Urteil

Nach o2-Migration: Base-Kunde muss nicht bezahlen

Die schon vor über zwei Jahren durchgeführte Migration von Base-Kunden zu o2 zeigt immer noch Nachwehen: Ein Gericht in Hamburg musste klären, ob ein Base-Altkunde nach der Übernahme des Kundendaten-Bestands immer noch an o2 zahlen muss.
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Gerichtsurteil zu einem von Base zu o2 migrierten Kundenverhältnis Gerichtsurteil zu einem von Base zu o2 migrierten Kundenverhältnis
Logo: BASE, Foto/Montage: teltarif.de
Nachdem die Fusion von E-Plus- und o2 genehmigt war, begann neben der Netzfusion noch ein zweites Großprojekt: Der komplette Bestand an Base- und E-Plus-Kunden wurde auf die Kundendatenbank von o2 migriert. Der Prozess startete Ende Januar 2016 mit ersten Kunden, kurze Zeit später wurde bekannt, dass im Jahresverlauf 2016 perspektivisch alle Kunden zu o2 migriert werden. Bereits nach einigen Wochen musste teltarif.de über erste Umstellungsprobleme berichten. Und bei der Einführung neuer Tarifbestandteile wie o2 Free Unlimited gibt es sogar bis heute Benachteiligungen für ehemalige Base-Kunden.

Auch Gerichte müssen sich nach wie vor mit dem damaligen Umzug von Base-Kunden auf die o2-Plattform beschäftigen. Die Anwaltskanzlei Johannes ließ unserer Redaktion ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgericht Hamburg-St. Georg vom 29.06.2018 zukommen, in dem es um die Frage ging, ob ein ehemaliger Base-Kunde auch noch nach Jahren vermeintlich offene Rechnungsposten begleichen muss.

Kunde klagt gegen Forderungen von o2

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Laut der Information der Anwaltskanzlei Johannes, die das Urteil erstritt, hatte der betroffene Kunde seinen Base-Vertrag 2015 gekündigt. Zunächst hatte er dann nichts weiter von Telefónica gehört. Erst zwei Jahre später, also 2017, hat Telefónica Forderungen geltend gemacht. Neben 120,80 Euro für o2-Grundgebühren wurden von Telefónica eine Inkassovergütung von 59,40 Euro, Verzugszinsen von 2,15 Euro sowie 8 Euro Rücklastschriftkosten und 5 Euro Mahnkosten verlangt.

Der Ex-Kunde widersprach der Forderung und verteidigte sich gegen das von Telefónica eingeschaltete Inkassobüro. Als dies nichts nützte, klagte er vor Gericht auf Feststellung, dass die Forderungen nicht existieren. Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg wies darauf hin, dass Telefónica nachzuweisen habe, dass ihren Forderungen Verträge mit dem Verbraucher zu Grunde liegen. Das habe der Mobilfunkbetreiber nicht getan, hieß es.

Telefónica hat im Prozess behauptet, in allen Fällen, in denen im Rahmen der Übernahme keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, habe Telefónica die bestehenden Verträge der übertragenen Rechtsträgerin (E-Plus) "ohne inhaltliche Veränderungen" übernommen. Lediglich die Tarifbezeichnungen seien in diesen Fällen verändert worden. Der ursprünglich vereinbarte Grundtarif mit der Bezeichnung Base Pur Classic sei in den Tarif o2 Blue XS (60/60) umbenannt worden.

Telefónica kann Kundenmigration im Prozess nicht beweisen

Das Gericht vertrat im Prozess die Auffassung, Telefónica müsse nachweisen, wie der alte Base-Vertrag auf neue Bedingungen übergeleitet worden sein soll. Doch erstaunlicherweise konnte der Netzbetreiber die Kundenmigration gar nicht beweisen. Telefónica konnte im Prozess keine Unterlagen vorlegen, aus denen hervorgehen könnte, dass der Kunde darüber informiert worden sei, dass sein Vertrag von Base auf o2 übergeht. Der Netzbetreiber verzichtete daraufhin auf die weitere Geltendmachung der Forderung und gab eine Anerkenntniserklärung ab (Az. 925 C 22/18).

Rechtsanwalt Kay Ole Johannes kommentiert das Urteil folgendermaßen: "Wenn wie hier Kundenverträge von Unternehmen übernommen werden, stellt dies hohe Anforderungen vor allem an die Datenmigration. Eingabefehler passieren, Tarife werden nicht immer korrekt eingestellt oder übernommen. Forderungen, die diesbezüglich Fragen aufwerfen, sollten nicht bedenkenlos beglichen, sondern überprüft werden."

teltarif.de konnte bereits einem ehemaligen Base-Kunden helfen, bei dem o2 trotz gekündigtem Vertrag weiterhin Gebühren vom Konto abgebucht hatte.

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