Abmahnwelle

Editorial: Impressum absurd

Eine gut gemeinte Verbraucherschutzregelung wird zunehmend zum Bumerang gegen Verbraucher. Eine Überarbeitung des Telemediengesetzes erscheint nötig.
Von

Kommerzielle XING-Nutzer von Abmahnungen bedroht Kommerzielle XING-Nutzer von Abmahnungen bedroht
Bild: dpa
Es ist eine Vorschrift, die zum Zwecke des Verbraucherschutzes in die Welt gesetzt wurde: Die Impressumspflicht für Telemedien. Doch inzwischen wird diese Regelung immer häufiger von windigen Abmahnanwälten missbraucht, um arglose Verbraucher abzumahnen. Über die von diesen initiierte "Impressumpflicht" auf Facebook haben wir bereits wiederholt berichtet, nun folgen anscheinend die ersten Abmahnungen gegen Nutzer des Business-Netzwerks Xing. Das Absurde daran: 99% aller Xing-Profile dienen dazu, das berufliche Wirken einer Person vorzustellen. Solche Profile sind damit jeweils ihr eigenes Impressum!

Kommerzielle XING-Nutzer von Abmahnungen bedroht Kommerzielle XING-Nutzer von Abmahnungen bedroht
Bild: dpa
Zwar ist auf vielen Xing-Profilen nur ein Teil der Kontaktdaten befüllt. Andererseits: Wie groß sind die Chancen, dass ein selbständiger Künstler oder Berater, der auf Xing seine Dienste anpreist, engagiert wird, wenn er im Lauf der Geschäftsanbahnung mit einem Kunden nicht auch seine kompletten Kontaktdaten übermittelt?

Wer heute Impressumspflicht für Xing fordert, fordert diese morgen wahrscheinlich auch für die Profilseiten auf Nutzerforen und übermorgen dann sogar unter einzelnen Forumsbeiträgen. Ist es schließlich nicht kommerziell, öffentlich ein Samsung- oder Apple-Handy zu empfehlen? Viele Online-Shops bieten ihren Kunden kleine Gutschriften oder andere Vorteile an, wenn sie Bewertungen zu den von ihnen gekauften Produkten schreiben. Ist diese Bewertungstätigkeit gegen Belohnung nicht ebenfalls kommerziell und somit impressumspflichtig?

Viel wichtiger: Hinweise auf versteckte wirtschaftliche Interessen!

Wichtiger als ein Impressum für sich selbst auf jedem Xing-Profil wäre es für die Verbraucher, dass sie gerade auf versteckte wirtschaftliche Interessen und Verquickungen hingewiesen werden. Neben der Ansage: "Der folgende Film ist nicht für Zuschauer unter 16 Jahren geeignet" könnte es vor dem Blockbuster ja noch heißen: "Er enthält Schleichwerbung für BMW, Sony und die Deutsche Bank". Oder wie wäre es damit, wenn auf einem Arztrezept nicht nur steht, dass das (inzwischen wegen schwerer Nebenwirkungen vom Markt genommene) Schmerzmittel Vioxx verschrieben wurde, sondern auch, dass es einen Beratungsvertrag zwischen dem verschreibenden Arzt und dem Hersteller Merck gibt? Letzteres interessiert den betroffenen Patienten doch hundertmal mehr, als ob der Arzt in seinem Xing-Profil korrekt seine Mitgliedschaft in der Ärztekammer angegeben hat.

Fazit: In ihrer aktuellen Form ist die Impressumspflicht definitiv überholungsbedürftig. Bei einer Renovierung des Gesetzes sollten insbesondere für offensichtliches Handeln im Eigeninteresse die Regeln eher gelockert werden. Nicht jeder Komiker, der mit seinem Youtube-Kanal ein paar Euro fünfzig verdient, braucht dafür ein vollständiges Impressum. Bei "Dieter Hallervorden" kannte man früher ja auch nur den Namen und nicht auch noch ladungsfähige Anschrift samt Steuernummer.

Weitere Editorials