Kundenfreundlich

Werbung für Flatrates: Versprochen ist versprochen

Urteil: Slogans wie "Endlos telefonieren" sind für Anbieter verbindlich
Von Steffen Herget

Flatrate-Angebote im Festnetz-, Internet- und Mobilfunksegment sind Gang und Gäbe und werden dementsprechend intensiv und aggressiv von den Anbietern beworben. Werbeslogans wie etwa "Endlos telefonieren" oder "Egal wie viel Sie telefonieren" können die Anbieter jedoch teuer zu stehen kommen, wenn einzelne Kunden tatsächlich exzessiv ihre Flatrate ausnutzen und stundenlange Gespräche führen. Bei einigen Anbietern kam es aus diesem Grund bereits zu einseitigen Kündigungen oder Vertragsumstellungen mit der Begründung, der Kunde telefoniere zu viel oder nutze seinen Anschluss über das normale Maß hinaus. Mit solchen Fällen hat sich nun das Landgericht Frankfurt/Main befasst und ein Urteil gefällt - zu Gunsten der Kunden.

Wie das Fachportal Online & Recht meldet, hatte eine Verbraucherorganisation gegen ein nicht näher benanntes "bundesweit bekanntes Telekommunikationsunternehmen" geklagt. Nachdem der Anbieter einige Kunden aufgefordert hatte, den Tarif zu wechseln oder die Gespräche deutlich zu reduzieren, wurde von der Verbraucherorganisation eine Abmahnung ausgesprochen. Die Begründung lautete, der Kunde gehe bei einer Flatrate davon aus, dass er mit diesem Tarif beliebig lange telefonieren dürfe und sich gerade nicht einschränken müsse bei der Gesprächsdauer. Dieser Auffassung haben sich die Frankfurter Richter jetzt angeschlossen. Gerade die Aussagen "Endlos telefonieren", "Festpreissurfen und Telefonieren mit voller Kostenkontrolle" oder "Egal wie viel Sie telefonieren" könnten nur so verstanden werden, dass eine unbeschränkte Nutzung des Telefonanschlusses möglich sei. Damit seien auch exorbitante Gesprächszeiten inbegriffen. Werde ein Kunde dann trotzdem aufgefordert, die Dauer der Gespräche zu reduzieren oder den Tarif zu wechseln, so täusche das Unternehmen den Verbraucher über den Nutzungsumfang der Flatrate.

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