Benutzer mirdochegal schrieb:
Nach Gutherrenart verläuft in diesem Staat wohl eher die großzügige Auslegung von Gesetzen, wenn es um die Belange von großen Unternehmen geht. Die Regeln waren klar. Sowas sollte sich z.B. mal eine kleine GmbH erlauben. Die werden aber die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.
Es geht im deutschen Recht nicht in erster Linie darum, ob die Regelungen klar sind, sondern darum, ob sie zulässig und damit am Ende durchsetzbar sind. Nur weil die BNetzA oder andere Fachbehörden irgendwelche Regularien aufstellen, müssen diese noch lange nicht in Einklang mit unserem Recht stehen.
Aber wenn das Großkapital Wünsche äußert, dann spurt der Staat natürlich.
So ein Blödsinn! Das hat damit nichts zu tun. Wenn man ein eigentumsähnliches Frequenznutzungsrecht für den Zeitraum X erwirbt, dann ist doch in höchstem Maße fraglich, ob eine entschädigungsfreie Rückgaberegelung für einen völlig sachfremden Sachverhalt außerhalb missbräuchlicher Nutzung überhaupt statthaft ist. Nach deutschem Recht kann es eine derart einseitige Gestaltung und einen so schweren Eingriff in die Privatautonomie eigentlich nicht geben. Eine Fusion ist nunmal keine missbräuchliche Verwendung. Auch wenn ein Regelwerk genau diese Behauptung aufstellt. Die Telefonica nimmt hier lediglich ihr gutes Recht wahr, da braucht man nicht vom Großkapital schwadronieren...