könnte also auch einfach auf Zahlung der Lizenzgebühren statt auf einen Verkaufsstopp klagen. Dann bliebe den Kunden das Ärgernis der leeren Regale erspart. Und Apple könnte im Verfahren beantragen, dass das Gericht bei einer Entscheidung zugunsten Qualcomms auch für Apple eine Sicherheitsleistung festsetzt, durch deren Hinterlegung Apple den Verkaufsstopp abwenden kann. Geht dann das Urteil am Ende zugunsten Qualcomms aus, würde diese Sicherheitsleistung verwendet werden, um Qualcomms Lizenzforderungen zu erfüllen.

Beide Seiten - Qualcomm wie Apple - haben im Verfahren also auf Angriff geschaltet, um beim Gegner maximalen Schaden zu bewirken. Apple will nichts mehr für Qualcomm-Patente bezahlen, selbst dann, wenn sich Qualcomm vor Gericht mit dem Patentanspruch durchsetzt. Lieber stellt Apple den Vertrieb der Altgeräte ein oder bringt sie künftig leicht verändert, nämlich von Qualcomm-Technologie weitestmöglich befreit, erneut auf den Markt. Sollte Apple hingegen vor Gericht obsiegen, wird Qualcomm sehr teure Schadensersatzzahlungen leisten müssen.

Aber auch Qualcomm will Apple mit dem Verkaufsstopp maximal möglich treffen. Ziel dahinter ist, die hohen Lizenzkosten für den gesamten Qualcomm-Patentpool und nicht nur einzelne Patente durchzusetzen. Denn für einen Verkaufsstopp reicht ein durch Apple verletztes Patent aus - selbst dann, wenn sich zehn andere Patente als nichtig erweisen würden.

Fester Stückpreis oder fester Prozentsatz?

Patentstreit zwischen Apple und Qualcomm eskaliert Patentstreit zwischen Apple und Qualcomm eskaliert
Foto: Lino Mirgeler / dpa
Hauptstreitpunkt zwischen Apple und Qualcomm ist, dass Qualcomm seine Lizenzgebühren als prozentualen Anteil am Gesamtumsatz mit dem jeweiligen Gerät berechnet, Apple hingegen einen festen Preis pro Chip oder Software-Instanz bezahlen möchte. Allgemein ist das Umsatz abhängige Lizenzmodell von Qualcomm in der Mobilfunkbranche (anders, als beispielsweise in der Computerbranche) üblich. Es wird so auch von anderen Patentinhabern eingesetzt. Das prozentuale Modell ermöglicht die Herstellung sehr günstiger Einsteiger-Smartphones. Denn je billiger ein Gerät angeboten wird, desto geringer fallen auch die zu zahlenden Patentgebühren aus.

Auf der anderen Seite führen Umsatzbeteiligungen bei High-End-Geräten in eine extreme Kostenfalle. Wenn ein imaginäres Super-Smartphone 40 wesentliche Patente verwendet, die jeweils drei Prozent Umsatzbeteiligung kosten, dann müsste der Hersteller am Ende 120 Prozent des Verkaufspreises als Patentgebühren abführen. So würde dann mit jedem Gerät zwangsläufig ein Minus erwirtschaftet werden.

Aber schon lange vor dem genannten Kostenexzess sind Umsatzbeteiligungen geeignet, Innovationen abzuwürgen. Als Beispiel seien in Laptops fest verbaute LTE-Module genannt. Noch vor einigen Jahren wurden diese bei so gut wie allen hochwertigen Business-Laptops zumindest optional angeboten. Inzwischen sind sie aber fast ausgestorben, weil zu wenige Kunden bereit waren, die Aufpreise von teils mehreren hundert Euro zu bezahlen. Denn externe LTE-Stick, bei denen sich die Lizenzkosten am Wert des Sticks, nicht dem des Laptops bemessen, kosten deutlich unter hundert Euro. So weichen die Kunden natürlich auf die Sticks aus, oder verwenden gleich das Tethering via Smartphone.

Andererseits wird der Mobilfunkchip in einem High-End-Smartphone mit hochwertiger Kamera, großem Speicher, schnellem Prozessor, guter Verarbeitung und langer Lebensdauer im Schnitt deutlich mehr genutzt werden, als der Mobilfunkchip in einem Billiggerät, zu dem sich der Käufer auch nur einen Vertrag mit einem kleinen Datenvolumen leisten kann. Das spricht wiederum sehr stark für das umsatzabhängige Lizenzmodell.

Zumindest innerhalb einer Geräteklasse - Smartphone vs. Smartphone oder Laptop vs. Laptop - ist das umsatzabhängige Lizenzmodell also nicht so falsch, wie Apple es darstellt. Die Mobilfunkbranche wird aber für andere Geräteklassen alternative Lizenzmodelle finden müssen, wenn sie ihrem eigenen Erfolg nicht im Wege stehen will. Zwar werden für den 5G-Chip in einem künftigen vernetzten Auto sicher höhere Lizenzgebühren fällig werden als für einen gleich leistungsfähigen 5G-Chip in einem Surfstick. Zugleich wird der 5G-Chip im Auto aber einen deutlich niedrigeren Prozentsatz des Verkaufspreises ausmachen als der 5G-Chip im Surfstick. So lange Apple aber Smartphones herstellt und nicht Autos, werden sie nicht umhin kommen, die bei Smartphones üblichen Prozentsätze für die von ihnen eingekauften Lizenzen zu bezahlen. Arm werden sie dadurch bestimmt nicht.

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