TKG-Änderung: "Kein guter Tag für die Glasfaser"
Beim Tauziehen um die Glasfaser kommt es darauf an, wer zuerst baut. Derzeit kann das gewaltige Nachteile haben.
Foto: Picture-Alliance /dpa
Zahlreiche Presserklärungen, Gespräche, Plädoyers und mehr haben den Glasfaser-Verbänden Breko und Buglas bislang nicht geholfen. Der federführende Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in seiner heutigen Sitzung unter anderem über den Entwurf "eines fünften Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes" beraten und dann mehrheitlich den Änderungsantrag der Regierungskoalition angenommen. Dieser Gesetzesentwurf mit Änderungsantrag steht dann morgen im Plenum zur Abstimmung, was als Formsache gilt.
Kein guter Tag für die Glasfaser?
Beim Tauziehen um die Glasfaser kommt es darauf an, wer zuerst baut. Derzeit kann das gewaltige Nachteile haben.
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Das wird kein guter Tag für Breko und Buglas. Denn: „Wenn der Änderungsantrag morgen in dieser Form im Parlament verabschiedet wird, würde der Gesetzgeber die große Chance verpassen, die für den Glasfaserausbau absolut schädliche Überbauproblematik schnell und zielführend zu lösen“, kommentieren die Geschäftsführer der Glasfaserverbände BUGLAS und Breko, Wolfgang Heer und Dr. Stephan Albers. „Anstatt ein erhebliches Hindernis für den Glasfaserausbau aus dem Weg zu räumen und langfristige Investitionssicherheit zu schaffen, soll das fünfte TKG-Änderungsgesetz nun ein Sammelsurium verschiedener Themen anfassen.“
Zahlreiche Verschärfungen
So sollen nach dem Willen des Verkehrsausschusses die Vorschriften für die Datenlieferung zum Infrastrukturatlas für die Branchenunternehmen verschärft, zusätzliche Vorgaben für Mobilfunker eingeführt und der Bußgeldkatalog für Branchenunternehmen verschärft werden. (Wir berichteten bereits)
„All das führt im Ergebnis zu höheren administrativen Belastungen der Branche. Der eigentliche Zweck für das 5. TKG-Änderungsgesetz hingegen, die Beseitigung des Fehlanreizes zum Überbau von Glasfasernetzen, wird so nicht erreicht“, so die Verbandsgeschäftsführer.
Die aktuelle Fassung des Gesetzes erlaubt es, die eigenwirtschaftlichen Baumaßnahmen von kommunalen Unternehmen für den Aufbau von Glasfasernetzen für eine Mitverlegung von "eigenen Kabeln" zu kapern.
Gute Vorschläge gab es schon
Sowohl das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wie auch der Bundesrat hatten im vergangenen Sommer geeignete Vorschläge vorgelegt, um das Problem sachgerecht zu lösen und damit ein zentrales Hindernis für den Glasfaserausbau zu beseitigen. Der morgen dem Plenum vorliegende Änderungsantrag beschränkt sich lediglich auf Fälle des "geförderten Glasfaserausbaus" und schafft selbst dort als „Kann-Bestimmung“ keine Rechtssicherheit. Weil "Kann" man machen, "kann" man aber auch anders machen.
Letzte Hoffnung im September?
Da das fünfte TKG-Änderungsgesetz zustimmungspflichtig ist, wird sich auch der Bundesrat mit dem Thema noch einmal befassen, dies allerdings voraussichtlich erst im September. „Die Koalition verzettelt sich in kleinteiligen Regelungen, die mehr Fragen als Antworten aufwerfen. Mehr Glasfaseranschlüsse werden dadurch aber nicht entstehen“, so Albers und Heer. „Wir appellieren an die Länder, das Kernanliegen des ursprünglichen Gesetzentwurfs zurück in den Fokus zu rücken und damit einen echten Beitrag auf dem Weg in die Gigabitgesellschaft zu leisten.“
Dann müsste der Bundesrat das Gesetz erst einmal ablehnen, es ginge dann in den Vermittlungsausschuß und dort könnte dann (vielleicht) die Kann-Bestimmung in eine Muss-Bestimmung geändert werden. Vereinfacht formuliert: Wer an einer Stelle zuerst eine Glasfaser verlegt und diese Glasfasern anderen Netzbetreibern/Anbietern per "Open-Access" auch zur Verfügung stellt, a"gewinnt" gegenüber den anderen, die dann kein "eigenes" Kabel mehr dazu legen dürfen. Die Crux ist bekanntlich, dass sich ein Ausbau oft kaum lohnt, weil die Grabungskosten so hoch sind. Baut aber noch jemand, wird es auf einmal kostenmäßig interessant, verdirbt aber dem, der "zuerst" graben will, regelmäßig die Kalkulation, weil im schlimmsten Falle, alle Kunden zum "Zweitverleger" gehen könnten. Hätte der "Erstverleger" aber ein Monopol auf sein "erstverlegtes" Kabel, könnten langanhaltende Preisdiskussionen die Folge sein, welche die Bundesnetzagentur wiederum schlichten müsste.