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Bundesregierung will Nutzung von Elektronik im Auto stark einschränken

Dass man mit dem Handy am Ohr während der Fahrt nicht telefonieren oder gar Nachrichten verschicken soll, ist bekannt. Gemacht wird es trotzdem. Die Bundesregierung plant drastische Maßnahmen.
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Dass Telefonieren mit dem Handy am Ohr am Steuer gefährlich sein kann, weiß eigentlich jeder. Dass das Lesen oder Schreiben von SMS, WhatsApp-Nachrichten oder anderen Botschaften noch viel gefährlicher ist, auch. Allzu oft wird dabei die mögliche Gefahr verdrängt. "Der telefonierende Kraftfahrzeugführer mit dem Handy am Ohr und der Kurznachrichten eintippende Fahrer mit dem Mobiltelefon in der Hand gehören bedauerlicherweise zum täglichen Verkehrsgeschehen. Dabei wird der Verstoß stets vorsätzlich begangen. Zudem empfinden Verkehrsteilnehmer diese Verhaltensweisen nicht als sozialschädlich oder verkehrsgefährdend. Der generalpräventive Charakter der Bewehrung fehlt also augenscheinlich", stellt ein aktuelles Papier der Bundesregierung vom 30. Mai fest und will daher dem bunten elektronischen Treiben im Auto ein generelles Ende bereiten.

Generalverbot für Elektronik im Auto noch dieses Jahr?

Gefährlich, aber alltäglich: Handy am Steuer Gefährlich, aber alltäglich: Handy am Steuer
Bild: dpa
Deshalb plant die Regierung in ihrer nächsten Sitzung am 21. Juni 2017 unter Tagesordnungspunkt 9 noch kurz vor der Bundestagswahl einen Rundumschlag vorzulegen, der die Nutzung von Kommunikationstechnik durch den Fahrer während der Fahrt weitgehend verbieten soll. Wie die Bundesratsdrucksache 424-17 vorschlägt, sollen Verstöße mit Bußgeldern zwischen 100 und 200 Euro (im letzteren Falle mit 1 Monat Fahrverbot) belangt werden.

Konkret: Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung soll durch folgende Absätze 1a und 1b ersetzt werden: 1a) "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn 1. hierfür das Gerät nicht aufgenommen oder nicht gehalten wird und 2. entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, die einen Zeitraum von einer Sekunde nicht überschreitet."

Geräte in Sinne des Satzes 1 sind auch "Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt."

Vermummungsverbot im Fahrzeug

Es kommt noch besser: Auch das Tragen von Kopftüchern oder Sonnenbrillen soll möglichst verboten werden, damit auf den Bildern der automatischen Überwachungskameras und "Blitzer" endlich klar identifizierbare Personen zu finden sind. Immerhin gibt es in Deutschland keine Halterhaftung, sondern Fahrer oder die Fahrerin müssen zweifelsfrei ermittelt werden, wie das Papier betont.

Die Bundesratsdrucksache 424-17 listet im besten Gesetzesdeutsch penibel alles auf. Selbst Polizeibeamte sollen nicht mehr funken dürfen, wenn sie selbst das Auto steuern - Mikrofon oder der Sprechhörer gehen dann an den Beifahrer. Falls nur ein Beamter alleine den Wagen steuert und es wichtig ist, soll jedoch eine Ausnahme gelten.

Entwurf wasserdicht?

Juristen, denen wir den Entwurf gezeigt haben, fanden, dass der Entwurf so wasserdicht sei, dass es künftig keinerlei Ausreden mehr geben könne. Überspitzt formuliert: Ein sicherheitsbewusster Autofahrer wird künftig sicher auch sein Autoradio oder den CD-Spieler aus lassen, um ja nichts falsch zu machen.

(Anstrengende) Gespräche zwischen Fahrer und Mitfahrern bleiben weiter erlaubt - obwohl es kürzlich zu einem tödlich verlaufenden Verkehrsunfall kam, ausgelöst durch einen schweren Beziehungsstreit während der Fahrt, bei dem der Beifahrer und der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeuges zu Tode kamen.

Mehr Sicherheit bringt weniger Sicherheit

Lange Jahre ereigneten sich auf den deutschen Autobahnen böse Unfälle, weil LKW-Fahrer zu spät auf plötzliche (Wander)Baustellen aufmerksam wurden. Doch viele Fahrer haben CB-Funk an Bord. Die bayrische Firma B&E antec entwickelte dafür automatische Warnbaken, die in verschiedenen Sprachen und auf verschiedenen Funk-Kanälen mit einer bewusst nervigen Stimme "Achtung Gefahrenstelle" rufen. Die Zahl der schweren Unfälle ging spürbar zurück, weil in nahezu allen Bundesländern diese Technik regelmäßig verwendet wird.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hatte in einer Studie ermittelt, dass alleine 96 Prozent der polnischen, 74 Prozent der niederländischen und 65 Prozent der deutschen Lkw mit CB-Funk ausgestattet sind. Und in der Tat: Die Warnsysteme auf den Autobahnen funktionieren sehr gut, wenn eine bewusst nervige hohe Stimme deutlich "Achtung Gefahrenstelle" ruft, je nach Kanal in englisch, polnisch oder anderen Sprachen, die auf den Autobahnen verstanden werden. Auf der viel befahrenen Autobahn A61 gibt es am Mutterstadter Kreuz eine fest installierte Warnanlage die "Stau Richtung Köln" rechtzeitig ankündigt, und das regionale Umfahren des Staus ermöglicht. Wenn aber CB-Sprechfunkgeräte aufgrund der Bundesratsinitiative nicht mehr genutzt werden dürfen, ist der Sicherheitsaspekt dahin, die Geräte bleiben ausgeschaltet oder werden gleich ausgebaut.

Auch ein Projekt der Feuerwehren, sich den Weg zur Brandstelle über CB-Funk-Durchsagen besser frei zu räumen, wäre dann zum Scheitern verurteilt, weil diesen Nachrichten keiner mehr zuhören kann oder darf.

Das Handyverbot am Steuer wird kaum beachtet

Ursache dieses Rundumschlags sind wohl Smartphone-Nutzer, die mit dem Argument, ihre Handys auch als Navigationsgerät oder Wecker nutzen zu wollen und in einzelnen Fällen vor Gericht damit noch einmal durch kamen. Jetzt möchten die beteiligten Ministerien in einem Präventivschlag die ablenkende Nutzung jeglicher Elektronik im Auto erreichen. Deshalb soll es möglichst gar keine Ausnahmen geben. Doch das stellt für bestimmte Nutzergruppen ein ernstes Problem dar.

Selbst der Sprechfunk mit einem klassischen Mikrofon soll dann auch nicht mehr erlaubt sein. Neben CB- und Amateurfunkern würde es die Berufsfunker in Taxis, bei Kurierdiensten, Speditionen oder Abschleppunternehmen bis hin zu den Gelben Engeln des ADAC treffen, aber auch die Besatzungen von Feuerwehrautos oder Rettungswagen, wo der Fahrer auch mal selbst funken muss, wenn sein Kollege gerade den Patienten betreut.

Mehr Sprachsteuerungen im Auto?

Als denkbare Lösung werden in dem Papier beispielsweise Freisprecheinrichtungen und Sprachsteuerungen vorgeschlagen. Hier ist das Marktangebot noch unübersichtlich und nicht immer untereinander kompatibel. Beispielsweise werden unter dem Begriff Bluetooth verschiedene Standards verkauft, die überhaupt nicht zueinander passen. Ältere Freisprecheinrichtungen, die in bestimmten Fahrzeugen ab Werk verbaut sind, verstehen sich mit neueren Handys ist nicht. Eine rühmliche Ausnahme ist hier das iPhone, das selbst in den neuesten Versionen noch die Bluetooth-Version älterer Fahrzeuge unterstützt. Zwar gibt es Normen für die Funkstandards GSM, UMTS oder LTE oder das kommende 5G, aber hinsichtlich der Anbindung von Freisprecheinrichtungen im Auto mit den Handys und Smartphones liegt weiter vieles im Argen. Für Funksprechgeräte wie Berufsfunk, CB- oder Amateurfunk sind solche Systeme bis heute noch gar nicht vorhanden.

Spracheingabesysteme wie beispielsweise Alexa oder Siri verstehen zwar viele Kommandos richtig, machen aber im Ernstfall noch viel zu viele Fehler, Wenn Siri eine SMS schreiben soll, die exakte Ortsnamen enthält, die durch Nebengeräusche im Fahrzeug überlagert werden, kommen lustige bis irreführende Nachrichten heraus. ("Ich bin gerade zwischen Wernigerode-Süd und Klein-Groß-Kätschenbroda und komme eine Stunde später")

Ob der Verordnungs-Vorschlag noch vor der Wahlpause durch den Bundesrat geschleust werden kann, ist derzeit noch unklar. Betroffene Anwender, Fachhändler und Hersteller laufen bereits Sturm und haben gegenüber der Politik ihre Bedenken kundgetan. Ob sie gehört werden, ist im Augenblick schwer einzuschätzen.

Würden die Einsprüche Gehör finden, wäre in dieser Legislaturperiode kein Beschluss mehr möglich. Das bedeutet: Das Thema müsste dann unter neuen politischen Vorzeichen völlig neu und ganz von vorne auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Kein Freibrief für Smartphone Nutzer

Selbst wenn die Bedenken der beruflichen Funker gehört werden. Für Käufer und Nutzer eines Smartphones wird sich nichts ändern. Schon heute sollte man für sein Auto eine stabile Halterung und eine Freisprecheinrichtung besorgen, sofern der Autohersteller diese nicht von Haus aus anbietet. Die Halterung sollte möglichst vor dem Kauf bei stehendem Auto ausgiebig erprobt werden, damit sie später während der Fahrt nicht ablenkt. Es kann auch nicht schaden, die Möglichkeiten und Grenzen der in vielen Handys bereits vorhandenen Sprachsteuerung in Ruhe auszuprobieren. Damit lassen sich gesetzeskonform zumeist heute schon SMS verschicken, künftig dürften auch die beliebten Messenger besser eingebunden werden.

Und: Würden die Anwender im Fahrzeug vernünftiger mit ihren Smartphones umgehen, wäre eine Verschärfung der Vorschriften vermutlich gar nicht nötig.

In einem Ratgeber erfahren Sie, was Sie beim Kauf von Freisprechanlagen für Ihr Auto beachten sollten.

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