Neue Frequenzen für Breitband via Pseudosatelliten
Das Bundesministerium für Verkehr- und Infrastruktur in Berlin
Foto: BMVI
Alle vier Jahre wird auf der Weltfunkkonferenz (WRC) der zur UN gehörenden internationalen Fernmeldeunion (ITU) der internationale Frequenzzuweisungsplan überarbeitet und aktualisiert. Die dort getroffenen Vereinbarungen bilden die Grundlage für die deutsche Frequenzverordnung, deren Novelle heute vom Bundeskabinett beschlossen wurden. Auf deren Basis kann die Bundesnetzagentur nun den Frequenzplan erstellen und Frequenzen zuteilen.
Andreas Scheuer: Funklöcher bald passé
Das Bundesministerium für Verkehr- und Infrastruktur in Berlin
Foto: BMVI
Das freut den Bundesminister Andreas Scheuer, zuständig für Verkehr und digitale Infrastruktur: "Diese Novelle lässt erahnen, wie die digitale Infrastruktur der Zukunft aussehen wird: Echtzeitfähig und in der Fläche satellitenbasiert. Mit der Neuvergabe des 26-GHz-Band reagieren wir auf den rasant zunehmenden mobilen Breitbandbedarf insbesondere im industriellen Bereich und für Hotspots. Zudem schaffen wir ergänzend zum Glasfaserausbau die frequenzrechtliche Grundlage für Netz aus dem All. Mit Hilfe von Pseudosatelliten und Mega-Satelliten-Konstellationen könnten Funklöcher oder fehlende Bandbreiten auch im entlegensten Winkel unseres Landes bald passé sein."
Das Stopfen der Funklöcher soll also künftig (auch) aus dem Weltall möglich sein.
Neue Frequenzen - neue Anwendungen
Im beschlossenen Entwurf wurde einiges geändert:
- Das 26-GHz-Band (24,25 - 27,5 GHz) wurde von der ITU weltweit für den Mobilfunk zugewiesen. Damit können nun auch in Deutschland lokale 5G-Anwendungen realisiert werden, beispielsweise als Ergänzungen zu bestehenden öffentlichen Mobilfunknetzen. Anträge für lokale, breitbandige Anwendungen können Unternehmen seit dem 01.01.2021 bei der Bundesnetzagentur stellen.
- Zusammen mit den Frequenzbereichen 40,5 - 43,5 GHz und 66 - 71 GHz können die nationalen Frequenzverwaltungen in Europa Frequenzen insbesondere für Industrie- und Forschungsanwendungen vergeben.
Pseudosatelliten und HAPS
Neu sind Frequenzen für "Pseudosatelliten" und Höhenplattformen (High-Altitude Platform Stations, HAPS) für Kommunikationsverbindungen. HAPS sind in der Stratosphäre fliegende quasistationäre, unbemannte Flugobjekte, auch Pseudosatelliten genannt. HAPS können zur Überwachung (Verkehr, Veranstaltungen, Wetter) oder - bei entsprechender Höhe - für Mobilfunk ohne die von Satelliten bekannte Verzögerung eingesetzt werden. Auch in der Erdbeobachtung und der Astronomie können sie verwendet werden.
Regeln für OneWeb und SpaceX
Für den Aufbau von Mega-Satelliten-Konstellationen, also umlaufende Satellitensysteme aus zigtausend Einzelsatelliten (z.B. OneWeb oder SpaceX) gibt es neue Regeln, die Leistungsgrenzwerte aber auch Ausbau- und Reportverpflichtungen festlegen. Diese Mega-Satelliten-Konstellationen bestehen aus zahlreichen Satelliten auf unterschiedlichen nicht geostationären Umlaufbahnen. Ihr Ziel ist es, wesentlich kleinzelliger als bislang einen Breitbandinternet einer großen Öffentlichkeit in einer bestimmten Region zur Verfügung zu stellen.
Künftig 275 - 450 GHz für 6G?
Mit diesen Kleinstsatelliten sollen auch in dem zukunftsträchtigen Frequenzbereich von 275 - 450 GHz (=450.000 MHz) mögliche Breitbandkommunikationsverfahren erforscht, erprobt und zur Marktreife gebracht werden. Dies ist für den Wirtschafts- und Wissensstandort Deutschland von wesentlicher Bedeutung. Dieser Frequenzbereich könnte unter anderem für den kommenden Mobilfunkstandard 6G (so etwa ab 2030) interessant werden.