Editorial: Nachvollziehbares Urteil zur Nichtnachvollziehbarkeit
Es sind immer noch zahllose Alt-SIM-Karten im Markt, auf denen horrende Datentarife von 9, 19 oder gar 29 Euro pro Megabyte hinterlegt sind. Diese in ein modernes Smartphone (Downstream bis zu 7,2 Megabit pro Sekunde, entsprechend fast einem Megabyte pro Sekunde) einzulegen, ist fast vergleichbar damit, ein Loch in seinen Geldbeutel zu schneiden: Im schlimmsten Fall kostet damit ein einminütiger Download einer 40 MB großen Datei über 1 000 Euro!
Wie absurd hoch dieser Betrag ist, erkennt man daran, dass mit einer Tages-Flatrate für das mobile Internet derselbe Download, inklusive aller weiteren Downloads des Tages, gerade mal 2 bis 5 Euro kostet. Und für 5 bis 10 Euro bekommt man bereits von zahlreichen Anbietern eine monatliche Handy-Internet-Flat, die je nach Volumengrenze fünf bis 25 Downloads der genannten 40-MB-Datei ermöglichen, bevor die jeweilige Tempodrosselung zuschlägt. Auch mit Drossel sind weitere Downloads kostenfrei möglich, allerdings nur noch quälend langsam.
Urteil: Weil die Rechnung nicht nachvollziehbar war, muss ein Kunde eine vierstellige Mobilfunkrechnung nicht bezahlen.
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Dass die eingangs genannten
Horror-Tarife nicht mehr zeitgemäß sind,
hat nicht nur teltarif.de oft genug geschrieben. Viele Netzbetreiber,
Provider und Discounter haben reagiert. Die meisten Discounter
beispielsweise schon vor Jahren,
indem sie den Standard-Datentarif sämtlicher SIM-Karten (auch der
bereits ausgegebenen) zu ungefähr einem Hundertstel des bis dahin
üblichen Preises ansetzen: Cent pro Megabyte statt Euro pro Megabyte.
Für Neuverträge aktivieren viele Netzbetreiber inzwischen die Abrechnung
nach Zeit statt nach Volumen, wobei Minuten ohne Datentransfer auch
nicht berechnet werden. Dadurch können sich die Kosten nicht mehr
so schnell so absurd hochschaukeln. Um die Gefahr der Horror-Rechnungen
für Altverträge zu bannen, hat beispielsweise
o2 einen
Kostendeckel bei
75 Euro eingeführt.