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Sehr gut!


09.05.2015 16:49 - Gestartet von Leiter Kundenverarsche³
Damit bekommt Telefonica mehr Luft zum Atmen und die fragwürdige Einzugsanordnung der BNetzA nach Gutsherrenart ist nun vom Tisch. Ich hatte genau das ja von Anfang an kritisiert und für ein rechtlich zweifelhaftes Vorgehen angesehen.
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[1] IMHO antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
09.05.2015 17:14
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Damit bekommt Telefonica mehr Luft zum Atmen und die fragwürdige Einzugsanordnung der BNetzA nach Gutsherrenart ist nun vom Tisch. Ich hatte genau das ja von Anfang an kritisiert und für ein rechtlich zweifelhaftes Vorgehen angesehen.

Ohne selbst im Gesetzestext nachgelesen zu haben, erinnere ich mich an X Zitate, die die Lizenzregeln immer so interpretiert haben, dass die Funklizenzen verfallen, wenn zwei Lizenznehmer fusionieren. Von daher überrascht es mich schon, wenn Dirks am Schluß zu keinem Zeitpunkt irgendeine Frequenzlizenz vorzeitig zurückgeben muss. Das wäre natürlich klasse, wenn das Endgültige Urteil nicht erst wie angekündigt am 10.6. feststeht. Schließlich beeinflusst das Urteil auch den Wert der zu ersteigernden Lizenzen.
Oder die Anfangsrunden der Versteigerung vom 27.5. werden so in die Länge gezogen, dass es sich über den 10.6. hinzieht.
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[2] mirdochegal antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
10.05.2015 14:59
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Damit bekommt Telefonica mehr Luft zum Atmen und die fragwürdige Einzugsanordnung der BNetzA nach Gutsherrenart ist nun vom Tisch. Ich hatte genau das ja von Anfang an kritisiert und für ein rechtlich zweifelhaftes Vorgehen angesehen.

Nach Gutherrenart verläuft in diesem Staat wohl eher die großzügige Auslegung von Gesetzen, wenn es um die Belange von großen Unternehmen geht. Die Regeln waren klar. Sowas sollte sich z.B. mal eine kleine GmbH erlauben. Die werden aber die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.

Aber wenn das Großkapital Wünsche äußert, dann spurt der Staat natürlich.
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[2.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf mirdochegal
11.05.2015 23:00
Benutzer mirdochegal schrieb:
Nach Gutherrenart verläuft in diesem Staat wohl eher die großzügige Auslegung von Gesetzen, wenn es um die Belange von großen Unternehmen geht. Die Regeln waren klar. Sowas sollte sich z.B. mal eine kleine GmbH erlauben. Die werden aber die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.

Es geht im deutschen Recht nicht in erster Linie darum, ob die Regelungen klar sind, sondern darum, ob sie zulässig und damit am Ende durchsetzbar sind. Nur weil die BNetzA oder andere Fachbehörden irgendwelche Regularien aufstellen, müssen diese noch lange nicht in Einklang mit unserem Recht stehen.

Aber wenn das Großkapital Wünsche äußert, dann spurt der Staat natürlich.

So ein Blödsinn! Das hat damit nichts zu tun. Wenn man ein eigentumsähnliches Frequenznutzungsrecht für den Zeitraum X erwirbt, dann ist doch in höchstem Maße fraglich, ob eine entschädigungsfreie Rückgaberegelung für einen völlig sachfremden Sachverhalt außerhalb missbräuchlicher Nutzung überhaupt statthaft ist. Nach deutschem Recht kann es eine derart einseitige Gestaltung und einen so schweren Eingriff in die Privatautonomie eigentlich nicht geben. Eine Fusion ist nunmal keine missbräuchliche Verwendung. Auch wenn ein Regelwerk genau diese Behauptung aufstellt. Die Telefonica nimmt hier lediglich ihr gutes Recht wahr, da braucht man nicht vom Großkapital schwadronieren...