Aufschub

Nach E-Plus-Übernahme: Telefónica muss Frequenzen nicht vorzeitig abgeben

Nach der Übernahme von E-Plus wurde Telefónica Deutschland von der Bundes­netz­agentur dazu aufge­fordert, die Frequenzen im Bereich von 900 MHz und 1 800 MHz bis Ende 2015 zurück­zugeben. Nun wurde diese Anordnung vorerst gericht­lich aufgehoben.
Von Rita Deutschbein

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Bild: dpa
Einem aktuell bekannt gegebenem Beschluss des Verwaltungs­gericht Köln (Aktenzeichen 21 L 2480/14) zufolge darf Telefónica Deutschland die so wichtigen Frequenzen im Bereich von 900 MHz und 1 800 MHz vorerst noch bis Ende 2016 behalten. Hintergrund der Verhandlung war ein Beschluss der Bundesnetzagentur vom 4. Juli 2014, mit dem die BNetzA aus Anlass des Zusammenschlusses von Telefónica und E-Plus angeordnet hatte, dass die beiden Unternehmen die besagten Frequenzen bis zum 31. Dezember dieses Jahres zurückgeben müssen, sofern sie diese nicht in der bevorstehenden Frequenz­auktion wieder neu erwerben. Gegen diese Anordnung haben die Telefónica und E-Plus Klagen (Aktenzeichen 21 K 4151/14 und 21 K 4205/14) erhoben, die jedoch keine aufschiebende Wirkung haben.

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In der Erklärung des Gerichts zum Stopp der vorzeitigen Rückgabe der Frequenzen heißt es: "Das Verwaltungsgericht Köln hat die aufschiebende Wirkung dieser Klagen angeordnet. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass die von der Bundes­netz­agentur zur Begründung ihrer Entscheidung herangezogenen Rechts­grundlagen die Anordnung der vorzeitigen Frequenz­rückgabe aller Voraussicht nach nicht tragen. Die dagegen erhobenen Klagen werden deshalb nach Einschätzung des Gerichts voraus­sichtlich erfolgreich sein." Über die Klagen soll voraussichtlich am 10. Juni entschieden werden.

Mit der Übernahme von E-Plus wurde Telefónica Deutschland zu dem nach Kunden­zahlen größten deutschen Netzbetreiber. Zudem ist das Unternehmen nun mit Frequenzen im 1 800-MHz-Bereich, die überwiegend für GSM und 4G/LTE (bei E-Plus) genutzt werden, besser ausgestattet als die Konkurrenten Deutsche Telekom und Vodafone. Die Entscheidung des Verwaltungs­gericht Köln soll die geplante Frequenz­auktion aber nicht beeinflussen.

Erneut Frequenzen unter dem Hammer

Gegen Ende des Monats kommt nach 2010 erneut eines der größten Frequenzpakete, das die Bundes­netz­agentur je in eine Auktion brachte, unter den Hammer. Die Behörde hat ein Volumen von insgesamt 270 Megahertz ausge­schrieben. In Mainz soll dieses höchst­bietend versteigert werden.

Anfang März endete die Bewerbungsfrist für die Zulassung zum Verstei­gerungs­verfahren. Sicher ist, dass genau die drei Branchen­riesen dabei sind: die Mobilfunk-Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica o2. In der Auktion geht es unter anderem um die GSM-Frequenzen sowie um Frequenz­pakete aus dem Bereich 700 MHz (digitale Dividende II), die derzeit noch vom Rundfunk belegt sind. Eine aktuelle Zusammen­fassung um die Ereignisse rund um die aktuelle Frequenz­auktion lesen Sie in einer weiteren Meldung.

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