Vergebens?

TKG-Änderung: "Kein guter Tag für die Glasfaser"

Das Leben von Lobby-Verbänden ist hart. Gerne hätten die Glas­faser­verbände Breko und Buglas eine Vorschrift gehabt, welche dem Erst­verleger eines Glas­faser­kabels gewisse Sonder­rechte einräumt.
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Beim Tauziehen um die Glasfaser kommt es darauf an, wer zuerst baut. Derzeit kann das gewaltige Nachteile haben. Beim Tauziehen um die Glasfaser kommt es darauf an, wer zuerst baut. Derzeit kann das gewaltige Nachteile haben.
Foto: Picture-Alliance /dpa
Zahl­reiche Presser­klärungen, Gespräche, Plädoyers und mehr haben den Glas­faser-Verbänden Breko und Buglas bislang nicht geholfen. Der feder­führende Bundes­tags­ausschuss für Verkehr und digi­tale Infra­struktur hat in seiner heutigen Sitzung unter anderem über den Entwurf "eines fünften Gesetzes zur Ände­rung des Tele­kommu­nika­tions­gesetzes" beraten und dann mehr­heit­lich den Ände­rungs­antrag der Regie­rungs­koali­tion ange­nommen. Dieser Geset­zesent­wurf mit Ände­rungs­antrag steht dann morgen im Plenum zur Abstim­mung, was als Form­sache gilt.

Kein guter Tag für die Glas­faser?

Beim Tauziehen um die Glasfaser kommt es darauf an, wer zuerst baut. Derzeit kann das gewaltige Nachteile haben. Beim Tauziehen um die Glasfaser kommt es darauf an, wer zuerst baut. Derzeit kann das gewaltige Nachteile haben.
Foto: Picture-Alliance /dpa
Das wird kein guter Tag für Breko und Buglas. Denn: „Wenn der Ände­rungs­antrag morgen in dieser Form im Parla­ment verab­schiedet wird, würde der Gesetz­geber die große Chance verpassen, die für den Glas­faser­ausbau absolut schäd­liche Über­baupro­blematik schnell und ziel­führend zu lösen“, kommen­tieren die Geschäfts­führer der Glas­faser­verbände BUGLAS und Breko, Wolf­gang Heer und Dr. Stephan Albers. „Anstatt ein erheb­liches Hindernis für den Glas­faser­ausbau aus dem Weg zu räumen und lang­fris­tige Inves­titi­onssi­cher­heit zu schaffen, soll das fünfte TKG-Ände­rungs­gesetz nun ein Sammel­surium verschie­dener Themen anfassen.“

Zahl­reiche Verschär­fungen

So sollen nach dem Willen des Verkehrs­ausschusses die Vorschriften für die Daten­liefe­rung zum Infra­struk­tur­atlas für die Bran­chen­unter­nehmen verschärft, zusätz­liche Vorgaben für Mobil­funker einge­führt und der Bußgeld­katalog für Bran­chen­unter­nehmen verschärft werden. (Wir berich­teten bereits)

„All das führt im Ergebnis zu höheren admi­nistra­tiven Belas­tungen der Branche. Der eigent­liche Zweck für das 5. TKG-Ände­rungs­gesetz hingegen, die Besei­tigung des Fehl­anreizes zum Überbau von Glas­faser­netzen, wird so nicht erreicht“, so die Verbands­geschäfts­führer.

Die aktu­elle Fassung des Gesetzes erlaubt es, die eigen­wirt­schaft­lichen Baumaß­nahmen von kommu­nalen Unter­nehmen für den Aufbau von Glas­faser­netzen für eine Mitver­legung von "eigenen Kabeln" zu kapern.

Gute Vorschläge gab es schon

Sowohl das Bundes­minis­terium für Verkehr und digi­tale Infra­struktur wie auch der Bundesrat hatten im vergan­genen Sommer geeig­nete Vorschläge vorge­legt, um das Problem sach­gerecht zu lösen und damit ein zentrales Hindernis für den Glas­faser­ausbau zu besei­tigen. Der morgen dem Plenum vorlie­gende Ände­rungs­antrag beschränkt sich ledig­lich auf Fälle des "geför­derten Glas­faser­ausbaus" und schafft selbst dort als „Kann-Bestim­mung“ keine Rechts­sicher­heit. Weil "Kann" man machen, "kann" man aber auch anders machen.

Letzte Hoff­nung im September?

Da das fünfte TKG-Ände­rungs­gesetz zustim­mungs­pflichtig ist, wird sich auch der Bundesrat mit dem Thema noch einmal befassen, dies aller­dings voraus­sicht­lich erst im September. „Die Koali­tion verzet­telt sich in klein­teiligen Rege­lungen, die mehr Fragen als Antworten aufwerfen. Mehr Glas­faser­anschlüsse werden dadurch aber nicht entstehen“, so Albers und Heer. „Wir appel­lieren an die Länder, das Kern­anliegen des ursprüng­lichen Gesetz­entwurfs zurück in den Fokus zu rücken und damit einen echten Beitrag auf dem Weg in die Giga­bit­gesell­schaft zu leisten.“

Dann müsste der Bundesrat das Gesetz erst einmal ablehnen, es ginge dann in den Vermitt­lungs­ausschuß und dort könnte dann (viel­leicht) die Kann-Bestim­mung in eine Muss-Bestim­mung geän­dert werden. Verein­facht formu­liert: Wer an einer Stelle zuerst eine Glas­faser verlegt und diese Glas­fasern anderen Netz­betrei­bern/Anbie­tern per "Open-Access" auch zur Verfü­gung stellt, a"gewinnt" gegen­über den anderen, die dann kein "eigenes" Kabel mehr dazu legen dürfen. Die Crux ist bekannt­lich, dass sich ein Ausbau oft kaum lohnt, weil die Grabungs­kosten so hoch sind. Baut aber noch jemand, wird es auf einmal kosten­mäßig inter­essant, verdirbt aber dem, der "zuerst" graben will, regel­mäßig die Kalku­lation, weil im schlimmsten Falle, alle Kunden zum "Zweit­verleger" gehen könnten. Hätte der "Erst­verleger" aber ein Monopol auf sein "erst­verlegtes" Kabel, könnten lang­anhal­tende Preis­diskus­sionen die Folge sein, welche die Bundes­netz­agentur wiederum schlichten müsste.

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