Keine Befugniss

USA: Bezirks-Gericht schafft Netzneutralität ab

Das Bezirksgericht Washington hat einer Klage von Verizon statt gegeben, mit der sich der Internet-Anbieter gegen die Regeln der FCC zur Netzneutralität wehrt.
Von Marie-Anne Winter

Netzneutralität gekippt: Verizon will sich nicht regulieren lassen. Netzneutralität gekippt: Verizon will sich nicht regulieren lassen.
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Die Entscheidung ist eine Schlappe für die Netzneutralität in den USA: Das Bezirksgericht Washington hat einer entsprechenden Klage des amerikanischen Internet-Service-Providers Verizon gegen die Federal Communications Commission (FCC) statt gegeben. Das Gericht hat nämlich festgestellt, dass der FCC die Befugnisse fehlen, um eine gleichberechtigte Durchleitung von Daten durchsetzen zu können. Im Jahr 2010 stellte die FCC mit der "Open Internet Order" Regeln zur Netzneutralität auf. So wurde fest gelegt, dass Internetprovider jederzeit transparent über ihre Verwaltung des Datenverkehrs informieren müssen, Netzneutralität gekippt: Verizon will sich nicht regulieren lassen. Netzneutralität gekippt: Verizon will sich nicht regulieren lassen.
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keine Inhalte blockieren dürfen und natürlich auch keine Datenpakete "unangemessen" diskriminieren. Wie auch in Deutschland waren die Internet-Diensteanbieter in den USA darüber nicht besonders froh.

Verizon legte deshalb im September 2011 beim Bezirksgericht Washington Klage gegen den FCC ein. Der geschickt gewählte Vorwurf lautete, dass es außerhalb des Kompetenzbereiches der FCC läge, überhaupt Regeln zur Netzneutralität festzulegen. Damit stellten die derzeitigen Regelungen einen illegitimen Eingriff in die Rechte des Anbieters dar.

Keine "common carriers"

Offenbar ist das Gericht dieser Argumentation gefolgt und hat die "no blocking"- und "no discrimination"-Bestandteile des Open Internet Orders für nichtig erklärt. Ein Grund dafür ist die frühere Entscheidung der FCC, Internetprovider explizit nicht als "common carriers" anzusehen, wie sie es bei den anderen Telekommunikations-Anbietern tut. Weil die Internetprovider eben nicht als herkömmliche Telekommunikationsanbieter eingestuft wurden, fallen sie nun konsequenterweise auch nicht unter die Regulierung der Open Internet Order.

Allerdings sieht die FCC selbst das anders - sie und weitere Organisationen wie Public Knowledge behalten sich vor, den Fall zur Not auch bis vor den Supreme Court zu tragen. Insofern ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das Prinzip der Netzneutralität ist in den USA aber bis auf Weiteres abgeschafft.

Der Kampf um die Netzneutralität ist auch hieruzulande längst noch nicht entschieden. Der aktuelle Kommissionsvorschlag für eine europäische Netzneutralitätsverordnung sieht vor, dass Internetprovider für jeden Onlinedienst zusätzliche Gebühren verlangen können. Diese Regelung für "Specialised Services" könnte zu einem Zwei-Klassen-Internet führen, in dem sich große Konzerne eine "Überholspur" für ihre Daten im Internet kaufen können und die weniger finanzstarken auf der Strecke bleiben. Mehr zu den Hintergründen erfahren Sie in unserem Editorial Was ist Netzneutralität?

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