Nach E-Plus-Übernahme: Telefónica muss Frequenzen nicht vorzeitig abgeben
Telefónica muss Frequenzen nicht vorzeitig abgeben
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Einem aktuell bekannt gegebenem Beschluss des Verwaltungsgericht Köln (Aktenzeichen 21 L 2480/14) zufolge darf Telefónica Deutschland die so wichtigen Frequenzen im Bereich von 900 MHz und 1 800 MHz vorerst noch bis Ende 2016 behalten. Hintergrund der Verhandlung war ein Beschluss der Bundesnetzagentur vom 4. Juli 2014, mit dem die BNetzA aus Anlass des Zusammenschlusses von Telefónica und E-Plus angeordnet hatte, dass die beiden Unternehmen die besagten Frequenzen bis zum 31. Dezember dieses Jahres zurückgeben müssen, sofern sie diese nicht in der bevorstehenden Frequenzauktion wieder neu erwerben. Gegen diese Anordnung haben die Telefónica und E-Plus Klagen (Aktenzeichen 21 K 4151/14 und 21 K 4205/14) erhoben, die jedoch keine aufschiebende Wirkung haben.
Telefónica muss Frequenzen nicht vorzeitig abgeben
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In der Erklärung des Gerichts zum Stopp der vorzeitigen Rückgabe der Frequenzen heißt es: "Das Verwaltungsgericht Köln hat die aufschiebende Wirkung dieser Klagen angeordnet. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass die von der Bundesnetzagentur zur Begründung ihrer Entscheidung herangezogenen Rechtsgrundlagen die Anordnung der vorzeitigen Frequenzrückgabe aller Voraussicht nach nicht tragen. Die dagegen erhobenen Klagen werden deshalb nach Einschätzung des Gerichts voraussichtlich erfolgreich sein." Über die Klagen soll voraussichtlich am 10. Juni entschieden werden.
Mit der Übernahme von E-Plus wurde Telefónica Deutschland zu dem nach Kundenzahlen größten deutschen Netzbetreiber. Zudem ist das Unternehmen nun mit Frequenzen im 1 800-MHz-Bereich, die überwiegend für GSM und 4G/LTE (bei E-Plus) genutzt werden, besser ausgestattet als die Konkurrenten Deutsche Telekom und Vodafone. Die Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln soll die geplante Frequenzauktion aber nicht beeinflussen.
Erneut Frequenzen unter dem Hammer
Gegen Ende des Monats kommt nach 2010 erneut eines der größten Frequenzpakete, das die Bundesnetzagentur je in eine Auktion brachte, unter den Hammer. Die Behörde hat ein Volumen von insgesamt 270 Megahertz ausgeschrieben. In Mainz soll dieses höchstbietend versteigert werden.
Anfang März endete die Bewerbungsfrist für die Zulassung zum Versteigerungsverfahren. Sicher ist, dass genau die drei Branchenriesen dabei sind: die Mobilfunk-Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica o2. In der Auktion geht es unter anderem um die GSM-Frequenzen sowie um Frequenzpakete aus dem Bereich 700 MHz (digitale Dividende II), die derzeit noch vom Rundfunk belegt sind. Eine aktuelle Zusammenfassung um die Ereignisse rund um die aktuelle Frequenzauktion lesen Sie in einer weiteren Meldung.