Gerichtsurteil

Bußgeldbescheide wegen "Handy-Blitzer" bleiben gültig

Die ersten Bußgeld­bescheide nach dem Einsatz des neuen "Handy-Blit­zers" in Deutsch­land bleiben zumin­dest vorerst gültig. Noch nicht entschieden ist, ob das System legal ist.
Von dpa /

Die ersten Bußgeld­bescheide nach dem Einsatz eines neuar­tigen "Handy-Blit­zers" in Deutsch­land bleiben zumin­dest vorerst gültig. Das Amts­gericht Trier wies heute Einsprüche von drei Auto­fah­rern gegen Bußgeld­bescheide wegen Nutzung eines Mobil­tele­fons am Lenkrad zurück.

Der Amts­richter David Geisen-Krischel entschied, es gebe zumin­dest derzeit noch keine juris­tische Rechts­norm für den Einsatz dieses Systems, um Verkehrs­sünder aufzu­spüren. Aller­dings bedeute dies nicht, dass es wegen des Beweis-Erhe­bungs­ver­bots auch ein Verbot gebe, die Infor­mationen aus dem Blitzer zu verwerten.


Einspruch

Monocam: Gericht verhandelt wegen "Handy-Blitzer"

Mit einem neuen "Handy-Blitzer" hat die Polizei bei einem bundes­weiten Pilot­pro­jekt etliche Auto­fahrer beim Tele­fonieren oder Schreiben am Steuer erwischt. Einige wollen das Bußgeld nicht zahlen. Es kommt zu ersten Verhand­lungen vor Gericht.
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Nach dem bundes­weit ersten Einsatz eines neuen "Handy-Blit­zers" in Rhein­land-Pfalz werden nun erst­malig Einsprüche gegen Bußgeld­bescheide wegen "Handy-Verstößen" am Steuer verhan­delt. Gleich fünf Fälle stehen an diesem Donnerstag (2. März) vor dem Amts­gericht Trier auf dem Programm, wie das Gericht mitteilte.

Den Betrof­fenen wird zur Last gelegt, beim Auto­fahren ein Mobil­telefon benutzt zu haben. Dafür sollen sie ein Bußgeld von je 100 Euro zahlen und einen Punkt in der Verkehrs­sün­der­datei in Flens­burg bekommen. Trier war deutsch­land­weit die erste Stadt, in der das System Monocam ab dem 1. Juni 2022 in einem Pilot­pro­jekt einge­setzt wurde.

Hinter­grund: "Anlass­lose Erhe­bung"

Handy-Blitzer-System "Monocam" Handy-Blitzer-System "Monocam"
Bild: picture alliance/dpa | Harald Tittel
Es sei wichtig, dass Handy-Verstöße kontrol­liert und sank­tio­niert würden, sagte der Trierer Verkehrs­rechtler Jürgen Verheul, der zwei Betrof­fene in den Ordnungs­wid­rig­kei­ten­ver­fahren vertritt. "Aber es muss auch rechts­sicher erfolgen." Im vorlie­genden Fall sei dies nicht so, weil "eine spezi­elle Ermäch­tigungs­grund­lage" für eine "verdachts­unab­hän­gige Erfas­sung sämt­lich vorbei­fah­render Fahr­zeuge" beim Einsatz des Handy-Blit­zers fehle, meint er.

Bei dem Einsatz des in den Nieder­landen entwi­ckelten Systems Monocam filmte die Kontroll­kamera von der Brücke an der Auto­bahn 602 bei Kenn (Kreis Trier-Saar­burg) zunächst alle vorbei­fah­renden Fahr­zeuge ab und erhob Bilder von Fahr­zeug­füh­rern und Kenn­zei­chen. Diese wurden per Live­stream auf ein Laptop von Poli­zisten über­mit­telt. Eine Spei­che­rung der Bilder erfolgte erst, wenn die Soft­ware ein Handy und eine typi­sche Hand­hal­tung für Handy­nut­zung beim Fahrer erkannte.

Die anlass­lose Erhe­bung der Daten sei "ein Eingriff in das grund­recht­lich geschützte Recht auf infor­matio­nelle Selbst­bestim­mung", sagte Verheul. Er ist der Auffas­sung, dass wegen der fehler­haften Erhe­bung der Bilder diese gar nicht verwertet werden dürften. "Wenn wir zu einem Beweis­ver­wer­tungs­verbot kommen, dann muss Frei­spruch erfolgen", sagte er.

Rhein­land-Pfalz testete System zuerst

Rhein­land-Pfalz war das erste Bundes­land, das das System testete: zunächst drei Monate von der Polizei Trier, dann drei Monate von der Polizei Mainz. "Handy-Blitzer" sollen laut Innen­minis­terium dazu beitragen, die Sicher­heit auf den Straßen zu erhöhen. In 2021 hatte es nach vorhe­rigen Angaben landes­weit 1001 Unfälle durch Ablen­kung - unter anderem wegen Handy-Nutzung am Steuer - gegeben.

Das Minis­terium werde den Ausgang der Verfahren in Trier verfolgen, sagte ein Spre­cher auf Anfrage. Die Landes­regie­rung habe immer betont, dass für eine mögliche dauer­hafte Nutzung der Monocam bei der Polizei Rhein­land-Pfalz "in jedem Fall eine spezi­fische Rechts­grund­lage zu schaffen ist". Für die Dauer des Pilot­ver­suchs sei die Daten­erhe­bung auf die "Daten­erhe­bungs­general­klausel des Polizei- und Ordnungs­behör­den­gesetzes" gestützt worden.

Hinweis­schild: "Über­wachung Handy­verbot"

Bei der auto­mati­sierten Über­wachung von Handy-Verstößen handele es sich um ein neues Instru­ment der Stra­ßen­ver­kehrs­über­wachung. Laut Minis­terium erschien es "da im Inter­esse einer effek­tiven Gefah­ren­abwehr vertretbar", zumin­dest über­gangs­weise und für einen zeit­lich befris­teten, nicht flächen­deckenden Pilot­betrieb mit nur einem Gerät auf eine gefah­ren­abwehr­recht­liche Gene­ral­klausel zurück­zugreifen. Zudem wurden Fahrer auf die "Über­wachung Handy­verbot" mit einem Schild hinge­wiesen.

Wie viele Bußgeld­bescheide im Laufe des sechs­mona­tigen Einsatzes des "Handy-Blit­zers" ausge­stellt wurden, wollte das Minis­terium trotz mehr­facher Anfrage nicht mitteilten. Das Innen­minis­terium werde eine Bilanz zum Pilot­pro­jekt präsen­tieren, hieß es ledig­lich.

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