Bundesregierung stärkt Verbraucherrechte im Internet
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Foto: Thomas Köhler / photothek / BMJV
Die Bundesregierung will Verbraucherrechte stärken und
dafür sorgen, dass Angebote im Internet transparenter werden.
Das Kabinett verabschiedete heute einen entsprechenden Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium, der eine EU-Richtlinie umsetzen soll. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Vergleichsplattformen im Internet angeben müssen, nach welchen Kriterien sie Waren und Dienstleistungen bewerten. Zudem müssen Plattformen und Suchmaschinen kennzeichnen, wenn Anbieter für eine bessere Platzierung unter den Suchergebnissen bezahlen. Angegeben werden muss auch, ob Angebote von Unternehmen oder Privatpersonen stammen.
Echtheit von Bewertungen sicherstellen
Christine Lambrecht, Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Foto: Thomas Köhler / photothek / BMJV
Auch bei Bewertungen von Produkten sieht der Gesetzesentwurf eine
Verbesserung für Verbraucher vor: Demnach sollen Anbieter in Zukunft
darstellen, ob und wie sie die Echtheit von Bewertungen
sicherstellen. Gefälschte Bewertungen sind laut Gesetzesentwurf
ausdrücklich verboten. Käufer, die durch verbotene Geschäftspraktiken
geschädigt werden, haben in Zukunft einen Anspruch auf Schadensersatz.
Der Gesetzesentwurf soll auch Abzocke bei Kaffeefahrten verhindern. Demnach müssen Anbieter die Teilnehmer an einer solchen Fahrt besser informieren. Der Verkauf von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln soll verboten werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. "Gerade ältere Menschen werden häufig bei sogenannten "Kaffeefahrten" unter Druck gesetzt und über den Tisch gezogen", erklärte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). "Diese besonders miesen Praktiken wollen wir deutlich erschweren und Verbraucherinnen und Verbraucher besser schützen. Hierzu verschärfen wir die Anzeige- und Informationspflichten der Veranstalter und erhöhen den Bußgeldrahmen deutlich. Darüber hinaus werden wir auch den Vertrieb von Medizinprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln bei solchen Fahrten verbieten."
Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) sagte, dass es verantwortungslos sei, die Sorge um die Gesundheit gerade älterer Menschen auszunutzen. "Dieses Modell darf keinen Erfolg mehr haben - vor allem, um gesundheitliche Risiken für die Verbraucher zu minimieren." Der Bundestag muss das Gesetz noch beschließen.
Klarere Regeln für Influencer und Blogger
Kommerzieller Kommunikation muss nach dem Gesetz gekennzeichnet werden. Der Gesetzentwurf stellt klar, in welchen Fällen Inhalte als kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet werden müssen. Dies soll vor allem Bedeutung für die Frage haben, wann Influencer oder Blogger die von ihnen abgegebene Empfehlungen als Werbung kennzeichnen müssen.
"Nur wenn es eine Gegenleistung gibt, müssen sie ein Posting als Werbung kennzeichnen. Und auch Verbraucherinnen und Verbraucher wissen dann, woran sie sind: Sie können besser einschätzen, wie eine Empfehlung zustande gekommen ist - und ob sie ihr vertrauen wollen," erklärt Lambrecht.
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